Vorsicht, Faeser hört mit(Foto: Von Oleksii Synelnykov/Shutterstock)

Allah u akbar: AfD darf beobachtet werden, Kritik am Islam ist nämlich verwerflich

Köln – Der Linksstaat hat dank seiner treuen Richter einen weiteren Sieg errungen: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst als Verdachtsfall einstufen. Das entschied das NRW-Verwaltungsgericht in Köln, wie am Dienstag bekannt wurde. Das Gericht sieht nach eigenen Angaben verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD. Ein ethnisch verstandener Volksbegriff sei ein zentrales Politikziel der Partei, und der weiche vom Volksbegriff des Grundgesetzes ab, so das Gericht.

Eine Berufung ist allerdings zugelassen. Anfang 2021 war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz plant, die Gesamtpartei AfD als sogenannten Verdachtsfall für extremistische Bestrebungen einzustufen. Das ermöglicht eine Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln.

Dagegen hatte die AfD Eilanträge beim Verwaltungsgericht Köln gestellt und der Inlandsgeheimdienst hatte daraufhin zugesichert, noch keine Überwachungsmaßnahmen gegen Parlamentarier der AfD anzuordnen. Damit könnte es nun trotz der zu erwartenden Berufung vorbei sein.

Hochinteressant ist dieser Teil der Begründung: Der Rechtsanwalt des BfV hatte laut “Welt” in der Verhandlung immer wieder u.a. die Diffamierung von Ausländern und Muslimen und die Gleichsetzung von Islamismus und Islam benannt.

Jetzt wissen wir wenigstens, welchen Herren die Richter noch dienen. Sehr vorausschauend, denn dieses Land wird bald ein islamischer Gottesstaat sein, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Kaum einer bemerkt, dass Deutschland dem Putin-Regime immer ähnlicher wird – eben mit einer islamischen Note – und jegliche Form von Opposition, die dem Linkssstaat nicht passt, kriminalisiert. Nur dass hier die Tyrannen mit etwas perfideren Methoden ihre Kritiker ausschalten. (Mit Material von dts