(Symbolbild:Imago/Gudath)

Wackelt der “Tag der Freiheit”?

Am liebsten würden die Grünen und die SPD den 20. März aus dem Kalender streichen. In einer Gesundheitsdikatur lässt es sich für einen Linken eben viel einfacher herrschen. Doch Daten und Fakten sprechen gegen sie – und auch der Koalitionspartner FDP:

Der designierte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai verteidigt den Wegfall der allermeisten Corona-Beschränkungen ab dem 20. März. Djir-Sarai sagte Düsseldorfer “Rheinischen Post” (Montag), das sei ein “großer Erfolg” nach zwei Jahren Pandemie. “Wir kehren zur Normalität zurück.”

Gleichzeitig blieben die Länder handlungsfähig, sollte sich die Corona-Lage wieder drastisch verschärfen. “Diese Kombination aus verantwortungsvollem Handeln und dem Ende der Freiheitseinschränkungen ist genau richtig”, sagte der FDP-Politiker. Mit Blick auf die Entscheidung zur Impfpflicht in dieser Woche im Bundestag sagte Djir-Sarai: “Eine Impfpflicht wäre, wenn überhaupt, ein Instrument für die Zukunft, in der aktuellen Lage hilft sie nicht.”

Er halte es nach wie vor für richtig, dass das Parlament über diese Frage jenseits von Fraktionsvorgaben entscheide. “Die Mehrheitsverhältnisse vermag ich aber nicht vorherzusehen”, sagte Djir-Sarai.

Auch nach Einschätzung von Verfassungsexperten im Bundesjustizministerium sind nach dem 20. März einschneidende Corona-Maßnahmen wie 2G- und 3G-Regeln nur noch in Ausnahmefällen möglich. Das geht aus einer Analyse des Entwurfs für die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes hervor, die das von Marco Buschmann (FDP) geführte Ministerium angefertigt hat und über die die “Welt” berichtet. In dem vierseitigen Papier heißt es, die voraussichtliche neue Gesetzeslage erlaube die Verhängung von Schutzmaßnahmen nicht bei hohen Neuinfektionszahlen, sondern nur bei drohender Überlastung der Krankenhäuser.

In dem Dokument wird der “Ausnahmecharakter” der “Hotspot”-Regelung betont – deren Anwendung sei nur “unter hohen Hürden” möglich. Zum einen sei dies der Fall, wenn eine Überlastung der lokalen Krankenhauskapazitäten in einer konkreten Gebietskörperschaft drohe. Darüber hinaus käme die “Hotspot”-Regelung für den Fall in Betracht, dass eine Virusvariante mit einer “signifikant höheren Pathogenität” im Vergleich zur Omikron-Variante auftritt.

“Gedacht ist hierbei an einen ‚Game changer‘, der es erfordern würde, die aktuelle Bewertung der Pandemie zu revidieren”, heißt es in dem Papier. Zuletzt hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dafür plädiert, trotz des Auslaufens der meisten Corona-Maßnahmen eben jene weiter zu verhängen. So erklärte er am Freitag, er rechne damit, dass die “Hotspot”-Regelung schnell und oft zum Einsatz kommen werde.

Die Krankenhäuser werden mit Sicherheit eher durch die ukrainischen Kriegsopfer überlastet werden. Hoffen wir nicht, dass Lauterbach das dann wieder dem Virus unterschiebt. (Mit Material von dts)

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