Christian Drosten 2021-01-22, Berlin, Bundespressekonferenz zur Corona-Lage im Lockdown

Drosten unterliegt Wiesendanger in wesentlichen Punkten vor Gericht

Der Berliner Virologe Dr. Christian Drosten hat mit seiner Klage gegen den Hamburger Nanowissenschaftler Prof. Roland Wiesendanger in fast allen Punkten verloren. 

Das Landgericht Hamburg soll nach Informationen des umstrittenen Rechercheverbunds WDR/NDR/Süddeutsche Zeitung Wiesendangers Aussagen, Drosten habe eine »Desinformationskampagne« betrieben und dabei »Unwahrheiten« verbreitet, für zulässig erklärt haben.

Das LG Hamburg sah darin laut Tagesschau »lediglich einen ‚Gegenschlag‘, weil Drosten neben vielen anderen Wissenschaftlern zuvor ein Statement im Fachblatt “Lancet” veröffentlicht hatte, in dem ähnliche Begriffe verwendet worden waren – gegenüber der These, dass das Coronavirus aus einem chinesischen Labor entstammen könnte – einer These, die der Physiker Wiesendanger … vertritt.«

Wiesendanger wurde vom LG Hamburg lediglich vorläufig untersagt, zu behaupten, Drosten habe »die Öffentlichkeit gezielt getäuscht«. Wiesendangers Anwalt Lucas Brost nannte das Urteil »einen Erfolg für die Meinungsfreiheit«.

»Die vom Gericht untersagte Aussage, Herr Drosten habe die Öffentlichkeit gezielt getäuscht, werden wir angreifen, weil wir die Darstellung im Interview (Anm.: mit dem »Cicero«) für zulässig erachten«, so Brost.

»Drosten hat in Bezug auf die Intention des von ihm mitzuverantwortenden Statements in The Lancet nicht nur die Öffentlichkeit gezielt getäuscht, sondern er hat sogar das Landgericht Hamburg mit einer falschen eidesstattlichen Versicherung belogen«, monierte der Wissenschaftskritiker Markus Kühbacher.

Laut eidesstattlicher Erklärung vom 2.3. versichert Drosten dem Gericht strafbewehrt, »Ich betreibe keine ‘Gain-of-Function’ Forschung im Sinne der Theorien um einen Laborursprung von SARS-CoV-2, also Experimente in denen Viren entstehen, die so in der Natur nicht existieren und absehbar eine erhöhte Gefahr für den Menschen beinhalten. Ich habe kein Interesse, den Verdacht über den Ursprung von SARS-CoV-2 in eine bestimmte Richtung zu lenken.«

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2017 leitete Drosten das Projekt »RAPID – Risikobewertung bei präpandemischen respiratorischen Infektionserkrankungen«, das das um ein vielfaches tödlichere MERS-Coronavirus erforschen sollte und ausdrücklich »gain-of-function-Versuche« beinhaltete.

In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des MdB Jürgen Braun »Besitzt die Bundesregierung Informationen, ob Mitarbeiter der Charité bzw. Prof. Dr. Christian Drosten an Forschung auf dem Felde der Gain of function beteiligt sind?« heißt es: »Nach Ansicht der Bundesregierung sind Gain-of-function (…) Experimente wichtige Instrumente der biomedizinischen Forschung (…) Solche Untersuchungen finden auch in Deutschland (darunter auch an der Charité, Berlin) statt.«

Kühbacher sprach in Bezug auf die Berichterstattung von ARD und SZ von »bezahlten Journalisten«. »Warum unterschlägt die Tagesschau, dass der Physiker Wiesendanger nur ‚vorläufig‘ nicht mehr behaupten darf, ‚Drosten habe die Öffentlichkeit gezielt getäuscht‘? Es handelt sich bei dem Beschluss um eine einstweilige Verfügung«, so Kühbacher.

Drostens Anwalt Gernot Lehr warf Wiesendanger dagegen »Polemik« vor und behauptete, das Gericht habe Wiesendangers zentrale Aussagen untersagt. Der Bonner Anwalt Gernot Lehr ist nach Medienberichten »ein Jurist ersten Ranges«, dessen Tagesgehalt rund 4000 Euro betragen könnte, schrieb T-Online schon 2012. Wieviel Lehrs Tagessatz heute beträgt, ist nicht bekannt. Das Online-Portal Freie Welt wollte von Drosten erfahren, wer die Kosten für seine Klage gegen seine Kritiker trägt, hat aber noch keine Antwort erhalten.

Zuerst veröffentlicht auf Freie Welt.

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