Die von der Biden-Regierung verordnete Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Bahnhöfen und Flughäfen ist vorerst Geschichte. Eine Bundesrichterin in Florida kippte die Schikane und erklärte die Regelung für ungültig. Es seien Befugnisse überschritten und die Entscheidung nicht angemessen begründet worden, so das Urteil des Gerichts in Tampa.
Die Regelungen zum Tragen des sogenannten Mundschutzes sind aufgehoben und an die Gesundheitsbehörde zurückverwiesen worden. Passagiere in Flugzeugen, Zügen und anderen Verkehrsmitteln müssen vorerst keine “Gesichtslappen” mehr tragen. Die von Ex-Präsident Donald Trump ernannte Richterin Kathryn Kimbell Mizelle befand, die US-Gesundheitsbehörde CDC habe mit der Anordnung ihre Befugnisse überschritten, keine öffentlichen Stellungnahmen eingeholt und ihre Entscheidungen nicht angemessen erläutert und gab damit der Gruppierung “Health Freedom Defense Fund” Recht, die die Klage gegen die Maskenpflicht eingereicht hatte.
US-Präsident Biden hatte die Gesundheitsbehörde CDC angewiesen, eine landesweite Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes zu erlassen. Die Behörde habe mit der Umsetzung klar ihre Kompetenzen überschritten, erklärte Richterin Mizelle.
Seitens der Regierung will man sich nicht so schnell geschlagen geben. Die Behörden würden die Entscheidung prüfen und mögliche weitere Schritte erwägen, teilte ein Regierungssprecher mit. Doch es gilt: Die von der CDC verfügte Maskenpflicht ist nicht mehr in Kraft, das Tragen der Maske wird nun “empfohlen”. Auch die Transportbehörde (TSA) wird die Passagiere nicht mehr in Sachen Maske gängeln, heißt es weiter.
“Honig-im-Kopf”-Präsident Joe Biden hatte die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln gleich nach seinem Amtsantritt im Januar 2021 verfügt. Nur wenige Tage später setzte die US-Gesundheitsbehörde CDC durch, dass in Flugzeugen, Schiffen, Fähren, Zügen, U-Bahnen, Bussen, Taxis und ähnlichen Verkehrsmitteln sowie auf Bahnhöfen, Flughäfen und Häfen der “Mund-Nasen-Schutz” getragen werden muss.
Die Maskenpflicht für Reisende in Flugzeugen, Zügen, Taxis, bei Fahrgemeinschaften und an Verkehrsknotenpunkten wurde mehrfach willkürlich verlängert, zuletzt angesichts angeblich steigender Corona-Infektionszahlen bis Anfang Mai. In den vergangenen Monaten gab es immer mehr Widerstand gegen den Maskenzwang, auch von Fluggesellschaften.
Das Weiße Haus hat die Gerichtsentscheidung als „enttäuschend“ bezeichnet. „Wir empfehlen den Menschen weiterhin, Masken zu tragen“, gibt sich Sprecherin Jen Psaki gegenüber Journalisten unbeirrt. (MS)