Foto: Von Ralf Geithe/Shutterstock

Zensur für russische Medienplattformen

Seit dem 14. April drohen Personen, die Medieninhalte russischer Plattformen wie RT und Sputnik verbreiten, Geldstrafen von bis zu 50’000 Euro. Österreich hat am 13. April auf Betreiben der EU das Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetz geändert. Seit dem 14. April ist es in Kraft. Wie das Portal Zeitung der Arbeit berichtet, hat die ursprüngliche EU-Verordnung nicht einmal eine genaue Liste der zu sperrenden Domains enthalten.

Ein Beitrag von corona-transition

Ganz neu sei die Problematik der Netzsperren nicht. Laut dem Medienportal ist es in den vergangenen Jahren regelmässig zu Unklarheiten gekommen, wenn es darum ging, Internetseiten aufgrund von Urheberrechtsverletzungen zu sperren. Wegen fehlender Vorgaben befänden sich auch hier Internetprovider oft in der Position, entscheiden zu müssen, was denn nun zugänglich sein soll und was nicht.

Zuständig für die Durchsetzung ist die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria). Sie ist die unabhängige und weisungsfreie Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die elektronischen Audiomedien und die elektronischen audiovisuellen Medien in Österreich. Dazu gehört auch die Aufsicht über den Österreichischen Rundfunk (ORF) und dessen Tochtergesellschaften. Das Gesetz gilt nicht nur für den Rundfunk, sondern auch für Medieninhalte im Internet. Laut dem Medienportal müsse üblicherweise eine staatliche Stelle eine Zensur vornehmen und kein privates Unternehmen.

Betroffen sind laut KommAustria folgende Plattformen:

  • RT-Russia Today English
  • RT-Russia Today UK
  • RT-Russia Today Germany
  • RT-Russia Today France
  • RT-Russia Today Spanish
  • Sputnik

Die KommAustria gibt detailliert Auskunft darüber, welche weiteren Domains verboten sind:

Wie die Zeitung der Arbeit weiter berichtet, ist dies nun «der erste Akt staatlich-politischer Zensur, zumindest in diesem Jahrtausend». Ursula von der Leyen, EU-Chefin, habe den Schritt als nötig erachtet, um «giftige und schädliche Desinformationen in Europa» zu untersagen. Auch in Russland wurden westliche «Feindsender» wie Twitter oder Facebook verboten.

Wenn YouTube als privates Unternehmen Videos lösche, so sei diese keine «Zensur» im herkömmlichen Sinn (wir berichteten). Beim neuen «Feindsender-Paragrafen» handle es sich dagegen um eine klassische Zensur, so das Medienportal.



Quelle:

Zeitung der Arbeit: Sperre von RT und Sputnik: Zwischen Willkür und Verwirrung – 9. April 2022

tkp Der Blog für Science und Politik: Neues Zensur-Gesetz in Österreich in Kraft – 15. April 2022

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