Soldatin (Bild: shutterstock.com/Shyntartanya)

Corona-Zwangsimpfung bei der Bundeswehr: Prof. Bhakdi als Zeuge vor Gericht

Am Montag fand vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Verhandlung über zwei Anträge von Offizieren gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Bundeswehrsoldaten vorgeschriebenen Basisimpfungen statt. Geklagt hatten zwei Soldaten der Luftwaffe, die sich durch die Aufnahme der COVID-19-Impfung in die Pflichtimpfungsliste für Soldaten in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt fühlen. Vertreten wurden die Truppenangehörigen u.a. durch die Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner. Als Zeugen waren fu.a. Prof. Sucharit Bhakdi, der Datenanalyst Tom Lausen und der Pathologe Prof. Arne Burkhardt geladen.

Im Prozess geht es um die Duldungspflicht der Covid-19-Impfung für rund  215.000 Soldaten und Reservisten. Die Duldungspflicht ist eine militärische Besonderheit. In der Bundeswehr wurde diese für Impf- und Vorsorgemaßnahmen bereits vor einigen Jahren eingeführt. Sie hat ihre Grundlage in Paragraf 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes. Duldungspflicht bedeutet, dass Soldaten verpflichtet sind, alle angewiesenen Impf- und Prophylaxemaßnahmen zu dulden. Die Impfung ist nur dann nicht zumutbar, wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten besteht. Dabei ist in jedem Fall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, insbesondere mit Blick auf mögliche Impfnebenwirkungen. Verweigert ein Soldat die Impfung, verweigert er einen Befehl. Nur individuelle medizinische Gründe können dazu führen, dass Angehörige der Streitkräfte dem Befehl zur Impfung nicht nachkommen können. Allen anderen, die eine Impfung ablehnen, droht der Ausschluss aus der Bundeswehr, so die Gesetzeslage.

Bei der Bundeswehr gab es kumuliert von März 2020 bis Ende April 2022 knapp 60.000 Coronafälle (positiver Test). Am 29.4. 2022 waren tagesaktuell 6.950 Soldaten coronapositiv. Bei 180.000 Soldaten eine hohe Inzidenz, die circa fünf Mal höher liegt als in der Bevölkerung. Bemerkenswert einmal mehr: Die Impfquote in der Truppe liegt bei 94 Prozent. Während des zweijährigen Corona-Terrors verstarben zwei Soldaten bei der Bundeswehr an oder mit Corona. 47 Fälle von Impfnebenwirkungen wurden bisher von der Bundeswehr an das Paul-Ehrlich-Institut gemeldet

Gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Bundeswehrsoldaten vorgeschriebenen Basisimpfungen hatten zwei Soldaten der Luftwaffe geklagt. Sie sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt.

Vertreten wurden die Truppenangehörigen durch ein Anwaltsteam. Zu diesem gehörte unter anderem die Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner. Als Zeugen waren für die Klägerseite unter anderem Prof. Sucharit Bhakdi, der Datenanalyst Tom Lausen und der Pathologe Prof. Arne Burkhardt geladen.

Wie das bei der Verhandlung anwesende Team-Wallasch berichtete, erklärte Prof. Bhakdi das Wesen einer sinnvollen, weil schützenden Impfung. Die Covid-Impfung erfülle diese Anforderungen nicht. Aus Prof. Bhakdis Sicht werden die Menschen mit diesen unerprobten Stoffen vergiftet. Der Appell des Wissenschaftlers richtet sich klar und direkt an die Bundeswehrvertreter: Sie könnten dem Land einen großen Dienst erweisen, indem sie die Impfpflicht in der Bundeswehr fallen ließen, so Prof. Bhakdi. „Die Corona-Impfung ist ein Kardinalverbrechen gegen die Menschheit“.

Der Ausgang dieses Prozesses dürfte maßgebliche Signalwirkung für die Impfpflicht im Gesundheitswesen und allgemein haben. (SB)

 

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