Ende April hat die Good Governance Gewerkschaft, gegründet vom ehemaligen Berliner Abgeordnetenhaus-Mitglied Marcel Luthe, Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingereicht. Jouwatch dokumentiert das Schreiben.
Die Vertrauensanwälte der Good Governance Gewerkschaft (GGG) haben heute eine umfassende Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Initiiert wurde die Beschwerde von einem bundesweiten Netzwerk namens „PsychologInnen für Menschlichkeit und Selbstbestimmung“. Gemeinsam mit der erst in diesem Jahr neu gegründeten Good Governance Gewerkschaft (GGG) haben deren
Vertrauensanwälte aus Berlin eine Verfassungsbeschwerde von über 200 Seiten geschaffen, welche die maßgeblichen Gründe dafür, dass das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht klar verfassungswidrig ist, von allen Seiten beleuchtet.
Mit gutachterlicher Unterstützung, wie beispielsweise von Dr. Werner Bergholz, der schon im Bundestag als Gutachter angehört worden ist, sind Nutzen und vor allem die Risiken der gegen Covid-19 bedingt zugelassenen Impfstoffe dargelegt worden. Insbesondere die Tatsache, dass es keine ernstzunehmenden Hinweise mehr für einen Fremdschutz durch die Impfstoffe gibt, macht jede Impfpflicht überflüssig. Ein ganz besonderes Gewicht liegt auch auf der Darstellung der medizinhistorischen Entwicklung, die zu der deutlichen Vorgabe unserer Verfassung in Artikel 1 Absatz 1 geführt hat, dass die Menschenwürde jeden Zwang in der Medizin gegen den Willen des Patienten ausdrücklich verbietet.
Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen – neben den Antragstellerinnen und Antragstellern – weit über 1.000 Unterstützerinnen und Unterstützer aus allen betroffenen Branchen, darunter auch zahlreiche Rettungskräfte, um deutlich zu machen, dass durch den Fortfall zahlreicher Beschäftigter erhebliche Versorgungsprobleme im Bereich der Notfallrettung und ganz allgemein in der Gesundheitsversorgung entstehen. Das steht in einem starken Widerspruch zum Zweck sämtlicher Corona-Maßnahmen mit ihren erheblichen Beschränkungen, gerade die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens zu erhalten.
Mit dem Einreichen der Verfassungsbeschwerde am heutigen Tag soll auch ein klares Signal im Vorfeld der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zu diesem Thema an den Gesetzgeber gesendet werden, die verfassungswidrigen Regelungen unverzüglich zurückzunehmen.
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