Ein Foto von früher, als noch alles in Ordnung war: Deutschland, Karlsruhe, 1980 Sitzung des Bundesverfassungsgerichtes Foto: Präsident Ernst Benda Mitte während der Sitzung Sitzung des Bundesverfassungsgerichtes

Bundesverfassungsgericht lehnt alle Verfahren zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab

Überraschung geht anders. Bislang hat der verlängerte politische Arm der Regierung, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, keine einzige Beschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht zur Entscheidung angenommen.

Insgesamt sind bis zum 29. April 215 Verfassungsbeschwerden gegen die „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz“ eingegangen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag auf eine Nachfrage der Jungen Freiheit mit. 172 Beschwerden, also 80 Prozent aller Fälle, seien „nicht zur Entscheidung angenommen“ worden.

„In sämtlichen der bereits erledigten Verfahren wurden die Verfassungsbeschwerden entweder mit einer sogenannten Tenorbegründung nicht zur Entscheidung angenommen oder es wurde vollständig von einer Begründung der Entscheidung abgesehen“, heißt es laut JF aus Karlsruhe. Weitere 43 Verfahren seien noch anhängig.

Ulrich Vosgerau, Privatdozent für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie Rechtsphilosophie an der Universität Köln, spricht hierbei von einer „systematischen Rechtsverweigerung“ der Karlsruher Richter. „Man sollte erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht sich sorgfältig mit wissenschaftlich fundierten Argumenten auseinandersetzt“, erklärte der Jurist gegenüber der JF. Dies aber passiere nicht. Stattdessen lehne das Gericht die Verfassungsbeschwerden mit dem Hinweis einer mangelhaften Begründung ab. Die Behauptungen der zuständigen Kammer seien jedoch „nachweislich unzutreffend“, meint Vosgerau. Viele Kollegen hätten ihre Verfassungsbeschwerde selbstverständlich und häufig auch besonders aufwendig begründet.

In einem Beschluß vom 10. Februar hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem die Beschwerdeführender begehrten, den Vollzug der „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“ vorläufig auszusetzen. Über das Hauptsacheverfahren hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden. Ein Entscheidungstermin sei noch nicht absehbar.

Nicht erst im Streit um die einrichtungsbezogene Impfpflicht entstehe der Eindruck, dass die Möglichkeit der Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht genutzt wird, um politisch unliebsamen Verfassungsbeschwerden schnell und unauffällig jede Wirkung zu nehmen, erklärte Vosgerau in einem TE-Beitrag.

Vosgerau ist Mitunterzeichner eines Anfang März übersandten Brief von 81 Wissenschaftlern an den Bundestag, welche die These vertreten, eine Corona-Impfplicht ist verfassungswidrig. „Die Impfpflicht ist weder geeignet noch erforderlich noch angemessen, um die Zahl der schweren Erkrankungen effektiv zu senken und eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.“ Weiterhin sei die Impfpflicht „nicht angemessen aufgrund eines hohen Risikopotentials“. Die „gegenüber anderen Impfungen gemeldeten Nebenwirkungen sind enorm“. Die Wissenschaftler rechnen zudem „mit einer Quote von mindestens 80 Prozent nicht gemeldeter Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen“. (SB)

Richtigstellung:

Zitat :

“In eigener Sache…

Heute ist ein Artikel auf Jouwatch erschienen:

👉 https://journalistenwatch.com/2022/05/04/bundesverfassungsgericht-verfahren-impfpflicht/

… letzten Freitag ein ähnlicher auf Junge Freiheit:

👉 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/einrichtungsbezogene-impfpflicht-karlsruhe-lehnt-alle-verfahren-ab/

… und am Mittwoch letzter Woche einer auf Tichys Einblick:

👉 https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/nichtannahme-von-verfassungsbeschwerden-gegen-die-einrichtungsbezogene-impfpflicht/

Diese Artikel haben leider zu einer sehr großen Verunsicherung geführt und werden gerade sehr viel geteilt, so dass wir hier etwas intervenieren müssen.

Das Wichtigste vorweg:

Nein, unsere Beschwerde wurde noch nicht in der Hauptsache entschieden. Wir sind nach wie vor “im Rennen”.

Zwar verweist der Artikel auf Tichys Einblick auf unseren Eilantrag (auch wenn dort versehentlich das falsche Aktenzeichen 2 BvR 2649/21 statt 1 BvR 2649/21 genannt wird), aber auch wenn die Überschriften vermuten lassen, dass unsere Hauptsache nun ebenfalls abgelehnt wurde, stimmt das nicht!

Ich bitte euch auch noch einmal wenigstens die Pressemitteilung des BVerfG zur Ablehnung des Eilantrages zu lesen: Wir haben auf Impfkomplikationen und Impfschäden bis hin zum Tod hingewiesen und das Gericht hat dies auch in der Ablehnung mit aufgeführt.

“Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können.”

👉 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-012.html

Also muss das BVerfG in den Ablehnungen zu anderen Verfahren behauptet haben, die Impfung sei nebenwirkungsfrei, nicht aber bei der Ablehnung vom 10.02.2022.

Zitat aus dem Tichy-Artikel:

“Denn nicht nur sei die Impfung frei von Nebenwirkungen und schütze zuverlässig, es bestehe auch eigentlich gar keine Impfpflicht: Denn jeder Arzt, der damit Probleme habe, könne ja für ein paar Jahre seinen Beruf aufgeben.”

Es ist korrekt, dass die meisten unserer Argumente nicht gewürdigt wurden, aber die Botschaft, dass die Corona-Impfungen auch tödlich enden können, ist bei den Richterinnen und Richtern des 1. Senats angekommen.

Bitte macht euch also keine Gedanken, dass nun alles aus ist 🙏

Wenn sich vom BVerfG in Sachen einrichtungsbezogene Impfpflicht betr. unserer Beschwerde etwas tut, werden wir euch hier auf @masernschutzgesetz informieren und ihr erfahrt es nicht über zwei oder drei Ecken aus der Presse. ”

Ihr möchtet das sofort richtig stellen!

Gruß

Sebastian Brzeczek

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