Die Qual der Wahl (Foto: Imago)

“Totschläger” Lauterbach und Buschmann wollen Tabu-Bruch auf Intensivstationen – Behandlungen dürfen abgebrochen werden

Geht es nach dem Willen des Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Führung des SPD-Politikers Karl Lauterbach, ist es im Fall einer pandemiebedingten Triage in Zukunft offenbar möglich, eine bereits begonnene Behandlung abzubrechen – zugunsten eines Patienten mit höherer Überlebenschance. Juristen sind entsetzt: Sie werten dieses Vorgehen als Totschlag.

Bislang galten die gesetzlichen Vorgaben im Fall einer “Ex-Ante-Triage”. Unter ihnen müssen Ärzte entscheiden, welchen Patienten sie retten, wenn mehrere zur gleichen Zeit in die Klinik eingeliefert werden, aber nicht genügend Geräte zur Verfügung stehen. Der neue Gesetzentwurf, der laut Tagesspiegel auf Druck des FDP-Justizministers Marco Buschmann entstanden sein soll, geht weit darüber hinaus. Jetzt geht es um “Erfolgsaussichten”. Nach Vorstellung des BMG soll es genügen, wenn drei voneinander unabhängige Intensivmediziner zu einem gemeinsamen Schluss kommen. Dann darf dem bereits beatmeten Patienten, geht es nach Lauterbach und Buschmann, das Gerät wieder weggenommen werden. Bei einem bereits Behandelten die Therapie abzubrechen, galt in Vor-Pandemie-Zeiten – auch mit Blick auf das Strafrecht – als Tabu. Nach herrschender Meinung unter Strafrechtlern ist ein solches Vorgehen („Ex-Post-Triage“) unzulässig und wird als Totschlag gewertet. Wörtlich heißt es in dem Entwurf für die Ewig-Pandemie: “Bei bereits zugeteilten pandemiebedingt nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ist eine Zuteilungsentscheidung (…) von drei mehrjährigen intensivmedizinisch erfahrenen praktizierenden (…) Fachärzten mit der Zusatzausbildung Intensivmedizin einvernehmlich zu treffen, die den Patienten (…) unabhängig voneinander begutachtet haben”, so der Tagesspiegel.

Der Gesetzentwurf, der sich nach Angaben eines BMG-Sprechers derzeit in der Ressortabstimmung befindet, bevor er von den Ampelfraktionen als Gesetz in den Bundestag eingebracht werden soll, ist die politische Antwort auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende Dezember. Demnach darf niemand aus „Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden”. Die Richter hatten vom Gesetzgeber verlangt, “unverzüglich” Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei der pandemiebedingten Triage zu treffen, damit sie bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen nicht benachteiligt werden, was gegen das Grundgesetz verstoßen würde.

Die Klage hatten mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen eingereicht. Doch selbst ihr Prozessvertreter, der Hamburger Rechtsanwalt Oliver Tolmein, ist angesichts der politischen Umsetzung “erschüttert”: Das sei “eine Karikatur des Schutzes vor Benachteiligung, um den es in der Verfassungsbeschwerde ging”, erklärte er.

Das “Totschlag”-Argument verfängt bei den herrschenden Politikern nicht: Was nicht passt, wird passend gemacht. Der Entwurf stützt sich offenbar nur auf das Urteil solcher Juristen, die die eine Minderheitenmeinung des Fachs vertreten und die Ex-Post-Triage für zulässig halten. (MS)

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