Massenvergewaltigungprozess in Hamburg gestartet – Medien verschweigen wichtige Tatsachen

Ein Gruppenvergewaltigungs-Prozess in Hamburg macht bundesweit Schlagzeilen: Seit Dienstag müssen sich elf junge Männer vor dem Landgericht verantworten. Den Angeklagten wird vorgeworfen, eine 15-Jährige im Hamburger Stadtpark gemeinschaftlich missbraucht und von den Vergewaltigungen auch Videos gedreht zu haben.

Vorsitzende Richterin sorgt sich um die Angeklagten

Zum Erstaunen vieler Bürger in der Hansestadt ist dieser Prozess erst rund 20 Monate nach den Sexual-Straftaten eröffnet worden, obwohl die Beweislage schon kurz nach den Taten erdrückend war (PI-NEWS berichtete).

Eine Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft hatte zum Stand der Ermittlungen noch im November 2021 erstaunlicherweise erklärt: „Wir prüfen nun, ob und weswegen wir Anklage erheben.“ Damals kommentierte die Bild-Zeitung dieses Statement der Anklagebehörde mit einem Wort: „Unfassbar!“

Der Prozess findet nicht öffentlich statt. Das Gericht erklärte dazu, zwar bestehe in der Öffentlichkeit ein „erhebliches Interesse“ an dem Verfahren. Wichtiger sei aber der Schutz des jungen Opfers – und der Angeklagten. Die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring sorgt sich offenbar jetzt um die Beschuldigten, denn es gebe „Hassbotschaften“ und „Vorverurteilungen“, „die die Menschen erfahren haben“ (Hamburger Abendblatt).

Namen der Angeklagten werden nicht genannt

Fast alle Zeitungen, Radios und TV-Sender, die jetzt über den Prozessauftakt berichten, verschweigen konsequent die Tatsache, dass mindestens zehn der Angeklagten Migranten sind und dass alle Täter – mit einer Ausnahme – nach den Taten nicht einen Tag in Untersuchungshaft saßen. Die Namen aller Beschuldigten sind bekannt, doch sie werden grundsätzlich von den Medien nicht genannt – nicht einmal die Vornamen. Von „elf jungen Männern“ (Der Spiegel) ist immer wieder nebulös die Rede.

Insgesamt zweieinhalb Stunden haben die Täter ihr Opfer gepeinigt. Zu den mutmaßlichen Tätern gehören zwei Schwarze, die vor Monaten von einzelnen Medien als „Hamburger“ bezeichnet wurden. Einer der Schwarzen heißt James M., er soll damals angeblich Azubi gewesen sein. Arsen K., ein Pole, hat allem Anschein nach die Taten auch gefilmt.

Einem Artikel des Hamburger Abendblattes vom November 2021 zufolge haben Amirhossein N., Hasan A. und Arvin A. das Mädchen in einer ersten Phase missbraucht. Dann sind Ahmed F., Djulian A. und Tom M. herbeitelefoniert worden, sie vergingen sich in einer zweiten und dritten Phase an der Minderjährigen. Wie viele der Angeklagten „Flüchtlinge“ sind, ist nicht bekannt.

Von Reue keine Spur

Reumütiges Verhalten zeigten die Angeklagten – heute im Alter von 18 bis 22 Jahren – zum Prozessbeginn durchweg nicht. Neun der Beschuldigten wollen jede Aussage zur Sache verweigern. Die Bild-Zeitung hat das so formuliert: „Statt Reue zeigen sie vor Gericht: Sonnenbrillen, 1000-Euro-Jacken – und den Fotografen den Stinkefinger.“

Ein Angeklagter wird bezichtigt, Beihilfe zur Vergewaltigung geleistet sowie dabei mit dem Handy jugendpornografische Videos gedreht zu haben. Diesen Video-Vorwurf erhebt die Staatsanwaltschaft auch gegen einen anderen Täter, dem außerdem vorgeworfen wird, dem Vergewaltigungsopfer seine Handtasche mit Wertsachen gestohlen zu haben.

Die Vergewaltigungen haben sich am 19. September 2020 nach einer Party auf der Festwiese des Stadtparks – inmitten der Hansestadt – ereignet. Die Anklage geht davon aus, dass das Opfer stark alkoholisiert am späten Abend auf einen der Angeklagten getroffen ist. Dieser habe sie in ein Gebüsch geführt, wo die Vergewaltigungen – zumindest teilweise unter Anwendung erheblicher Gewalt – stattfanden.

Videos sind verschwunden – Spermaspuren gesichert worden

Die aufgenommenen Videos liegen der Polizei anscheinend heute nicht vor. Allerdings haben Ermittler seinerzeit neun verschiedene Spermaspuren an dem jugendlichen Opfer gefunden und gespeichert. Bei Wohnungs- und Hausdurchsuchungen stellten Beamte Kleidung und Handys sicher, es wurden auch Speichelproben der Verdächtigen genommen. Dadurch hatte die Kriminalpolizei ziemlich schnell erdrückende Beweise gegen die Täter in der Hand.

Weil fast alle Angeklagten zu inhaltlichen Aussagen nicht bereit sind, wird nun auch das Opfer vor dem Landgericht befragt werden müssen. Das Gericht erklärte, dass insgesamt 42 Prozesstage geplant sind – bis Dezember 2022.