Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2021
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Wenn die Regierung wieder mal schnüffeln geht: Zensus 2022 mit massiven Datenschutzverstößen

Aktuell wird in Deutschland wieder eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt, der sogenannte Zensus 2022. Das Statistische Bundesamt, zuständig für die Erhebung, nutzt dazu einen US-amerikanischen Diensteanbieter. Dies stellt einen massiven datenschutzrechtlichen Verstoß dar. Die US-amerikanische Regierung hat somit unbeschränkt Zugriff auf personenbezogenen Daten aller Bundesbürger.

Mit dem Zensus 2022 versucht die Bundesregierung wieder einmal – wie alle zehn Jahre – bei Millionen Bürgern dieses Landes herumzuschnüffeln und ihre Lebenssituation in Erfahrung zu bringen und datentechnisch zu verwerten.

Beim Zensus 2022 handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, durch welches mittels Haushaltebefragung Bürger verpflichtet sind, Erhebungsunterlagen auszufüllen. Die erhobenen Daten sollen angeblich nur dazu genutzt werden, um u.a. den Bedarf an Wohngebäuden, Schulen und Kitas zu ermitteln. Die Auskunftserteilung und Datenübermittlung durch die Bürger erfolgt vorrangig elektronisch über die Webseite des Zensus.

Während das Unternehmen wie datenschutzexperte.de die Sorge umtrieb, dass auch dieses Mal – wie 2011- Fragen zur Religionszugehörigkeit abgefragt würden, scheinen sich ganz andre, nämlich massiven datenschutzrechtliche Probleme aufzutun.

Wie durch erste Veröffentlichungen bekannt wurde, nutzt der Betreiber der Webseite, das Staatstische Bundesamt, den US-amerikanischen Diensteanbieter Cloudflare, der als sogenanntes Content Delivery Network (CND) Dienste zur Verbesserung der Geschwindigkeit beim Aufbau der Website, aber auch zur Verschleierung des tatsächlichen Hosting-Servers sowie dessen wirklichen Standort anbietet.

Und das – die Nutzung des Cloudflare-Dienstes durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder – sieht Klaus Schummer, Landesvorsitzender der Piraten im Saarland, als  massiven datenschutzrechtlichen Verstoß und hat daher Beschwerde bei der Datenschutzbeauftragten des Saarlandes eingelegt:

„Es geht beim Zensus um nicht weniger als die massenhafte Erfassung und Speicherung der personenbezogenen Daten aller Bürger. Hierzu den US-amerikanischen Dienstleister Cloudflare einzusetzen, ist ein datenschutzrechtlicher Skandal. In den sog. Schrems-Urteilen hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur an Drittländer übermittelt werden dürfen, wenn das durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gewährleistete Schutzniveau in diesen Drittländern nicht unterschritten wird. Da es derzeit kein gültiges Abkommen gibt, das dieses Schutzniveau für eine Datenverarbeitung in den USA sicherstellt, ist ein solcher Datenaustausch zwischen den USA und den Mitgliedstaaten der EU illegal. US-amerikanische Sicherheitsheitsbehörden können ihre Unternehmen auf Grundlage ihres Patriot Acts und Cloud Acts verpflichten, ihnen die bei diesen gespeicherten Daten, also auch solche aus der EU, zu überlassen. Ein solcher Zugriff auf die Zensus-Daten wäre ein datenschutzrechtlicher Supergau. Die Durchführung des Zensus unter Einsatz von Cloudflare muss gestoppt werden. Wir dürfen unsere Millionen von Bürgerdaten nicht freiwillig datenschutzrechtlich unsicheren Drittländern überlassen. Schon einmal hat eine Volkszählung dazu geführt, dass Datenschutzgesetze in Deutschland eingeführt wurden. Jetzt müssen schwerwiegende Datenschutzverstöße verhindert werden. Bürger müssen ihre Daten unter Zwangsgeld-Androhung für den Fall der Zuwiderhandlung dem Zensus übermitteln. Die Datenschutzbeauftragte sollte schnellstmöglich eingreifen, um Schlimmeres zu verhindern. Daher haben wir PIRATEN eine Datenschutz-Beschwerde mit der Bitte um Prüfung eingereicht.“

Alle Vermieter, Hausbesitzer, Gastwirte, Hotelbesitzer, Selbständige und Unternehmer, all jene, die CSU-Gestalten wie dem Bayerischen Innenminister Joachim Herrmann nicht über den Weg trauen, der aktuell versichert: “Der Schutz und die Vertraulichkeit der Daten haben beim Zensus höchste Priorität“, dem sei nachfolgendes Musterschreiben an die Hand gegeben:


Sehr geehrte …..,
Ihr Angebot einer Befragung “Zensus 2022” durch das Landesamt für Statistik … habe ich am …. erhalten.

Leider finde ich auf der Seite des “Ministeriums für Justiz” nur eine nichtamtliche Veröffentlichung ohne Geltungsbereich des “BStG”. Viele Paragraphen wurden zwischenzeitlich gestrichen, so daß mir dieses “Gesetz” nunmehr als ein Fragment erscheint.

Lassen Sie mir bitte umgehend und vorab den gesamten gültigen amtlichen Text des von Ihnen so bezeichneten ”Gesetz(es) über die Statistik für Bundeszwecke – BStG” auch mit ihrem Geltungsbereich zukommen. Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147). Anders argumentiert, was völkerrechtlich plausibel wäre; ein Gesetz, das nirgendwo gilt, gilt überhaupt nicht.

Teilen Sie mir bitte Ihre Rechtsgrundlage und Legitimation mit und bestätigen Sie diese bitte mit Ihrer persönlichen Unterschrift und damit Übernahme der Verantwortung. Können Sie das nicht, erwarte ich von Ihnen die sofortige Einstellung des Versuches einer Datenerhebung und -verarbeitung “Zensus 2022”. Ich akzeptiere eine Datenerhebung und -verarbeitung nur für den Fall, daß Sie mir die offenen Rechtsgrundlagen erörtern und auch persönlich haftend dazu Stellung nehmen.

Mit freundlichen Grüßen”

(SB)

e157043cd13a442eb0afefa5c7aa8908

Entdecke mehr von Journalistenwatch

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen