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Bundestag beschließt befristete Aussetzung von Hartz-IV-Sanktionen – Ein Tritt in den Hintern der arbeitenden Bevölkerung

Berlin – Es gibt ja leider immer noch Idioten, die meinen, ihr Leben selbst finanzieren zu müssen. Die tatsächlich noch arbeiten gehen, um sich und die Familie zu ernähren. Dabei ginge alles doch viel einfacher, wenn man nichts tut und nur die Hände aufhält:

Der Bundestag hat die befristete Aussetzung von Hartz-IV-Sanktionen beschlossen. Dem elften Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch stimmten am Donnerstag die Koalitionsfraktionen zu. Die Linke enthielt sich, AfD und CDU/CSU stimmten dagegen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Sanktionen bei Pflichtverletzungen für Hartz-IV-Empfänger für ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes befristet auszusetzen. Das Sanktionsmoratorium werde zu mittelbaren Mehrausgaben bei den Leistungen zum Lebensunterhalt in Höhe von rund 12 Millionen Euro im Jahr 2022 führen, heißt es darin. Davon entfielen rund 11,6 Millionen Euro auf den Bund und rund 0,4 Millionen Euro auf die Kommunen.

Zu der gesetzlichen Neuregelung gebe es keine Alternative, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Das Bundesverfassungsgericht habe im Jahr 2019 eine Neuregelung in Bezug auf die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gefordert. Gleichwohl sieht sie den vorliegenden Gesetzentwurf nur als Zwischenschritt.

Der Koalitionsvertrag sehe die Einführung eines Bürgergeldes vor, in derem Zuge auch die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Sanktionen vorgenommen werden sollen, schreibt die Bundesregierung. Die Leistungsminderungen sollen mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung des Bürgergeldes neu geregelt werden. Für das Moratorium gilt: Pflichtverletzungen werden bis auf Weiteres nicht mit Kürzungen des Regelsatzes sanktioniert.

Sanktionen bei Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen sollen aber beibehalten werden. Jedoch sollen erst ab dem zweiten Meldeversäumnis Leistungen gemindert werden, beschränkt auf maximal zehn Prozent des Regelsatzes.

Der Weg zum “Bürgergeld” wird damit geebnet und Leistung lohnt sich in einem sozialistischem Land sowieso nicht mehr. Für die Zukunft dieses einst reichen und modernen Landes muss man dabei schwarz sehen. Aber genau das ist ja auch das Ziel der Bolschewisten. (Mit Material von dts)

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