Hausdurchsuchung (Bild: shutterstock.com/B.Dpunkt)
Hausdurchsuchung (Bild: shutterstock.com/B.Dpunkt)

Staatsanwaltschaft klagt Weimarer Familienrichter wegen Maskenaufhebung an

Das darf als klare Drohung gegen alle, die sich dem Pandemie-Wahnsinn nicht beugen wollen, verstanden werden, bevor es im Herbst wieder losgeht: Amtsrichter Christian Dettmar aus Weimar hatte 2021 gegen die Maskenpflicht in Schulen entschieden. Daraufhin wurden seine Büros und Wohnungen mehrfach durchsucht. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen ihn erhobenen. Vorwurf: Rechtsbeugung!

Der Weimarer Amtsrichter Christian Dettmar hatte Anfang April 2021 entschieden, dass zwei Kinder an örtlichen Schulen keinen medizinischen Mund-Nasenschutz, also Masken, tragen müssen. Denn die Maskenpflicht für Minderjährige, so sein Beschluss, sei geeignet, das Kindeswohl zu gefährden. Danach wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Erfurt seine Wohn- und Büroräume zweimal durchsucht. Hintergrund der Ermittlungen war der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf der Rechtsbeugung.

Zudem wurden weitere Objekte von insgesamt acht Zeugen aus drei Bundesländern – neben Thüringen auch Sachsen-Anhalt und Bayern – durchsucht. In der Summe haben die Ermittler 14 Objekte “unter die Lupe genommen”. Unter diesen Zeugen befanden sich, wie das Nachrichtenportal telepolis berichtete, damalige Bundestagskandidaten der Partei Die Basis, die sich kritisch gegenüber den Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern positioniert – etwa die Biologin Ulrike Kämmerer, die in dem Fall von Amtsrichter Dettmar als Sachverständige angefragt worden war. Außerdem standen die Ermittler bei einer Kanzlei sowie einem weiteren Amtsrichter aus Weimar auf der Matte. Betroffen war zudem der Regensburger Psychologe Christof Kuhbandner.

Mitte Mai 2021 hatte das Oberlandesgericht Thüringen das von Dettmar gefällte Urteil bereits wieder aufgehoben.

Nun wird der Familienrichter vor Gericht gezerrt und “zur Verantwortung” gezogen. Dettmar muss sich dort den Vorwurf der Rechtsbeugung unterstellen lassen, sprich, dass er die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts betrieben habe, um ein Urteil zugunsten der Klägerin – einer Mutter zweier Schulkinder – zu fällen. Der Vorwurf wörtlich lautet: Der Richter habe sich „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt [zu] haben, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen.“ Dabei soll er „elementare Verfahrensvorschriften missachtet“ und „gegen materielles Recht verstoßen“ haben. Damit habe er seine Kompetenzen überschritten, befindet der verlängerte Arm des Corona-Regimes, die Staatsanwaltschaft in Erfurt.

Bei einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung droht dem Familienrichter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren, berichtet hierzu die Bild-Zeitung. Dieser Prozess darf somit durchaus als Vorbereitung auf dass, was Maßnahmenkritikern droht, die sich gegen die – für den Herbst mutmaßlich wieder betriebene -Zwangsimpfung und Maskenfolter auflehnen wollen, verstanden werden. Der Rechtsstaat ist endgültig tot, es lebe die Gesundheitsdikatur! (SB)

9440ca118bd74c9b813612a05855281b