Auf dem Weg in eine neue Wohnung ? (Symbolfoto: Von Olga Pinegina)

Zu groß: Deutsche Hartz´ler müssen Haus verkaufen

Das Bundesverfassungsgericht könnte demnächst Tausende von deutschen Hartz IV-Empfängern obdachlos machen: Selbst genutztes Wohneigentum ist vor Verwertung nur dann geschützt, wenn es eine „angemessene Größe“ hat. Ist das abbezahlte Haus zu groß, muss es versilbert werden. Klar: die Gleichstellung von Ukraine-Flüchtlingen und dem Asylbewerber-Heer mit einheimischen Erwerbslosen muss irgendwie bezahlt werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Selbst genutztes Wohneigentum ist nach § 12 Abs. 3 SGB II bei der Bedürftigkeitsprüfung bei einem Bezug von Grundsicherungsleistungen nur dann geschützt, wenn es eine „angemessene Größe“ hat. Sollte das Wohneigentum der aktuellen HartzIV-Empfänger für diese zu groß sein, weil es mittlerweile – nach dem Auszug der Kinder – von weniger Personen bewohnt wird, kann das für den Hartz-IV-Bezieher den Verlust der Bezüge oder eben des Hauses zur Konsequenz haben.

Die Begründung des Gerichts: Der soziale Rechtsstaat sei darauf angewiesen, dass Mittel der Allgemeinheit nur bei aktueller Bedürftigkeit in Anspruch genommen würden. Den Betroffenen würden hier keine notwendigen Mittel verwehrt – sie könnten schließlich ihr Wohneigentum zu Geld machen.

Das Gericht ist somit der Ansicht, es sei rechtens , dass Menschen, die lebenslang gearbeitet haben, sich für das Alter Wohneigentum – das mehrfach versteuert wurde –  geschaffen haben, nun nach einer Notlage zu enteignen, um diese dann in den Kampf auf den heillos überlaufenen und überteuerten Mietwohnungsmarkt zu schicken. Dort können sich diese Bürger dann mit staatlich subventionierten Asylbewerbern und einem Heer von Ukraine-Flüchtlingen um nicht-vorhandene Wohnungen prügeln.

Denn diese beiden Gruppierungen – Ukraine-Flüchtlinge und Asylbewerber, sowie sonstige vom Steuerzahler alimentierte “Schutzsuchende”- Personengruppen, die also noch nie in die deutschen Sozialkassen einbezahlt haben – sollen nach dem Willen der Ampel-Clique mit einheimischen Erwerbslosen gleichgestellt werden.

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