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Österreich für Auslagerung von Asylprüfungen in Drittstaaten – Deutschland prüft gar nicht mehr

Berlin – So könnte man es machen, würde man das Wohl der Eigenen noch im Blick haben: Österreich schlägt nach dem Vorbild Großbritanniens vor, die Prüfung von Asylanträgen in Drittstaaten auszulagern. “Es wäre eine gute Lösung, künftig Migranten von der EU in Drittstaaten zurückzuschicken und dort ihre Asylanträge prüfen zu lassen. Wer nicht schutzberechtigt ist, muss wieder in sein Herkunftsland zurückehren”, sagte der zuständige Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) der “Welt” unmittelbar vor dem EU-Innenministertreffen an diesem Donnerstag.

Wer einen Anspruch auf Asyl habe, erhalte Schutz in der EU. “Im Gegenzug könnten wir unsere Kooperationspartner in den Drittstaaten wirtschaftlich unterstützen. Dazu müssten aber einige europäische Gesetze geändert werden und klar muss auch sein: Diese Lösung kann nur kommen, wenn alle EU-Länder zustimmen”, erklärte der Minister weiter. Hintergrund: Auf Grundlage eines im April unterzeichneten Abkommens plant die britische Regierung, in der kommenden Woche die ersten Asylsuchenden nach Ruanda zu bringen.

Der erste Flug in das ostafrikanische Binnenland ist für den 14. Juni geplant, wie Innenministerin Priti Patel Ende Mai mitteilte. Ruanda soll im Gegenzug für die Aufnahme rund 140 Millionen Euro erhalten. Eine Verteilung von Flüchtlingen in der EU nach Quoten, wie sie auch die Europäische Kommission vorgeschlagen hatte, lehnt Karner kategorisch ab: “Nein, ich bin nicht bereit, über eine automatische Verteilung von Migranten nach Quoten zu sprechen. Das ist keine Lösung. Quoten sind etwas für die Theorie, aber nicht für die Praxis”. Er fügte hinzu: “Ich bin strikt gegen automatische Quoten. Mit Österreich wird es keine Verteilung von Migranten nach Quoten geben. Sie sind vielmehr ein Anreiz für illegale Migration. Quoten senden das Signal an die Migranten: Macht Euch ruhig auf den Weg, ihr werdet auf jeden Fall in einem EU-Land landen.”

Der Innenminister forderte mit Blick auf ein einheitliches EU-Asylsystem, “Schritt für Schritt zu machen”, wozu zunächst eine “Einigung auf frühzeitige Registrierung und Sicherheitsüberprüfungen” gehörten.

Das ist natürlich immer noch ein krummer Deal, denn so könnten bestimmte Länder von bestimmten Ländern Geld erpressen: Sie schicken einfach ein paar tausend Landsleute auf die Reise und um sie dann zürückzunehmen, kassieren sie Kohle.

In Deutschland läuft derweil weiter alles schief:

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zum Beispiel hat die Widerrufsprüfungen, in denen Flüchtlinge auf den Fortbestand ihrer Schutzgründe geprüft werden, drastisch heruntergefahren. Hatte das BAMF im vergangenen Jahr noch mehr als rund 169.000 Widerrufsverfahren entschieden, ist die Zahl in diesem Jahr eingebrochen. Bis April waren es nur noch rund 17.000. Die “Welt” schreibt in ihrer Mittwochausgabe, der Rückgang sei mit Corona zu erklären.

Wegen der “pandemiebedingten Einschränkungen bei der Bearbeitung von Asylverfahren” müssten diese vorrangig bearbeitet werden. Die Regelüberprüfungen im Widerrufsbereich seien deswegen aktuell “zurückgestellt” worden. Wie die “Welt” unter Berufung auf Migrationsbehörden schreibt, hat das BAMF die Prüfungen allerdings vor allem deswegen drastisch heruntergefahren, weil man eine von der Regierung angestrebte Änderung im Asylrecht schon seit der Koalitionsbildung im Dezember vorauseilend umsetzt: Die Ampel plant, dass die Überprüfung des Schutzbedarfs nur noch “anlassbezogen” erfolgen soll, und nicht mehr regulär bei allen Flüchtlingen nach spätestens drei Jahren wie bislang.

Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion im Bundestag, sagte der “Welt”: “Anlasslose Widerrufsprüfungen binden unnötig viel Arbeitskraft im BAMF, bremsen die Entscheidungspraxis des BAMF und bedeuten unnötigen Stress für die Asylberechtigten.” Künftig würden die Überprüfungen anlassbezogen sein – “etwa wenn sich die Lage in einem Herkunftsland zum Positiven geändert hat”. In der Vergangenheit wurde nur ein Bruchteil der Verfahren zulasten der Flüchtlinge entschieden.

2021 waren es 3,9 Prozent und in den ersten Monaten dieses Jahres 6,9 Prozent. Die in diesem Jahr höhere Quote hänge damit zusammen, dass die anlasslose Überprüfung bereits weitgehend eingestellt worden seien, heißt es aus den Migrationsbehörden. Das BAMF werde nun meist nur dann tätig, wenn es Hinweise aus den Behörden erhalte, die den Schutztitel infrage stellen.

Die Unionsfraktion fordert, die alte Praxis beizubehalten. “Die Widerrufsprüfungen erfüllen eine wichtige Funktion”, sagte ihr innenpolitischer Sprecher Alexander Throm (CDU). Sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention als auch die europäischen Richtlinien sagten ganz klar: Der Schutzstatus entfällt, wenn die Fluchtgründe nicht mehr gegeben sind.

Die individuelle Lage nach mehreren Jahren zu überprüfen, sollte folglich eine Selbstverständlichkeit sein. “Widerrufsprüfungen als eine Art unnötigen Stress oder gar Belästigung zu betrachten, geht schon deshalb völlig fehl.”

Der Plan der Linken in diesem Land, die Gesellschaft zu destabilisieren, geht immer mehr auf. Da kann die CDU wettern wie sie will – sie ist schließlich auch ein Teil des Problems, nicht wahr, Frau Merkel? (Mit Material von dts)

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