Putin (Bild: shutterstock.com/Frederic Legrand - COMEO)
Putin (Bild: shutterstock.com/Frederic Legrand - COMEO)

Ukraine-Krieg: „Nicht Putin handelt völkerrechtswidrig“ – Die rechtliche Bewertung einer Wiener Juristin.

Der Krieg um die und in der Ukraine soll nicht aufhören (dürfen). Bundeskanzler Olaf Scholz will der Ukraine nun auch ein modernes Flugabwehrsystem sowie Mehrfachraketenwerfer liefern. Ferner sagt er ein modernes Ortungsradar zu, um die Stellungen gegnerischer Artillerie zu lokalisieren. Mit diesen Waffen solle sich das Land besser gegen die russische Aggression verteidigen können. Dabei handelt Putin im Einklang mit dem Völkerrecht, wie eine Wiener Juristin in einem einschlägigen Beitrag ausführt.

Ist Kanzler Scholz noch bei Sinnen? – Und Merz? Er opponiert nicht, er macht mit der Regierung gemeinsame Sache – Von der formal obersten Diplomatin Baerbock undiplomatische Kriegsrhetorik – Von Russland kein unberechtigt geführter Krieg – Die Historie als Ausgangspunkt der völkerrechtlichen Beurteilung – Die nicht beachtete Mahnung von George W. Bush  an die Ukraine von 1991 – Der Vertragsbruch der Ukraine und ihre militärischen Aggressionen als Kriegsverbrechen – Die Bedeutung einer zwingenden Norm im Völkerrecht – Die Anerkennung des Sezessionsrechts durch die UN-Resolution 2625 – Das Recht der Völker, um Beistand zu ersuchen und zu erhalten – Putins berechtigtes Kriegsziel – Die Zulässigkeit eines präventiven Angriffskrieges nach neuer Völkerrechtslehre – Warum sich Russland zu Recht bedroht fühlt – Ein Quellenfund, der die westliche Zusage an Russland von 1991 untermauert.

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