Die Eiskönigin ist zurück (Foto: Imago)

Nach dem Essen fassen: Verfassungsgericht bewahrte Merkel wohl vor frühem Urteil

Dieses Land ist von einer Bananenrepublik nicht mehr zu unterscheiden. Nach der Rüge des Bundesverfassungsgericht zu Merkels Äußerungen zur Thüringer-Wahl 2020 – 6 Monate nach der eingereichten AfD-Klage! – deutet alles darauf hin, dass ihre guten Freunde im höchsten deutschen Gericht sie vor einer frühen Klage bewahrt haben.

Im Februar 2020 nannte Angela Merkel es “unverzeihlich”, dass der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit AfD-Stimmen zum Ministerpräsidenten in Thüringen gewählt worden war. Am Mittwoch befand das Bundesverfassungsgericht, dass die Anti-Demokratin im Amt der Bundeskanzlerin damals ihre Neutralitätspflicht verletzt und den Grundsatz der Chancengleichheit der die Rechte der Alternative für Deutschland (AfD) verstoßen hatte.

Warum aber erging das Urteil nun erst sechs Monate nach den eingereichten AfD-Klagen – eine Klage richtete sich gegen Merkels Äußerung, die andere gegen die Veröffentlichung von Merkels Statement unter anderem auf offiziellen Regierungswebsites? Alles deutet darauf hin, dass Merkels gute Freunde im Bundesverfassungsgericht – wie der von ihr ins Amt des Präsident des Bundesverfassungsgerichts gehievte Parteigenosse Stephan Harbarth – sie vor einem zu frühen Urteil bewahrt haben.

Wie die Bildzeitung berichtet, hatte die AfD zunächst auch einen Eilantrag gestellt. Über diesen hätte das Bundesverfassungsgericht wohl schon im Sommer 2020 entscheiden müssen. Wenn die Regierung nicht vorher die Merkel-Ansagen zu Thüringen von den Web-Seiten der Bundesregierung gelöscht hätte. Damit entfiel die für den Eilantrag erforderliche Eilbedürftigkeit – und das Merkel-treue Gericht hatte somit “günstiger Weise” keinerlei Entscheidungsdruck mehr.

Wie in einer Bananenrepublik ist das Bundesverfassungsgericht unter Merkels Regime zu ihrem Vollstreckungsorgan verkommen.  Nicht nur, dass sie 2020 ihr Parteifreund und damaliger CDU/CSU-Fraktionsvize  Harbarth zum Präsident des Gerichts machte. Im Juni 2021 lud Merkel mit Ministern die Richter des 1. und 2. Senats zum vertraulichen und kuschligen Abendessen ins Kanzleramt.

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Folgen wird das Urteil für Merkel selbst nicht haben, stellt die AfD in einem Beitrag fest:
“In Anbetracht der Tragweite der thüringischen Regierungskrise, die auch durch ihre Intervention entstanden ist, hätte man sich durchaus eine zeitigere Entscheidung gewünscht. Immerhin darf die Stellungnahme Merkels nicht mehr auf den Kanälen der Bundesregierung kolportiert werden. Für die Altparteien ist der politische Flurschaden aber trotzdem enorm. Denn deren Umgang mit der AfD als Oppositionspartei fand bekanntlich noch nie auf sachlicher Ebene statt, sondern reduziert sich bis heute zumeist auf ideologie-getriebene Anfeindungen. Das hat auch Merkel deutlich erkennen lassen – und ist dessen überführt worden. Das Bundesverfassungsgericht bescheinigt Ihr „ein insgesamt negatives Werturteil über die Koalitions- und Kooperationsfähigkeit“ der AfD. Und ihre „negative Bewertung stellt sich als Eingriff in das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Prozess der politischen Willensbildung aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG dar“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Leider bleiben die fatalen Folgen von Merkels Einmischung nach der ordentlichen Wahl in Thüringen unberücksichtigt und offenbar auch ungeahndet. Letztendlich erreichte sie genau das, was sie wollte: Dass ein Politiker, den auch die AfD für den geeignetsten Kandidaten hält, nicht regieren darf. Denn die öffentliche Hetzjagd auf Kemmerich vonseiten zahlreicher Altparteienpolitiker – vor allem außerhalb Thüringens – und der ihnen ergebenen Medien führte dazu, dass er nach drei Tagen im Amt zurücktrat. Auch persönliche Angriffe und Bedrohungen gegen den Ministerpräsidenten und sogar seine Familie trugen dazu bei, dass er dem Druck nachgab. Spätestens da hätten die Alarmglocken bei jedem läuten müssen, der sich bislang in einem Rechtstaat wähnte. Es gibt genug Beispiele in der Geschichte für ein solches Vorgehen – und alle endeten in einem Unrechtssystem.
Bis heute regiert in Thüringen eine den Altparteien wesentlich genehmere Minderheiten-Koalition von Linken, SPD und Grünen. Die macht vielleicht keine Politik im Sinne der Thüringer, aber immerhin ist sie ideologisch auf Linie. Die Einwohner des Freistaates sollten genau das bei der nächsten Wahl berücksichtigen – und dann dafür sorgen, dass solche undemokratischen Umtriebe bei der nächsten Landtagswahl im Herbst 2024 von vornherein vereitelt werden. Indem sie die AfD wählen.” (SB)

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