Verfassungsbruch: Das muss Konsequenzen haben

Jetzt wurde es vom höchsten Gericht bestätigt: Merkels Intervention als Bundeskanzlerin bei der Thüringer Ministerpräsidentenwahl war verfassungswidrig. Diese Intervention war nicht einfach nur eine Lappalie, sondern Teil der erfolgreichen Einschüchterung der beteiligten Parteien. Daß es daneben auch immensen Druck hinter den Kulissen gab, sah man am Rücktritt von Annegret Kramp-Karrenbauer. Angela Merkel agierte weder als Parteichefin noch als Privatperson, sondern nutzte den Machtapparat ihres Amtes als Bundeskanzlerin.

Ein Twitterbeitrag von Björn Höcke

Die Folgen des Regierungsputsches dauern bis an: Seit zwei Jahren wird Thüringen von einem abgewählten Ministerpräsidenten regiert, und weil die moralische Erpressung schon bei der Kemmerichwahl so gut funktionierte, wird dieses Mittel heute weiter zur Durchsetzung von politischen Zielen genutzt, für die Rot-Rot-Grün eigentlich keine Mehrheit mehr hat.
Der Verfassungsbruch ist jetzt aktenkundig – doch welche Konsequenzen hat das nun tatsächlich für Angela Merkel?

Wir haben am Beispiel von Gerhard Schröder gesehen, daß es offenbar durchaus möglich ist, einem Ex-Bundeskanzler nachträglich gewisse Privilegien zu streichen. Dabei war in seinem Fall nicht etwa die Entscheidung für die Beteiligung an dem völkerrechtswidrigen Kriegseinsatz ausschlaggebend, vielmehr steht er wegen seiner Tätigkeiten für russische Energiekonzerne in der Kritik. Das ist eine politische Geschmacksfrage, aber kein Rechtsbruch. Anders im Fall Merkel: Wir können froh sein, daß das Bundesverfassungsgericht dies trotz seiner privaten Verflechtungen mit der ehemaligen Kanzlerin festgestellt hat. Offenbar hat man sich allerdings bewußt Zeit gelassen, um ihr die Schande eines vorzeitigen Rücktritts zu ersparen. Der Regierungsputsch und die »rücksichtsvolle« Justiz beschädigen die Demokratie nachhaltig. Erst recht, wenn das Urteil — das in seiner Form einzigartig in der Geschichte der Bundesrepublik ist! — ohne Folgen bleibt.

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