Dr. Birgit Malsack-Winkemann (Bildrechte: Deutscher Bundestag / Fotograf/in: Inga Haar)
Dr. Birgit Malsack-Winkemann (Bildrechte: Deutscher Bundestag / Fotograf/in: Inga Haar)

Rot-rot-grüner Berliner Senat will AfD-Richterin in den Zwangsruhestand schicken

In rechtswidriger Weise kündigt die Berliner Justizverwaltung an, die ehemalige AfD-Abgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand zu versetzen. Man müsse “das Ansehen der unabhängigen Justiz wahren”, heißt die unglaubliche Begründung.

Die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin hat die Versetzung der Richterin und ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand beantragt. Das teilte die Verwaltung am Donnerstag mit. Sie hat nach eigenen Angaben als oberste Dienstbehörde geprüft, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt seien, und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Verhalten der Richterin außerhalb des Richterdienstes zwingend eine Versetzung in den Ruhestand gebiete. “Wir haben den vorliegenden Fall intensivst geprüft”, so die Justizsenatorin Lena Kreck, Genossin in der Mauermörderpartei der Linken dazu.

Die Juristin habe in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchten, – Maisach-Winkelmann hatte 2018 im Bundestag behauptet, dem deutschen Gesundheitssystem entstünden „Milliardenkosten, weil “Flüchtlinge” ihre Beipackzettel nicht lesen können“ – ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt, so die unglaubliche Begründung eines Justizapparates, das keinerlei Probleme damit hat, dass z.B. die altgediente SED-Genossin und Linksextremistin Barbara Borchardt zur Verfassungsrichterin gewählt wurde.

Die SED/PDS/Linkspartei/Die Linke -Schabracke, Mitbegründerin der vom Verfassungsschutz linksextremistisch eingestuften Arbeitsgemeinschaft „Antikapitalistische Linke“ und in der DDR per Fernstudium zur Diplom-Juristin aufgestiegene Genossin, wurde vor 2 Jahren mit den Stimmen der von SPD und CDU in Mecklenburg–Vorpommern zur Verfassungshüterin gemacht.

Im Namen des Berliner AfD-Landesverbands teilte Ronald Gläser auf Anfrage mit, die Ankündigung der Justizverwaltung, eine frühere Bundestagsabgeordnete in den Ruhestand versetzen zu wollen, sei unfassbar rechtswidrig. «Und das einen Tag nach Bekanntwerden der Watsche für die Kanzlerin wegen ihres Verstoßes gegen das Neutralitätsverbot.» Das Recht schütze aus gutem Grund ausgeschiedene Abgeordnete vor Entlassung. «Jeder rechtstreue Bürger kann nur hoffen, dass dieses Vorhaben scheitert, da sonst jede oppositionelle Partei erheblich beeinträchtigt wird», so Gläser. «Wer kandidiert schon für eine Partei, wenn er befürchten muss, hinterher unter fadenscheiniger Begründung gefeuert zu werden?»

Die Entscheidung liegt nun bei einem speziellen Richterdienstgericht. Das Grundgesetz garantiert Richtern eine unabhängige Stellung und schützt sie deshalb speziell auch vor vorzeitigen Amtsenthebungen und Entlassungen.

Was aber ist dieses Grundgesetz, spätestens nach den Corona-Erfahrungen, noch wert?  (SB)

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