Seit mehreren Monaten werden in Deutschland Bürger mit Strafverfahren wegen angeblicher Billigung von Straftaten überzogen, wenn sie den Buchstaben Z verwenden. Eine Frau, die bei einer Demonstration auf ihrem T-Shirt ein “Z” trug, wurde nun vom Amtsgericht Bautzen freigesprochen.
Vor dem Amtsgericht Bautzen wollte die sächsische Kretschmer-Regierung eine Bürgerin im Schnellverfahren aburteilen. Sogar das Dezernat Staatsschutz ermittelte.
Der Vorwurf: Sie habe bei einem “Spaziergang” ein Z auf der Kleidung getragen. Die Bürgerin wurde in der vergangenen Woche, verteidigt vom “Szeneanwalt” Martin Kohlmann, nicht gerichtlich belangt und somit nicht vor den Richter gezerrt, weil sie sich durch das Tragen des “Z-“-Symboles des Verbrechens der „symbolischen Billigung des Vorgehens der russischen Föderation in der Ukraine“ schuldig gemacht haben soll.
Das Amtsgericht Bautzen hat die Antragsschrift abgelehnt und festgestellt: Die Verwendung des Buchstabens Z ist keine Straftat. Der gesamte Beschluss – hier im Wortlaut nachlesbar – dürfte deutschlandweit für Aufsehen sorgen.
Das Gericht stellte fest, dass Sympathiebekundungen zu Russland nicht automatisch eine Billigung des Krieges darstellen, außerdem fehlt bereits die Störung des öffentlichen Friedens. Darüber hinaus stellte der Bautzener Amtsrichter Ralph Nimphius fest, das Strafrecht dürfe nicht missbraucht werden, um unliebsame Meinungsäußerungen zu bekämpfen. Es sei auch nicht Aufgabe der Politik, Symbole oder Meinungen zu Lasten des Verwenders mißzudeuten. „Die Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt und dem freien Diskurs“, auch wenn dabei „sicher viel Unsinn, Dummheit und Provokation“ zu ertragen seien, so der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Seit Beginn des Ukraine-Konflikts wurde in vielen Bundesländern immer häufiger Ermittlungsverfahren wegen des Zeigens des Symbol “Z” eingeleitet. Wie eine Umfrage des regierungskonformen Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) bei mehreren Landesbehörden im April ergab, wurden seit dem 24. Februar mehr als 140 Ermittlungsverfahren wegen der “Befürwortung des russischen Angriffskriegs eingeleitet”. In der Mehrheit der Fälle gehe es um die Verwendung des “Z”-Symbols. Da solche Verfahren nicht in allen Bundesländern gesondert erfasst werden, dürfte die tatsächliche Zahl weitaus höher liegen, beklagte das RND.
Mit dem Beschluss in Bautzen wurde nun eine klare Ansage an alle Bürger getätigt: Die Verwendung des Buchstabens Z ist nicht strafbar, die bundesweite Verfolgungswelle ist Unrecht. (SB)