Deutschland, deine Richter... (Symbolfoto: Durch Denis Simonov/Shutterstock)

Gnadenlos: 101-jähriger Ex-KZ-Wachmann zu fünf Jahren Haft verurteilt

Brandenburg/Havel – Das ist ja noch mal “gut” gegangen. Stellen wir uns mal vor, der hätte lebenslänglich gekriegt: Ein ehemaliger KZ-Wachmann im früheren Konzentrationslager Sachsenhausen ist in Brandenburg zu fünf Jahren Haft verurteilt worden und darf dort wohl auch verrotten. Das Landgericht Neuruppin sprach den 101-Jährigen am Dienstag wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen schuldig. Dem Mann wurde vorgeworfen, durch seine Tätigkeit als SS-Wachmann im Hauptlager des ehemaligen Konzentrationslagers zwischen 1942 und 1945 tätig gewesen zu sein.

Bei den Vorwürfen ging es unter anderem um die Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen im Jahr 1942. Gegenstand der Anklage war ferner die Beihilfe zur Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas sowie zu weiteren Erschießungen und der Tötung der Häftlinge durch die Schaffung und Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Bedingungen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

Der Mann hatte bestritten, als KZ-Wachmann tätig gewesen zu sein. Die Richter folgten aber der Forderung der Staatsanwaltschaft. So ist sie nun mal die deutsche Justiz. Augen zudrücken, Milde oder Gnade gibt es nur bei ausländischen Kriminellen – aber nicht bei deutschen Halbtoten.

Und natürlich gibt es Lob von der “falschen” Seite:

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat das Urteil des Landgerichts Neuruppin gegen einen 101-jährigen ehemaligen Wachmann im KZ Sachsenhausen gelobt. “Ich begrüße die Entscheidung des Landgerichts”, sagte Klein dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. Das Urteil mache deutlich, dass Schuld keine Altersgrenze nach oben kenne.

Der Angeklagte habe vor rund 80 Jahren schwere Schuld auf sich geladen. “Es ist kein Ruhmesblatt, weder für die DDR, in der der Angeklagte lebte, noch für die Bundesrepublik Deutschland, dass der ehemalige Wachmann so lange unbehelligt lebte und die Anklage erst so spät erfolgte.” Dabei dankte der Antisemitismusbeauftragte besonders einem Vertreter der Nebenklage, der über viele Jahre als Staatsanwalt bei der Zentralstelle für die Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg tätig gewesen sei.

“Durch seinen unermüdlichen Einsatz insbesondere im Fall Demjanjuk hat er eine Änderung der Rechtsprechung herbeigeführt”, sagte Klein. Nun gelte die Mitarbeit in einem Lager als Tat. Die vermeintlich kleinen Rädchen im Konzentrationslager hätten nämlich alle einen Beitrag zum Massenmord geleistet. Nur die entscheiden Frage stellt Klein natürlich nicht: Was wäre denn passiert, wenn der Täter den Befehl verweigert hätte, oder aussteigen wollte? Wäre er vielleicht dann selber in ein Lager gesteckt worden? (Mit Material von dts)