Marco Buschmann (Foto: Imago)

Justizminister prüft Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit

Das Erschleichen von Leistungen war bislang im deutschen Strafrecht ein Straftatbestand, der im 22. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 265a StGB normiert ist. Er zählt zu den Vermögensdelikten. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe. 

Doch wir haben ja einen Bundesjustizminister, der gerne bei einer bestimmten Klientel beide Augen zudrückt:

Marco Buschmann (FDP) hat eine Herabstufung des Schwarzfahrens von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit in Aussicht gestellt. “Wir wollen als Justizministerium im kommenden Jahr das Strafgesetzbuch kritisch danach überprüfen, welche Tatbestände noch zeitgemäß sind”, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben). “Dazu gehört etwa auch der Paragraf, in dem es um das sogenannte Erschleichen von Leistungen geht. Darunter fällt auch das Schwarzfahren.” Buschmann will auch die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe um die Hälfte reduzieren. Sie betrifft Personen, die ihre Geldbuße nicht zahlen – in vielen Fällen Schwarzfahrer.

“In Deutschland sitzen viel zu viele Menschen im Gefängnis für Delikte, bei der sich der Gesetzgeber eigentlich wünscht, dass die Menschen eine Geldbuße zahlen – und nicht im Knast landen”, sagte der Minister. “Wir wollen nicht, dass Menschen allein wegen ihrer Armut in Haft kommen.” Mit der Halbierung der Sätze für die Ersatzfreiheitsstrafe halbiere sich auch die Zeit für die gemeinnützige Arbeit, mit der die Geldstrafen ebenfalls abgeleistet werden können, fügte der Minister hinzu.

“Wir hoffen, dass sich mehr Menschen für diesen Weg entscheiden. Die begrenzten Kapazitäten im Strafvollzug brauchen wir für Häftlinge, die deutlich schlimmere Delikte begangen haben.” Eine vollständige Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe lehnte Buschmann allerdings ab.

“Studien zeigen, dass Betroffene oft erst dann zahlen, wenn sie merken, dass tatsächlich das Gefängnis droht”, sagte er – und verwies auf ein Beispiel in Europa: “Schweden hattet die Ersatzfreiheitsstrafe so gut wie abgeschafft, und dann gemerkt, dass die Zahlung von Geldstrafen heftig ins Stocken geraten ist. Das Land hat das Experiment wieder rückgängig gemacht.”

Das ist natürlich ein Dammbruch. Viele Tatbestände sind nicht mehr zeitgemäß. Mord, Vergewaltigung, Betrug und Diebstahl zum Beispiel. All diese bösen Sachen haben Überhand genommen, gehören zum Alltag in Deutschland dazu und die Täter verstopfen die Gefängnisse. Und so wie man Buschmann einschätzt, wird er auch in diese Bereichen strafrechtlich “modernisieren”. (Mit Material von dts)

 

9a1b04b871064ad69a7b7e2740abe929

Entdecke mehr von Journalistenwatch

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen