Entspannen in der Hängematte; Bild: Shutterstock
Faulenzen (Symbolbild: Shutterstock)

Heils “Bürgergeld”: Wer jetzt noch arbeiten geht, hat die Kontrolle über sein Leben verloren

Die gestern von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil präsentierten Pläne für ein ab kommenden Januar geltendes „Bürgergeld“, das die bisher geltende Hartz IV-Grundsicherung ablösen soll, zeigen, dass die Ampel-Regierung durch die Hintertür de facto ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen will. Die Vorschläge laufen darauf hinaus, dass der Anreiz, noch in einem relativ schlecht bezahlten Job zu arbeiten endgültig bei null liegt. Auch für die zahllosen Zuwanderer aus aller Welt, für die Deutschland als Weltsozialamt ohnehin bereits einen unwiderstehlichen Reiz ausübt, entfällt auch noch die allerletzte Motivation, sich nicht vollumfänglich vom deutschen Staat alimentieren zu lassen.

Da diese nahezu ausschließlich über keine oder keine in einer qualifizierten und arbeitsteiligen Berufswelt auch nur ansatzweise verwertbaren Qualifikationen verfügen, kommen für sie ohnehin nur Tätigkeiten im untersten Lohnsegment in Betracht. Dies erübrigt sich nun jedoch endgültig, da den Jobcentern kaum noch Druckmöglichkeiten zur Verfügung stehen, um dem gerade aus diesen Kreisen nach allen Regeln der Kunst betriebenen Sozialbetrug noch irgendwie entgegenwirken zu können.

Erhöhungen ins Blaue hinein

 Ohne bereits genaue Zahlen zu nennen, will Heil die Leistungen um 40 bis 50 Euro erhöhen. Er spricht für den Anfang nur von einer „angemessenen“ Steigerung, deren Umfang zunächst vom Statistischen Bundesamt berechnet und dann im September in Abstimmung mit den Grünen und der FDP erarbeitet werden sollen. Dies begründet er damit, dass die bisherige Berechnung der Regelsätze anhand der Lohn- und Preisentwicklung der beiden Vorjahre gerade bei steigender Inflation zu einem großen zeitlichen Verzug führe. Zudem soll ab dem Beginn des Bürgergeldbezugs eine sechsmonatige Vertrauenszeit gelten, in der eine Verringerung der Leistungen ausgeschlossen ist. Sanktionen soll es dann nu bei völliger Verweigerung der Zusammenarbeit mit den Jobcentern geben.

„Für Menschen, die chronisch keine Termine wahrnehmen, kann es nach wie vor Rechtsfolgen haben”, sagte Heil dazu. Nach der Vertrauenszeit können dann Leistungskürzungen verhängt werden, wenn die Empfänger sich etwa weigern, sich für eine angebotene Stelle zu bewerben. Hier dürfen die Kürzungen bei Jüngeren nicht mehr höher sein als bei Älteren. Außerdem dürfen keine Beschränkungen bei der Finanzierung der Unterkunft vorgenommen werden. Damit setzt Heil ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Ob Wohnung oder Auto angemessen sind, wird in den ersten beiden Jahren des Leistungsempfangs nicht überprüft.

Für “moderne Sozialhilfebezieher” wird alles bequemer gemacht

Heil begründete dies damit, dass Arbeitslose sich neben der Suche nach einem neuen Job nicht auch noch um ihre Wohnung sorgen sollten. Grundlage für den Leistungsbezug in den ersten beiden Jahren ist das Fehlen eines „erheblichen Vermögens“. Dessen Höhe wird für den eigentlichen Leistungsbezieher auf 60.000 Euro, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft auf 30.000 Euro beziffert. Das langfristige Schonvermögen wird auf 15.000 Euro erhöht. Weiterhin soll sogenannte „Vermittlungsvorrang“ entfallen. Anstatt wie bisher vorrangig Aushilfsjobs annehmen zu müssen, soll die Zeit zur Absolvierung einer Berufsausbildung von zwei auf drei Jahre erhöht werden.

Und hurtig weiter geht’s im Reigen der “Verbequemlichungen” durch den Sozialstaat: Die bestehende Weiterbildungsprämie wird entfristet, zudem soll ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro gezahlt werden. Die Freibeträge für Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie für Auszubildende sollen auf 520 Euro erhöht werden. Außerdem wird eine Bagatellgrenze von 50 Euro für die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen eingeführt.

Gegenfinanzierung? Dafür sind andere zuständig

Wie das alles finanziell gestemmt werden soll, erläuterte Heil nicht. Das interessiert ihn ebensoso wenig, wie sich die anderen Ampel-Minister um die fiskalischen Konsequenzen ihrer irren politischen Beschlüsse bekümmern. Dabei ist es – gerade angesichts der derzeit ständig steigenden Sonderausgaben, unter anderem für den Ukraine-Krieg – mehr als zweifelhaft, ob etwa das Bundesfinanzministerium über genügend Rücklagen für höhere Sozialleistungen verfügt, ganz zu schweigen von den sonstigen finanziellen Belastungen, die auf Deutschland durch die Energiekrise etc. zukommen.

Heils Vorschläge könnten im September vom Bundestag beschlossen werden. Kritik kommt vor allem von der FDP (die jedoch absehbar am Ende, nach gesichtswahrenden Alibi-“Nachbesserungen”, natürlich trotzdem wieder zustimmen wird): Deren arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher Pascal Kober erklärte: „Es gilt für alle in der Koalition, dass sie sich an die Ziele im Koalitionsvertrag halten sollten. Von einer Veränderung der Berechnung der Regelsätze für Hartz IV ist dort keine Rede.“ Vielmehr enthalte er „ein klares Bekenntnis dazu, Hart-IV-Empfängern mehr von ihrem selbst verdienten Geld zu belassen und die nachhaltige Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt zum Schwerpunkt in dieser Legislaturperiode zu machen“, sagte er weiter. „Hierzu erwarten wir Vorschläge des Arbeitsministers statt unabgestimmte Vorstöße.“

Umfaller-FDP ziert sich noch

Auch FDP-Finanzminister Christian Lindner lehnt – zumindest derzeit noch – eine pauschale Erhöhung der Regelsätze über die Anpassung an die Inflation hinaus ab: „Stattdessen müssen wir die Zuverdienstmöglichkeiten verbessern. Aus dem Bürgergeld darf kein bedingungsloses Grundeinkommen werden“, sagte er.

Auch der FP-Bundestagsabgeordnete Jens Teutrine kritisierte: „Statt eine Debatte über Berechnungsmethoden zu führen, obwohl die Regelsätze der Grundsicherung ohnehin turnusgemäß zum Jahresanfang angepasst werden, muss das Ziel einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt stärker forciert werden.“ Auch der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Stephan Stracke (CSU), erklärte, zwar sei ein Inflationsausgleich richtig, dafür sei jedoch keine dauerhafte Erhöhung der Regelsätze erforderlich. „Denn damit schwächt er massiv das Lohnabstandsgebot. Leistung muss sich aber lohnen“, so Stracke weiter.

Zügelloser Missbrauch

Neben einigen gewiss sinnvollen Anpassungen der von Anfang schlampig gemachten Hartz-Gesetze gehen Heils Vorschläge allerdings einmal wieder von einem äußerst naiven Menschenbild aus. Gerade der Staat muss ein gewisses Grundmisstrauen zugrunde legen, wenn er ernstgenommen werden und seine Leistungen nicht völlig bedingungslos verteilen will. Gerade Zuwanderer erkennen, mit tatkräftiger Unterstützung zahlloser Verbände und Lobbyisten schnell, wo die Lücken und Schwachpunkte der Sozialgesetzgebung sind.

Sollte Heils Konzept in dieser Form angenommen werden, sind einem zügellosen Missbrauch endgültig Tür und Tor geöffnet, zumal der Staat ja faktisch schon in seinen Gesetzen davor kapituliert, indem er kaum noch entsprechende Prüfungen vornehmen und Sanktionen verhängen kann. Wer noch für wenig Geld arbeitet und davon sämtliche Lebenshaltungskosten bestreiten muss, während Bürgergeld-Empfängern all diese Ausgaben abgenommen werden, wird sich nun erst recht fragen, warum er diese ruinöse Quälerei noch auf sich nehmen soll. (DM)

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