Sehen wir hier zwei typische Corona-Leugner? (Symbolfoto:Durch mangostock/shutterstock)

Überraschung! Migranten eben doch gewalttätiger als Deutsche!

Eine Auswertung des Bundeskriminalamtes zu Täter-Opfer-Konstellationen zwischen Deutschen und Zuwanderern bei schweren Straftaten dokumentiert das, was man seit Jahren klar und deutlich sehen kann: Kommt es zu Gewalttaten ist in den meisten Fällen der Zuwanderer der Täter und die deutsche Kartoffel das Opfer. 

Jeden Tag aufs Neue kann man es im besten Deutschland, das wir je hatten, lesen, sehen und evtl. am eigenen Leib erfahren. Nun steht es auch schwarz auf weiß im kürzlich erstellten Lagebericht des Bundeskriminalamtes (BKA) zur „Kriminalität im Kontext der Zuwanderung“. Wenn im Weltauffanglager, sprich Deutschland zu Gewalttaten zwischen jenen, die schon länger hier leben und Zuwanderern kommt, ist in den meisten Fällen der Zuwanderer der Täter und der Deutsche das Opfer. Als „Zuwanderer“ definiert das BKA alle Personen mit Aufenthaltsstatus Asylbewerber, Schutzberechtigter, unerlaubt aufhältig und geduldet.

In dem BKA-Lagebild wird auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) unter anderem eine Auswertung von Täter-Opfer-Fallkonstellationen vorgenommen. Und zwar nur für den Bereich schwerer Straftaten, zu denen ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte – also solche Fälle, die polizeilich überhaupt gemeldet und dann auch aufgeklärt und an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden.

Das Lagebild ist schlicht erschreckend und zeigt, welche verbrecherische Migrationspolitik zum Nachteil der Deutschen betrieben wird. Wie unter anderem die Welt berichtet, gab es 2021 im untersuchten Bereich der „Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ 40.593 deutsche Opfer von Taten, zu denen ein Zuwanderer als tatverdächtig ermittelt wurde. Demgegenüber wurden 11.107 Zuwanderer Opfer einer solchen Straftat durch einen deutschen Tatverdächtigen.

Dem Lagebild zufolge fielen 2021 in der schwersten Deliktgruppe Mord und Totschlag „140 Deutsche einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war. Davon wurden 18 Personen Opfer einer vollendeten Tat.“ Bei den übrigen Fällen überlebte das Opfer also. Andersherum wurden „42 Zuwanderer Opfer von Taten, an denen mindestens ein Deutscher beteiligt war. Davon wurden drei Personen Opfer einer vollendeten Tat.“ Im Bereich der „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ wurden 2496 Deutsche Opfer einer Straftat eines tatverdächtigen Zuwanderers. Umgekehrt wurden 120 Zuwanderer Opfer eines Deutschen.

Nicht differenziert ausgewiesen beim Lagebild der Anteil jener, die per nachgeschmissener Einbürgerung als Deutsche gelten, sprich einen Migrationshintergrund besitzen. Als Deutsche gelten in der PKS alle Personen, die ausschließlich oder auch über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen. Beispielsweise haben laut dem Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) drei Viertel der Mitglieder sogenannter Clans in der Hauptstadt schon eine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Dahinter stehen nicht nur über die Jahre vereinfachte Einbürgerungen, sondern auch das unter Rot-Grün vor 20 Jahren geänderten Staatsangehörigkeitsrechts. Seither erhalten hier geborene Kinder von zwei Ausländern den deutschen Pass ab Geburt, falls ein Elternteil legal seit acht Jahren im Land lebt. “Weil beispielsweise in kriminellen „Clans“ die Mütter sehr selten straffällig werden und deswegen meist eine Aufenthaltserlaubnis haben, werden die Kinder dann automatisch zu deutschen Staatsbürgern, egal ob sie sich mit Deutschland und als Deutsche identifizieren oder nicht”, berichtet die Welt auffällig offen über den Wahnsinn der deutschen Migrationspolitik.

Noch verblüffender: Das Blatt erwähnt in diesem Zusammenhang sogar die Ermordung der 17-jährigen Tabitha in Ludwigsburg, bei der ein 35-jähriger Syrer als tatverdächtig und das Skandalurteil vom Dienstag, wo ein Richter einem  16-jähriger Afghane, der eine Elfjährige in Neustrelitz vergewaltigt hatte, eine Bewährungsstrafe zubilligte. (SB)

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