Polizei (Symbolbild: shutterstock.com/ Von mattomedia KG)
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Ach jetzt doch! ICE-Attentat war islamischer Mordanschlag

Jetzt also doch. Der “Flüchtling”, der am 6. November 2021 in einem ICE ein Blutbad angerichtet hatte, indem er mit einem Messer auf Zuggäste eingestochen hatte, ist ein zurechnungsfähiger “Islamist”. Die Bundesanwaltschaft ist sich nun doch sicher, dass es sich um einen “islamischen Mordanschlag” handelt, bei dem möglichst viele “Ungläubige” getötet werden sollten und hat Anklage erhoben. Mittlerweile weiß man auch, aus welchem Land der gläubige Muslim nach Deutschland hereingeflüchtet ist.

Zunächst hatte es geheißen, der Täter sei psychisch krank, nachdem er am 6. November 2021 in einem ICE zwischen Regensburg und Nürnberg ein Blutbad angerichtet hatte, indem er wahllos auf Zugpassagiere einstach und vier Menschen zum Teil schwer verletzte. Die Behörden beteuerten reflexartig, es handele sich nicht um einen muslimisch motivierten Gewalt- oder Terrorakt. Einem Sachverständigen schilderte der importierte Messerkünstler, dass er sich von Polizisten verfolgt fühle und den Eindruck gehabt habe, das erste Opfer im Zug habe ihn töten wollen. Der Gutachter attestierte dem “Mann” mit unbekannter Herkunft daraufhin brav eine paranoide Schizophrenie und Schuldunfähigkeit und Merkels Schätzelchen kam -anstatt in ein Gefängnis – in ein Krankenhaus.

Nun scheint doch alles anderes. Demnach handelt es sich bei der Messerattacke auf die Passagiere im Zug zwischen Regensburg und Nürnberg doch um einen islamisch motivierten Mordanschlag. Die Bundesanwaltschaft teilte am Montag mit, dass es sich doch um einen „mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff“ handle. Der 27-Jährige weise eine „radikal-islamische Gesinnung“ auf.

Auch die Herkunft des „Flüchtlings“ ist nun geklärt. Es handelt sich nicht- wie bisher gedacht – bei dem “Schutzsuchenden” um einen Syrer, sondern um den Palästinenser Abdalrahman A.

Laut der Ankläger soll Abdelrahman A. spätestens im September 2021 den Entschluss gefasst haben, einen Beitrag zum weltweiten Dschihad durch die wahllose Tötung „ungläubiger“ Nichtmuslime in Deutschland leisten zu wollen. Mit der Messertat in dem ICE habe er dies dann umgesetzt. Er stach verschiedenen Passagieren im ICE mehrfach brutal in Hals, Kopf und Brust, zwei Personen erlitten dabei potenziell lebensgefährliche Verletzungen, so die nochmalige Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft.

Der zum Tatzeitpunkt 27jährige Merkel-Gast habe laut den Ermittlern, allein gehandelt. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falls am 22. März 2022 an sich gezogen. Demnächst erwartet den Dschihadisten ein Prozess vor dem Oberlandesgericht München. (SB)

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