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Bayern will Güllegeruch und Hahnenkrähen schützen – und was ist mit dem Muezzinruf?

München – Im Grunde genommen eine gute Sache: Der Gestank von Kuhmist, das Glockengeläut oder das Hahnenkrähen sollen künftig geschützt werden. Das sieht ein Bundesratsantrag der bayerischen Landesregierung vor, über den die “Rheinische Post” (Samstagausgabe) berichtet. Demnach sollen künftig “durch Rechtsverordnung” Geräusche und Gerüche festgelegt werden, die in Regionen “für die traditionelle Lebens- und Wirtschaftsweise typisch sind”.

Darunter fallen laut Antrag etwa der Güllegeruch, Ausdünstungen, die durch Brotbacken und Bierbrauen entstehen, sowie Geräusche von Kirchen- oder Kuhglocken und das Hahnenkrähen. Hintergrund sind Rechtsstreitigkeiten zwischen Zugezogenen und langjährig Ortsansässigen in den Dörfern, die man so verhindern will. Der stellvertretende Vorsitzende des Agrarausschusses des Bundestages, Gero Hocker (FDP), unterstützte die Initiative.

Er sagte der “Rheinischen Post”, wer aus der Stadt aufs Land zieht, müsse sich im Voraus darüber im Klaren sein, “dass die Ausbringung von Dünger oder teilweise langsamer fahrende Verkehrsteilnehmer existenzieller Teil der Lebensmittelproduktion sind”. Unionsfraktionsvize Steffen Bilger (CDU) sagte der Redaktion: “Ich finde die Initiative aus Bayern richtig. Landluft muss Landluft bleiben – und zum Heimatsound gehört mitunter auch die Kuhglocke.”

Den überwiegend grünen Städter, die die wunderbare Landluft “verpesten”, sollte man tatsächlich in ihre Schranken weisen. Aber konsequenterweise müsste dann in den Vierteln, in denen der Anteil der Muslime ganz besonders groß ist, also Bereiche, die vom politischen Islam erobert wurden, auch der Muezzinruf gestattet werden. Der steht ja auch für die traditionelle Lebensweise. Wir holen uns auf jeden Fall schon mal Nasenklammern und Ohrstöpsel. Damit wir nichts mehr mitkriegen von dieser Welt. (Mit Material von dts)

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