Foto: Karl Lauterbach (über dts Nachrichtenagentur)

Glücklicher Lauterbach: Im Herbst wieder die Maskenpflicht an der frischen Luft!

So lange diese Regierung an der Macht ist, gibt es wohl keinen Ausweg aus der Hölle. Obwohl jedem klar ist, dass die Masken überhaupt nichts bringen, der Impfstoff außer schrecklichen Nebenwirkungen völlig überflüssig ist, weil das Virus sich schneller wandelt, als jemand eine Spritze aufziehen kann, sollen die Bürger nun nochmals drangsaliert werden. Also ob im Herbst nicht genügend Probleme auf uns zu kommen:

Einer freut sich ganz besonders auf den Herbst:

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vermutet, dass im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes im Herbst wieder eine Maskenpflicht in Bundesligastadien droht und auch die Besucherzahlen in den Stadien wieder begrenzt werden. “Wenn wir sehr hohe Fallzahlen haben – und davon kann man ausgehen, dass dieses Risiko wirklich besteht – müssen wir uns darauf einstellen, dass auch in den Außenbereichen dann Masken getragen werden müssen, wo die Abstände nicht eingehalten werden können – zum Beispiel beim Fußballbundesligaspiel, wo man eng beieinandersteht”, sagte er dem Fernsehsender “Welt”. Da könne es dann schon sein, dass man eine Maske tragen muss, auch beim Fußballspiel.

“Und selbstverständlich ist es so, dass für viele Veranstaltungen dann Obergrenzen gelten, also wie viele Personen dürfen an der Veranstaltung teilnehmen. Schließungen wollen wir nicht mehr, aber Obergrenzen – und zum Teil dann auch sehr restriktive Obergrenzen – können notwendig sein.” Dass die endgültige Entscheidung über Maskenpflicht, Obergrenzen oder Testpflicht künftig bei den Ländern liegt, bereitet Lauterbach keine Sorgen.

Der Bund könne zwar keine härteren Maßnahmen mehr erzwingen, aber er habe Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Landesregierungen: “Wir können nicht eingreifen, wir machen hier Ermöglichungen – das heißt, wir erlauben es den Bundesländern beispielsweise, wenn die Fallzahlen stark steigen, in den Restaurants oder bei den Veranstaltungen Obergrenzen zu machen – aber sie müssen es nicht machen. Aber ich glaube, die Länder werden es machen. Weil, die Länder haben ja nach strengen Regeln gefragt. Jetzt sind sie da. Dann, glaube ich, werden sie diese auch nutzen.” Dazu gehört für Lauterbach auch, dass es keinen Flickenteppich bei der Art der verlangten Masken gibt.

FFP2-Masken müssten der verlangte Standard sein, ein einfacher Mund-Nasen-Schutz sei nicht das, was er sich unter einer wirksamen Maskenpflicht vorstelle: “Wir wünschen hier eine einheitliche Regelung, die FFP2-Masken sind einfach viel besser, schützen viel besser vor Ansteckung.” Die Akzeptanz von Masken werde mit zunehmenden Fallzahlen auch wieder steigen, hofft Lauterbach: “Ich glaube, dass das so sein wird. Denn wir haben hohe Fallzahlen, die Fallzahlen werden weiter steigen. Und wenn wir gemeinsam hier zusammenstehen und es kommt auch zu Prüfungen – diese Prüfungen sind stichprobenhaft durchzuführen – dann wird die Bereitschaft auch wieder steigen. Wir haben immer dann gute Ergebnisse gehabt, wenn es klare Regel gibt, die man sich nicht nur gut merken kann, sondern die auch wirklich schützen. Und so ist das Infektionsschutzgesetz auch überarbeitet worden: Es sind harte aber klare Regeln.”

Insgesamt sei er mit der Zusammenarbeit der Ampelpartner beim Infektionsschutzgesetz zufrieden. “Es war von der Atmosphäre gut”, so Lauterbach. Auch, wenn es mit FDP-Justizminister Buschmann durchaus intensive Diskussionen gab: “Es ist immer etwas komplizierter, wenn ein Mediziner mit einem Juristen verhandelt. Das liegt in der Natur der Dinge. Aber es waren gute Gespräche und wir haben nachher – aus meiner Sicht, zumindest – ein gutes Ergebnis bekommen.”

Ein gutes Ergebnis? Für wen? Für die Bürger garantiert nicht. Deutschland will also wieder den Sonderweg gehen und sich vor seinen Nachbarn lächerlich machen.

Die Hausärzte und die Kinder- und Jugendärzte haben derweil ein wenig Kritik an den Plänen der Bundesregierung für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes geübt. “Eine Lehre der Vergangenheit ist, dass zu kleinteilige Maßnahmen, die sich darüber hinaus noch im Wochenrhythmus ändern, häufig zu Verwirrung und Unklarheiten führen”, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, der “Rheinischen Post” (Donnerstagausgabe). Wo immer möglich, sollten die Regeln daher so einfach wie möglich gehalten werden.

“Wenn bei der Maskenpflicht beispielsweise danach differenziert werden soll, ob die letzte Impfung drei oder vier Monate zurückliegt, dann frage ich mich, wie das im Alltag funktionieren soll. Dass solche Regelungen nicht zur Akzeptanz in der Bevölkerung beitragen werden, ist offensichtlich. Im Zweifel muss man auch nicht alles gesetzlich haarklein regeln”, sagte Weigeldt.

Es sei nicht nachvollziehbar, weswegen ein vollständiger Impfstatus nach drei Monaten anscheinend an Wert verlieren solle. “Diese Differenzierung nach vollständig Geimpften erster und zweiter Klasse sollte noch einmal überdacht werden”, sagte Weigeldt. Er mahnte an, die bestehenden Impflücken bei der Erst-, Zweit- und Drittimpfung zu schließen und die Viertimpfung für besonders gefährdete Menschen voranzutreiben.

“Das muss Priorität haben”, sagte der Hausärzte-Chef. Bei den Kinder- und Jugendärzten gab es geteiltes Echo auf die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP). “Ich begrüße die Einigung zum Infektionsschutzgesetz, wonach es keine Schulschließungen mehr geben darf”, sagte Verbandschef Thomas Fischbach der “Rheinischen Post” dazu.

“Wir Kinder- und Jugendärzte erwarten von den Ländern, dass sie sich dem anschließen und Schulen auch bei hohen Infektionszahlen geöffnet bleiben.” Eine Maskenpflicht ab der fünften Klasse sei eine Verbesserung, weil Grundschüler außen vor blieben. “Grundschüler sollten aber generell von der Maskenpflicht befreit werden, insbesondere auch bei kulturellen Aktivitäten oder Sport. Wir wünschen uns auch, dass eine Maskenpflicht im Unterricht bei älteren Kindern nicht angeordnet werden kann”, sagte Fischbach. “Junge Menschen haben ein nur sehr geringes Risiko für einen schweren Corona-Verlauf und müssen damit wieder Einschränkungen hinnehmen, um ungeimpfte Erwachsene zu schützen.”

Es kann allerdings auch noch schlimmer kommen:

In der Diskussion über das neue Infektionsschutzgesetz hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) nämlich erklärt, die Isolationspflicht sei “in diesem Paket ausdrücklich nicht behandelt” worden. Noch nicht. “Ich als Justizminister kann mir natürlich mehr Freiräume vorstellen”, sagte er den ARD-Tagesthemen. “Aber wir in der Bundesregierung haben das jetzt ausgeklammert”, so Buschmann weiter.

Sollten sich die Bundesländer in der weiteren Debatte aber über Isolation und Quarantäne “einheitliche Regelungen wünschen”, dann “werde ich dem sicherlich nicht im Wege stehen”. Man habe “sehr verhältnismäßige Maßnahmen”. Im Kern gehe es um “eine fein abgestufte Maskenpflicht plus Fortsetzung unserer Hotspotregel”.

Zu den Verhandlungen zwischen ihm und dem Bundesgesundheitsminister im Vorfeld sagte Buschmann, diese seien “professionell, ergebnisorientiert und sehr diskret gewesen”. Das, was jetzt beschlossen wurde, reicht nach Meinung des Ministers. Das Land sei in einem sehr viel besseren Zustand als noch vor einem Jahr.

Viele seien geimpft und hätten Kontakt mit dem Virus gehabt. “Ihr Immunsystem ist gestärkt.” Bitte wie? Zur Zeit grassiert das Virus fast ausschließlich bei den Geimpften, während sich die Ungeimpften über ein noch funktionierendes Immunsystem freuen können.

Und genau das will die Lauterbach-Gang ändern. Dieser Herbst wird in die Geschichte der Republik eingehen. Hoffen wir, das dabei alles gut geht. (Mit Material von dts)

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