Titelfoto: Polizeiliches Vorgehen gegen die ältere Dame am 21. April 2021 in Berlin, Quellen: Youtube-Kanäle Liberty News Berlin und Boris Reitschuster)

Seniorin nach Polizeigewalt bei Corona-Demo verstorben

Mit unvorstellbarer Brutalität ging die Polizei am 22. April 2021 bei einer Corona-Maßnahmenkritischen Demonstration in Berlin gegen eine alte Frau vor. Nun wurde bekannt: Die Seniorin ist nach dem Polizeieinsatz verstorben.

Videoaufnahmen dokumentierten unzählige Situationen, wie Polizisten mit massiver Gewalt gegen Bürger vorgingen, die ihr Grundrecht bei Corona-kritischen Demonstrationen wahrnahmen. So auch eine Aufnahme vom 22. April 2021. Zu sehen: Eine alte Dame, die von Polizisten zu Boden gerungen wird. Ein Polizist ergriff sie mit beiden Händen an ihrem linken Arm und schleifte die sichtlich schockierte Frau mehrere Meter an ihrem ausgestreckten Arm über den Boden aus dem Weg. Mehrere Polizisten zerren sie dann rabiat auf die Beine. Die beiden Beamten führen die Seniorin im Polizeigriff weg. Sie halten sie dabei so weit von oben, dass es für die Frau sichtlich schmerzhaft ist. Mit schmerzverzerrtem Gesicht ruft sie mehrfach „Aua“, beklagt sich, sie könne nicht so schnell. Die Polizisten schleifen die alte Frau aber erbarmungslos im Stechschritt weiter. So schnell, dass die alte Frau mehrfach stolpert und nur durch ihre Fixierung seitens der Polizisten gehalten wird. Hier die erschütternde Videoaufnahme:

 

Durch Recherchen des Anwaltes Dr. Ingve Björn Stjerna aus Düsseldorf wurde nun bekannt: Die alte Frau ist nach dem Polizeieinsatz verstorben. Der Anwalt schreibt dazu auf seiner Seite: „Ich erstattete daher am 4. Mai 2021 Strafanzeige gegen die an dem Vorgang beteiligten Polizeibediensteten, insbesondere wegen Körperverletzung im Amt, und bat darum, mich über den Ausgang der Ermittlungen zu informieren.“ Monatelang und trotz zweier Sachstandsanfragen, bekam er diese Angaben nicht. 14 Monate nach dem Vorfall erhielt er die Mitteilung, dass die Ermittlungen eingestellt sind. Und siehe da: Die Rede war nicht mehr von Ermittlungen wegen Körperverletzung, sondern wegen fahrlässiger Tötung. Dies ist nur dadurch erklärt, dass die Frau zeitnah zu dem Vorfall verstorben sein muss.

Auf seinem Internetblock teilt der Anwalt weiter mit: Er ist sicher: „Die ältere Dame ist offenbar im Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen gegen sie tatsächlich ums Leben gekommen!“ „Man sollte sich zunächst fragen, ob es eventuell eine Erklärung für den Tod der Dame geben könnte, die nicht mit polizeilichem Handeln in Verbindung steht. Allerdings wäre der ursprüngliche Tatvorwurf der Körperverletzung im Amt wohl kaum auf fahrlässige Tötung erweitert und der Tod der Dame in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin thematisiert worden, wenn es keinerlei Zusammenhang mit polizeilichem Handeln gäbe.“

Aus den Unterlagen der Staatsanwaltschaft geht laut Stjerna hervor, dass es eine Obduktion gab. Dort steht:

„Im Ergebnis der rechtsmedizinischen Obduktion, konnten die von hier aus beauftragten Sachverständigen Herr Prof. Dr. med. [durch den Autor geschwärzt] und Frau [durch den Autor geschwärzt] feststellen, dass die späterhin Verstorbene an den Folgen eines Multiorganversagens bei schweren Vorschädigungen verstorben ist.“

Eine Verantwortung des beschuldigten Polizisten sei nicht feststellbar. Dazu heißt es in dem Schreiben:

„Zunächst bleibt festzustellen, dass bereits nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte, dass die Handlung des Beschuldigten überhaupt eine kausale Ursache für diesen Tod setzte.“

Dass die ältere Dame bei ihrem Tod eine subdurale Blutung aufwies, also eine Blutung zwischen harter Hirnhaut und Gehirn, erwähnt die Staatsanwaltschaft nur ganz beiläufig, erläutert Stjerna. Lapidar stellt die Staatsanwaltschaft fest:

„Insbesondere konnten aus rechtsmedizinischer Sicht keine sicheren Feststellungen dazu getroffen werden, ob die eingetretene subdurale Blutung überhaupt eine Folge des Polizeieinsatzes war bzw. ob diese überhaupt mit dem Todeseintritt in Zusammenhang steht.“

„Bemerkenswert ist auch das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Prüfung, das eine Ursächlichkeit polizeilichen Handelns für die Verletzungen und den Tod der älteren Dame nicht ausschließt, sondern lediglich konstatiert, der Tod könne ‘nicht mit der erforderlichen Sicherheit‘ auf ein Verhalten des beschuldigten Polizisten zurückgeführt werden.“

Die ungeheure Brutalität, mit der die Polizei gegen die Seniorin vorging, sei nicht verhältnismäßig gewesen, so der Anwalt, der feststellt: Die Art und Weise, wie die Berliner Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf zurückweist, bestätige auf traurige Weise die Aussage des damalige Sonderberichterstatter der UNO für Folter, Nils Melzer, der in seinem vernichtenden Urteil zu den Coronaprotesten sagte: Es gebe eine „Kultur der Toleranz für Polizeigewalt” in Berlin., von der “Kultur der Toleranz für Polizeigewalt”. Dazu Stjerna: „Ebenso dürftig ist auch die Feststellung der Staatsanwaltschaft Berlin, es hätten ‘keine milderen und gleich gut geeigneten Mittel zur Erreichung der Identitätsfeststellung‘ zur Verfügung gestanden; die ältere Dame habe zunächst ergriffen, fixiert und zur Bearbeitungsstelle verbracht werden müssen, was ohne die Anwendung unmittelbaren Zwanges nicht möglich gewesen sei. Diese Ausführungen gehen ersichtlich an der Sache vorbei. Selbst wenn all diese Behauptungen der Staatsanwaltschaft zuträfen und zur Identitätsfeststellung der älteren Dame die Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich war, sind ohne weiteres mildere Mittel ersichtlich, die dies gewährleistet, dabei aber – wie z. B. durch § 11 ASOG Bln vorgeschrieben – ihre Gesundheit geschont hätten.“

Über neue Entwicklungen hierzu wird auf diesem Blog berichtet werden. (SB)

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