Frieren (Bild: shutterstock.com/Von fizkes)
Zuhause frieren: Auf zum Erlebnisfrieren ins Berlin Event-Wärmestuben (Bild: shutterstock.com/Von fizkes)

Leiden für Habeck: Nach dem Frier-Winter kommt der Schimmel

Geht es nach Wirtschaftsminister Robert Habeck, wird es in diesem Winter in Unternehmen, Behörden und Privathaushalte kalt. Doch wenn Räume nicht richtig geheizt werden, kann die Bausubstanz – z.B. durch Schimmel – Schaden nehmen. Ob dann Mieter oder Vermieter dafür aufkommt, werden im nächsten Jahr die Gerichte klären müssen. 

Alle Gasverbraucher sollen die Heizung drosseln, so will es das Bundeswirtschafts- und Klimaministeriums unter Führung des Grünen Robert Habeck. Er will die Vorgaben zu den Mindesttemperaturen in Räumen und Hallen für berufliche Tätigkeiten (Büros, Werkshallen) weiter absenken. In Privathaushalten will Habeck die Mieter in den bevorstehenden zwei Wintern von der Pflicht entbinden, ihre Wohnräume mit einer Mindesttemperatur zu beheizen.

26 Millionen Büroangestellte sollen wieder von zu Hause aus arbeiten, damit es in ihren Büros kälter werden kann. In öffentlichen Gebäuden und in Unternehmen sollen nur Räume beheizt sein, in denen sich dauerhaft Personen aufhalten und in Gewerberäumen, in denen Personen schwere Arbeit verrichten, reicht seiner Meinung nach eine Temperatur von 12 Grad aus. Das Beheizen von Pools mit Gas ist privaten Hausbesitzern künftig untersagt.

Die Folgen dieser Sparvorgaben auf die Gebäudesubstanz sind nach der Ansicht von Fachleuten unabwägbar: “In schlecht gedämmten Häusern und deren Wärmebrücken an Gebäudeecken, Fensterlaibungen, Deckeneinbindungen und Balkonplatten schlägt sich bei unzureichendem Heizen Luftfeuchtigkeit an den Oberflächen nieder”, weiß Architekt Marcel Dietz, der den Verband deutscher Bauherren vertritt. “Gerade mit Blick auf die ungedämmten Bestandsimmobilien, von denen wir in Deutschland bekanntlich sehr viele haben, halten ich eine solche Entscheidung für fahrlässig”, warnt der Experte gegenüber dem Focus.

In einem wirklich kalten Winter würden darüber hinaus Frostschäden drohen, wenn in manchen Gebäudebereichen die Heizung vielleicht sogar ganz abgestellt werde. Es gelte die Faustregel, daß sogar in vorübergehend leerstehenden Häusern die Thermostate stets auf 15° eingestellt bleiben sollten. In einem schlecht gedämmten Haus, soll die Temperatur in den Wohnräumen 20 Grad betragen, um Schäden zu vermeiden. Zwar könne man in Neubauten die Temperatur durchaus um ein Grad absenken, weiß Dietz, doch viele von ihnen würden inzwischen mit Wärmepumpen beheizt und nicht mit Gas. Die pauschale Forderung, Raumtemperaturen flächendeckend zu senken, hält der Architekt daher für nicht zielführend und im Zweifel sogar für schädlich.

Auch der Deutsche Mieterbund weist auf haftungsrechtliche Fragen bei Gebäudeschäden hin. Da Mieter zur Sorgfalt verpflichtet sind, dürfte es nach Folgeschäden durch mangelndes Heizen zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern kommen, erklärt der Justiziar des Mieterbundes Stefan Bentrop und findet Habecks Plan im Focus wenig überzeugend. Zu kalte Wohnungen oder einfrierende Leitungen im Winter könnten nicht nur zu erheblichen Schäden am Haus führen, es gehe auch um die Gesundheit der Menschen, die gefährdet sei, warnt er.

„Wenn Mieter nun animiert werden sollen, Energie einzusparen, genügt es deshalb nicht, für ein Absenken von Raumtemperaturen zu werben“, findet Bentrop. Mieter müssten dringend darüber informiert werden, was bei reduzierten Temperaturen in puncto Heizen und Lüften zu beachten ist, um Schäden am Gebäude zu vermeiden, so der Justiziar. (MS)

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