Robert Habeck (Foto: Von Markus Wissmann/Shutterstock)

Bürgerverarsche: Regierungsclique ohne Maske im Regierungsflieger

Auf dem Weg nach Kanada haben sich unsere Allmachts-Politiker und ihre angeschlossene Journaille über die Maskenpflicht, die für den Normalbüttel gilt und rigoros durchgesetzt wird – hinweggesetzt. Bilder und Videos von Olaf Scholz und Robert Habeck ohne Mund-Nasen-Schutz dicht an dicht mit ihren Medienvertretern zeigen die ganze Verachtung und Verarsche dieser Mischpoke für die Bürger dieses Landes. Ein Stimmungsbild.

An Bord des Airbus A340 der Luftwaffe waren auf dem Flug von Berlin ins kanadische Montreal am Sonntag mehr als 80 Passagiere, darunter 25 Medienvertreter. Fotos und ein ARD-Video zeigen den grünen Deutschlandvernichter, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Journalisten dicht beieinander ohne Mund-Nasen-Schutz. Ebenso unbemasket: Unser aller Bundeskanzler Olaf Scholz. Nachfolgende Aufnahmen von Bord des Regierungsflugzeugs sind zu sehen:

Nach Angaben der Bundesregierung verstößt das aber angeblich nicht gegen die Regeln für den Flug mit der Bundeswehr-Luftwaffe: “Auf den Flügen der Luftwaffe gibt es keine Maskenpflicht. Alle Teilnehmer der Reise müssen vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Damit ist ein hohes Schutzniveau gewährleistet”, erklärte ein Regierungssprecher auf dpa-Anfrage.

Die Systemtrompete Miriam Hollstein, Chefreporterin beim Nachrichtenportal t-online.de, wehrt sich ebenfalls heftig gegen die Vorwürfe. Sie twittert: „Funfact für alle Trolle: Für diesen Flug mussten alle Mitreisenden einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden war.“

Die Lufthansa hingegen verneint, dass ein negativer PCR-Test von der Maskenpflicht befreit. Das Unternehmen teilte am Montag bei Twitter auf Nachfrage mit:

Julian Reichelt twittert:

Und Reichelt weiter:

Boris Reitschuster bemerkt:

 

Der frühere Berliner AfD-Fraktionschef Georg Pazderski kritisierte auf Twitter:

Die Juristin Sylvia Kaufhold glaubt, dass die Mitreisenden gegen das geltende Infektionsschutzgesetz verstoßen haben. Sie schreibt dazu: „Sieht so aus. Zwar ist der internationale Anwendungsbereich der Maskenpflicht in ‚Verkehrsmitteln des Luftverkehrs‘ in § 28b Abs. 1 IfSG nicht konkretisiert. Könnte sich z.B. nur auf deutsche Airlines bzw. deutsches Territorium/Luftraum beziehen. Ist hier aber alles gegeben.“

Was für eine unglaubliche Bürgerverarsche! (SB)

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