Uwe Becker (Bild: Hessische Staatskanzlei)

CDUler will Höckes Buch verbieten und auf den Index setzen lassen

Der hessische Antisemitismusbeauftragte der schwarz-grünen Landesregierung, Uwe Becker, will ein Buch verbieten lassen. Und zwar das des AfD-Politikers Björn Höcke. Der CDU-Funktionär will auf Biegen und Brechen durchsetzen, dass Höckes Buch “Nie zweimal in den selben Fluss”  als jugendgefährdend eingestuft wird und auf den Index kommt. Das hatten wir doch schon einmal, dass Bücher verboten wurden.

Uwe Becker, der CDUler sitzt auf dem Posten des Antisemitismusbeauftragter der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen, glaubt, dass Bücher verboten werden müssen. Das Buch, das er gerne aus dem Verkehr ziehen möchte, ist das 2018 erschienene Buch von Björn Höckes “Nie zweimal in denselben Fluss“ .

Der selbsternannte Gesellschaftserzieher Becker strebte bereits 2020 das Verfahren an und schaffte es nun vier Jahre später, dass sich am Donnerstag die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzJk) in Bonn mit der Frage, ob das Buch  auf den Index der jugendgefährdenden Medien gesetzt werden?

Als “Ansammlung von Verschwörungstheorien, Antisemitismus und rechtsextremistischem Gedankengut” gehört das Buch nach Meinung des parteipolitischen Bücherstürmers Beckers nicht in die Hände junger Menschen. “Dieses Buch atmet vom Anfang bis zum Ende den Ungeist des Neofaschismus aus und trägt zur Vergiftung unseres gesellschaftlichen Klimas bei”, wird Becker brav von der öffentlich-rechtlichen Hessenschau zitiert.

Ob die Bundeszentral dem totalitären Ansinnen Beckers folgt, scheint bislang unklar. Den Einwand, das Buch sei vielleicht kaum in den Regalen von Kindern und Jugendlichen gelandet, weist der Bücherverbieter Becker zurück. Auch den, dass das Buch durch das Verfahren womöglich nur neue, verkaufsfördernde Aufmerksamkeit erhalte. “Der wichtigere Schritt ist aber eine Einordnung des Buches für diejenigen, die es in Betracht ziehen”, so das anmaßende, volkserzieherische Begehren Beckers.  Deswegen sei es so wichtig, das Buch auf den Index zu stellen.

Folgt die Prüfstelle Beckers Ansicht, werden Verkauf, Verbreitung und Bewerbung von Höckes Buch nach dem Jugendschutzgesetz spürbar eingeschränkt. Es dürfte jungen Menschen weder verkauft noch zugänglich gemacht werden. Dem Versandhandel zum Beispiel wäre der Verkauf komplett untersagt. Verlag und Händler müssten Käufer über die Indizierung informieren.

Bücher zu indizierten hat eine lange, eine brauen Vergangenheit. Offensichtlich ganz das Ding von Uwe Becker. (SB)

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