Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) - Foto: Imago

Ohne Gerichtsbeschluss: Bundeswehr jagt “Rechtsextreme” mit scharfen Waffen

Skandalös: Bundesverteidigungsministerin Lambrecht soll bewaffnete Feldjäger und MAD-Personal in einen illegalen Einsatz gegen angeblich rechtsextreme Bundeswehrangehörige geschickt haben. Die Beteiligten glaubten an eine “Übung”. Erst bei der Ankunft am Einsatzort  in Hannover sei ihnen klar geworden, daß es sich um einen „scharfen Einsatz im Inland“ handelte. Offenbar gab es keinen richterlichen Beschluss für den “Überfall” auf die angeblich rechtsextremen Bundeswehrangehörigen.

40 Militärpolizisten mit scharfen Waffen und Sturmhauben seien am 7. März in Hannover gegen zehn angeblich rechtsextreme Bundeswehrangehörige in den Einsatz geschickt worden.

Ein beteiligter Bundeswehr-Feldjäger habe jetzt laut Bild Selbstanzeige erstattet. In einem Verhör Anfang August berichtete er über den Einsatz gegen Zielpersonen, die der Militärische Abschirmdienst (MAD) benannt hatte. Obwohl es laut Bild für diesen Einsatz keinen richterlichen Beschluss gegeben habe, hätte der Feldjäger nach eigenen Angaben die Verdächtigen “ergriffen und durchsucht”, heißt es weiter.

Der Hauptfeldwebel erklärte gegenüber Bild, daß er und andere Militärpolizisten  in einem Tagungsraum des Landeskriminalamtes Niedersachsen eine Einweisung erhalten hätten und eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben sollten. Ihnen sei mitgeteilt worden, daß es um die Bekämpfung rechtsradikaler Strukturen innerhalb der Bundeswehr gehe sowie um mögliche Verbindungen in die Rocker-Szene an mehreren Orten Deutschlands.

Auf Nachfrage sei ihnen erklärt worden, ein schriftlicher Befehl würde nachgereicht: “Weiter wurde das Mitführen scharfer Waffen und Munition infrage gestellt sowie der generelle Einsatz von Feldjägern im Inland bei einer an diesem Zeitpunkt für uns noch unbekannten Lage“, so der Soldat weiter. Er habe einen Angehörigen seiner eigenen Kompanie unter den Zielpersonen ausgemacht und erklärt, dass er einen „Zugriff wie er erfolgen sollte“ nicht für verhältnismäßig halte, so der Hauptfeldwebel.

Ein MAD-Mitarbeiter hätte daraufhin erklärt, besagte Zielperson habe  zwar „kein Dreck am Stecken“, man wolle aber „gezielt unter Druck setzen und vor den Bug schießen, um über ihn an Informationen zu den anderen Personalien zu gelangen“. Die “Verdächtigen” sollen laut (Stasi-) Protokoll “überfordert” gewesen sein und und “an den Händen gezittert” haben. Die MAD-Befragungen durch den MAD hätten vier bis sechs Stunden gedauert.

Im Mittelpunkt dieser “Selbstermächtigung” steht ein weiteres Mal die SPD-Verteidigungsministerin Christine Lambrecht. Wie nach ihrem Sylter”Urlaubsflug” mit Sohnemann ist die Empörung groß: “Das sind schwerwiegenden Vorwürfe, die viele Fragen aufwerfen und dringend aufgeklärt werden müssen. Frau Lambrecht steht als Verteidigungsministerin in der Verantwortung und muss diese Fragen beantworten. Der Kampf gegen rechtsextremistische Strukturen braucht Entschlossenheit, aber selbstverständlich nach rechtsstaatlichen Grundsätzen”. Der Staat dürfe „auch hier nicht alles, sondern muss angemessen handeln”, findet nicht nur Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz.

Auch der Verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Florian Hahn, will den Skandal mit allen parlamentarischen Mitteln aufklären und fordert einen Untersuchungsausschuss, falls Lambrecht bei den Nachfragen mauern sollte.

Nach Einschätzung erfahrener Bundeswehr-Juristen geht es nicht um weniger als den Verdacht der Nötigung, des Freiheitsentzugs und der Aussageerpressung. Da die Vorfälle in Wunstorf (Niedersachsen) stattfanden, soll die dortige Staatsanwaltschaft zuständig sein.
“Der Vorfall ist hier durch das übermittelte Dokument ‚Niederschrift über die Vernehmung eines Soldaten‘ bekannt geworden. Seither wird der Sachverhalt hier umfassend geprüft”, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber Bild.

Die beteiligten Offiziere könnten auch gegen grundlegende Vorschriften des Wehrstrafrechts verstoßen haben. Behördenkreise sehen hier den Verdacht des Missbrauchs der Befehlsbefugnis, die Verleitung zu einer rechtswidrigen Tat und die Anmaßung von Befehlsbefugnis.

Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums bestätigte von dem Vorfall Kenntnis zu haben: “Grundsätzlich ist die durch den Militärischen Abschirmdienst Anfang März 2022 verantwortete Befragung einer Gruppe von Bundeswehrangehörigen im Raum Hannover presse-öffentlich bekannt und auch dem Parlament angezeigt worden.” Mehr gibt es es zu diesem Zeitpunkt seitens des Ministeriums offenbar nicht zu sagen. (MS)

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