Uwe Becker (Bild: Hessische Staatskanzlei)

CDU-Jakobiner vorerst gescheitert: Höckes Buch nicht auf dem Index

Das Vorhaben des Antisemitismusbeauftragte der schwarz-grünen hessischen Landesregierung, dem CDU-Jakobiner Uwe Becker, das Buch des AfD-Politikers Björn Höcke auf den Index setzen zu lassen, ist vorerst gescheitert.

Uwe Becker, der selbstherrliche CDUler sitzt auf dem Posten des Antisemitismusbeauftragter der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen, glaubt, dass er das Recht hat, zu bestimmen, welche Bücher gelesen werden dürfen und welche verboten gehören. Das Buch, das er gerne aus dem Verkehr ziehen möchte, ist das 2018 erschienene Buch von Björn Höckes “Nie zweimal in denselben Fluss“. Der feinen CDUler begann nach der Erstlektüre des Buches im Jahr 2020 damit, bei der Prüfstelle aktiv zu werden und darauf hinzuarbeiten, anderen Menschen vorzuschreiben, was sie lesen dürfen.

Als “Ansammlung von Verschwörungstheorien, Antisemitismus und rechtsextremistischem Gedankengut” gehöre das Buch nach Meinung des parteipolitischen Bücherstürmers Beckers nicht in die Hände junger Menschen. “Dieses Buch atmet vom Anfang bis zum Ende den Ungeist des Neofaschismus aus und trägt zur Vergiftung unseres gesellschaftlichen Klimas bei”, wurde Becker brav von der öffentlich-rechtlichen hessenschau zitiert.

Mit seiner Initiative, das Buch auf den Index der jugendgefährdenden Medien setzen zu lassen, ist der selbstherrliche Gesellschaftserzieher Becker nun aber gescheitert.

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in Bonn hat laut der hessenschau am Freitag mitgeteilt: Nach einer Entscheidung der bei ihr angesiedelten Prüfstelle für jugendgefährdende Medien kommt das bereits vor vier Jahren erschienene Buch Höckes nicht auf die Liste.

Das Buch erfüllt nach Ansicht der Bundesbehörde eine grundsätzliche Voraussetzung, um auf den Index zu kommen. Es würde angeblich “hinsichtlich von Werten wie Menschenwürde, Toleranz oder dem Demokratieprinzip auf eine “sozialethische Desorientierung” junger Menschen hinwirken”, so die Prüfstelle. .”Im konkreten Einzelfall” hätten aber die Grundrechte Höckes überwogen – gerade diejenigen, die er als Politiker genießt. Den Ausschlag dafür, dass Höckes Buch nicht auf dem Index landete, habe insbesondere das – Achtung” – “Recht auf Meinungsfreiheit, insbesondere auf die Meinungsbildungsfreiheit” gegeben. Und zwar auch “unter Würdigung der Rolle von Parteien für die politische Willensbildung des Volkes”. Die BzKj verweist dabei ausdrücklich auf Absatz 1 von Artikel 21 im Grundgesetz, der gegen eine Indizierung sprach. Darin heißt es: “Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.”

Neben der Tatsache, dass der Bücherverbieter Becker den Verkauf von Höckes Buch nochmals angekurbelt hat, ist man sich im Google-Rezensionsbereich der Bundesprüfstelle sicher:

“Was ist eigentlich euer Problem? Ich bin schon seit diversen Jahren volljährig und jetzt wollt ihr mir trotzdem vorschreiben was ich für Filme sehen kann und Spiele spielen kann und welche Bücher ich lese? Habt ihr Lack gesoffen? Ich dachte Deutschland sei ein offenes freies demokratisches Land und dennoch zensiert ihr fröhlich alles was euch nicht ins Bild passt, ein Amt wie eures passt nicht in ein demokratisches Land, zumindest nicht so wie ihr es führt!

Ich hoffe das man euch endlich bald den Han zu dreht und die Bude dicht macht, oder euch einfach nach China umsiedelt da stehen die ja auf harte Zensur.”

(SB)

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