Kiffen bis zum Umfallen; Bild: pxhere
Kiffen bis zum Umfallen; Bild: pxhere

So ein Pech aber auch: Cannabis-Legalisierung verstößt gegen EU-Recht

Berlin – Das kommt davon, wenn Regierungspolitiker immer nur bekifft zur Arbeit kommen. Sie denken sich wirres Zeugs aus, das dann keinen Bestand hat: Die von der Ampel-Koalition geplante Legalisierung von Cannabis verstößt laut einer Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen EU-Recht. In einer Analyse für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger, über die die Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” in ihren Montagausgaben berichten, nennen die Juristen des Bundestags zwei europäische Verträge, an die Deutschland gebunden ist und die einer Legalisierung entgegen stehen. Den Bundestagsjuristen zufolge schreibt der sogenannte EU-Rahmenbeschluss von 2004 vor, dass Herstellung, Anbau, Verkauf, Transport, Versand oder Ein- und Ausfuhr von Drogen in jedem Mitgliedsland unter Strafe gestellt werden müssen.

Der Beschluss bezieht sich der Darstellung zufolge auf alle Drogen, die im Wiener Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe aufgeführt sind, wozu auch Cannabis gehöre. Der Rahmenbeschluss schreibe zudem vor, dass jedes Mitgliedsland Verstöße mit “wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen” ahnden müsse. Die Experten verweisen zudem auf das “Schengen-Protokoll”.

Darin verpflichteten sich die Vertragsländer, zu denen auch Deutschland gehört, “die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkte sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden”. In einer weiteren Ausarbeitung weisen die Parlaments-Juristen darauf hin, dass die Niederlande nicht als Vorbild für die in Deutschland geplante Legalisierung dienen kann. So gelte dort nach wie vor das “Opiumgesetz”, das Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis unter Strafe stelle.

Allerdings sei Besitz und Verkauf kleinerer Mengen “de facto entkriminalisiert”. In sämtlichen Fällen, in denen ein Konsument mit Drogen aufgegriffen werde, würden diese aber konfisziert – auch bei geringen Mengen. Der Verkauf von Cannabis ist laut Bundestags-Juristen ebenso weiterhin “formalrechtlich illegal”, werde aber im Rahmen der Toleranzgrenze nicht verfolgt.

Anbau und Erwerb größerer Cannabis-Mengen seien weiterhin vollständig kriminalisiert. Pilsinger sagte dem RND: “Die Cannabislegalisierung zu Genusszwecken – so wie es die Ampelregierung im Koalitionsvertrag festgehalten hat – ist gescheitert, bevor sie überhaupt begonnen hat.” Wenn Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine “so oder so gesundheitsgefährdende Cannabis-Legalisierung” durchziehen wolle, dann müsse er dafür wenigstens eine rechtlich korrekte gesamteuropäische Lösung in Brüssel finden.

“Eine reine Duldung wie in den Niederlanden kann für Deutschland kein Vorbild sein, da diese keinerlei Jugendschutz gewährleistet und eine Ausweitung des Schwarzmarkts bewirkt”, mahnte der CSU-Politiker.

Vielleicht riskieren die dauerbreiten linken Politiker in Deutschland ja sogar ein Auseinanderbrechen der EU, um ihre Klientel bei Laune zu halten. Das wäre dann natürlich wieder was.

Im ach so konservativen und gescholtenen Polen kann man den Stoff übrigens einfach so aus dem Automaten ziehen.(Mit Material von dts)

IMG 0065

81150b45129e4774bd94ce96aecf0ade