Petr Bystron (Bild: PB)

„Hitlergruß-Verfahren“: Bystron siegt auf ganzer Linie

Die Staatsanwaltschaft München I und die Gruppenleiterin Diplich sind bei ihrem Versuch, dem AfD Bundestagsabgeordneten Petr Bystron einen Hitlerguß anzuhängen und vor Gericht zu zerren, kläglich gescheitert. Als letzte Instanz entschied nun das Landgericht München I: Der AfD-Politiker winkte lediglich in die Menge. Einen Hitlergruß gab es nie. Bystron kündigt an, die Staatsanwaltschaft zu verklagen.

Bystron winkte lediglich in die Menge, die Geste hatte nichts mit einem Hitlergruß zu tun. Das Landgericht München I bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts München, das bereits die Staatsanwaltschaft in die Schranken gewiesen hatte, indem es ihren Antrag auf Strafverfolgung Bystrons mangels Substanz gar nicht erst befasst hatte. Die Staatsanwaltschaft München I hatte sich jedoch damit nicht abgefunden und legte daraufhin Beschwerde ein. Mit dem Entscheid des Landgerichts sind die Bestrebungen, Bystron einen Hitlergruß anzuhängen und vor Gericht zu zerren nun endgültig gescheitert.

„Das Landgericht hat mit seinem Urteil lediglich das völlig Offensichtliche bestätigt – es gab nie einen Hitlergruß von mir. Das war jedem unvoreingenommenen Betrachter von Anfang an klar“, stellt Bystron in einer Pressemitteilung fest. Die Staatsanwaltschaft München I erlitt bereits zum wiederholten Mal eine Niederlage bei dem Versuch, den AfD-Politiker wegen des §86 des StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) anzuklagen. Im Jahr 2017 beanstandete es einen Facebook-Post von Bystron. Darin kritisierte er die Methoden der Antifa, die er mit jenen der SA verglich. Damals überzog die Staatsanwaltschaft den AfD-Politiker sogar mit einer im Morgengrauen durchgeführten Hausdurchsuchung – in Anwesenheit seiner Frau und zwei kleiner Kinder. Diese wurde anschließend gerichtlich für illegal erklärt. Gefunden wurde lediglich eine Festplatte mit Kinderfilmen.

Bystron kündige an, die Staatsanwaltschaft nun verklagen zu wollen. Für ihn müsse nun die Frage beantwortet werden, warum die Staatsanwaltschaft wiederholt so viel Mühe in von vorne herein unhaltbare Verfahren investiert habe. „Beim geringsten Hinweis auf Amtsmissbrauch werden wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen und eventuell auch weitere rechtliche Schritte gegen die Behörden einleiten“, so Bystron.

Dringend bedarf es einer Klärung, warum wegen eines vermeidlichen Hitlergrußes nur gegen AfD-Politiker Ermittlungsverfahren eröffnet werden.  Gegen nachfolgende Personen wurde in der Vergangenheit indes nicht ermittelt. Nachfolgend die Erklärung:

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Besonders abgeschmackt: In Baden-Württemberg wird sogar in zwei Verfahren gegen den früheren AfD-Landtagsabgeordneten Dr. Fiechtner wegen eines angeblichen Hitlergrußes ermittelt. Allein: Fiechtner hat von Geburt an keinen rechten Arm, mit dem er salutieren könnte. (SB)

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