Wieder mal Hoffnungsträger der Altparteien: Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts (Foto: Imago)

Der deutsche Machtblock delegitimiert sich selbst

Ein besonders übles Erbe der Merkel-Ära ist die Person des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth. Vor einigen Tagen hat er im exklusiven Hamburger Übersee-Club eine programmatische Rede gehalten, in der er die These entwickelte, der Gebrauch der Freiheitsrechte durch Bürger könnte dazu missbraucht werden, die Verfassungsordnung zu „delegitimieren“. Wem letzterer Begriff aus den Äußerungen eines anderen üblen Merkel-Erbes, nämlich des Verfassungsschutzpräsidenten Haldenwang, bekannt vorkommt, liegt völlig richtig: „Delegitimierung“ des Staates festzustellen und zu verfolgen ist ja neuerdings die zusätzliche Aufgabe einer Behörde, die nicht mehr die Verfassung, sondern das gegenwärtige Machtsystem schützt.
Von Wolfgang Hübner
Es ist allerdings ein Unterschied, ob ein Mann fürs Grobe wie Haldenwang oder ein Mann fürs Feine, immerhin oberster Jurist des Staates, von „Delegitimierung“ spricht. Denn Haldenwang und seine Schnüfflertruppe können nur dann erfolgreich gegen Demokraten vorgehen, wenn das von höchster Stelle abgesichert ist und bleibt. Offenbar bereiten sich aber alle entscheidenden Organe des Machtblocks auf schwere Auseinandersetzungen mit Teilen des Volkes vor: Politik, Justiz, Repressionsorgane sowie natürlich auch die Propagandamedien, die bislang Harbarths demokratiefeindlichen Äußerungen nicht skandalisiert haben und das gewiss auch nicht tun werden.
Die „Delegitimierungs“-Freunde verstecken sich allesamt gerne hinter dem beliebig interpretierbaren „wehrhaften Staat“, vorgeblich notwendig als Reaktion auf die NS-Machtergreifung 1933. Unter lauten „Nie wieder“-Gesängen bereiten sie indessen eine weltweit sehr originelle autoritäre Herrschaftsform vor: Die diktatorische Mehrparteienherrschaft mit (einstweiliger) Duldung einer völlig kastrierten systemimmanenten Opposition nach dem Muster der DDR-Blockparteien. Wer sich jedoch außerhalb dieses engen Rahmens bewegt, ob politisch, geistig, kulturell oder auch wissenschaftlich, kann bzw. muss sanktioniert und ausgrenzt werden, zur Not auch im künftigen Delegitimierer-Gulag.
Schon das Verfassen und Verbreiten dieses Textes ist selbstverständlich ein Akt des „Delegitimierens“. Allerdings in dem Sinne, dass ein Staat, dessen derzeitiger Machtblock die Suspendierung der Freiheitsrechte erwägt, vom Schusswaffengebrauch redet, Virenpanik verbreitet und nun große Teile der Bevölkerung in einen politisch verantworteten willkürlichen Verarmungsprozess treibt, sich selbst zutiefst delegitimiert. Das haben die Landsleute in den fünf östlichen Bundesländern bereits weit besser erkannt und sind deshalb schon auf den Straßen aktiv wie gestern in beeindruckender Weise im thüringischen Greiz und vielen anderen Orten.
Wer begriffen hat, dass es nicht mehr allein um Freiheitsrechte, sondern jetzt um die schiere materielle Existenz geht, wird sich um die Legitimation seines Anliegens allerdings nicht kümmern. Daran wird auch der Systemjurist Harbarth nichts ändern.

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