Vorbereitung auf die Ehe (Symbolfoto: MalikNalik/Shutterstock)

Islamische Mädchen als Braut – Zwangsehen in Berlin

ARCHIV – Anfragen – S19-12817In der vierten Sure „An-Nisa“ (zu Deutsch: der Frau) dritter Vers des Koran heißt es: „Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier.“ Opfer sind junge Frauen und Mädchen, die oft gegen ihren Willen mit weit älteren Männern zwangsverheiratet werden. Opfer sind aber auch der Rechtsstaat und unsere von Steuergeldern finanzierten Sozialkassen. Vier Ehefrauen heißt: vier Wohnungen, viermal Hartz IV, viermal Krankenversicherung und ein Rattenschwanz an Sozialleistungen, deren Höhe sich ein gesetzestreuer Monogamist gar nicht vorstellen kann.

Auf zwei Anfragen des AfD-Abgeordneten Dr. Hugh Bronson, seit sechs Jahren Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, reagiert die Senatsverwaltung mit den Drucksachen 19/11 649 vom 6. Mai 2022 und 19/12817 vom 25. August 2022 (Anlage). Die entlarvenden Antworten, mithin Sprengstoff erster Güte, schafften es aber nicht in die Hauptstadtpresse.

Dabei sind die Rituale der islamischen Parallelgesellschaft längst nicht mehr Teil einer „Verschwörungstheorie“, sondern der erschreckende Alltag. Dazu gehören auch Kinder-, Mehr- und Zwangsehen in der „bunten“ Multikulti-Hauptstadt Berlin, mithin eine illegale Praxis der Vielweiberei, die den Behörden längst bekannt ist. Ein Imam kann, neben der offiziellen, standesamtlich verheirateten Ehefrau, dem folgsamen Moslem weitere Ehefrauen zusprechen. Strenggläubige Muslime lehnen eine standesamtliche Eheschließung grundsätzlich ab. Gesicherte Zahlen dazu fehlen.

Religiös motivierte Bigamie und Ehrenmorde an Frauen und Mädchen sind seit langem kein Geheimnis mehr, erst recht nicht für die Berliner Medien und das Juste Milieu der Hauptstadt. 2014 gab UNICEF bekannt, dass weltweit mehr als 700 Millionen Frauen in einer Zwangsehe leben. Mehr als 250 Millionen Ehefrauen waren zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht älter als 15 Jahre.

Dennoch wird geflissentlich ein Mantel des Schweigens über diese misogyne Praxis ausgebreitet. Selbst Terre des Femmes oder die permanent wutschnaubenden „Feminist_innen“ der 4. Welle sind unüberhörbar leise, wenn es um das Überleben islamischer Mädchen geht, die nicht an ihre älteren Cousins zwangsverheiratet werden wollen. Wer will sich schon als islamophob oder rassistisch brandmarken lassen?

Dieser selektive Feminismus verspielt seine Glaubwürdigkeit vor aller Öffentlichkeit, wenn schützenswerte Personen der Political Correctness zum Opfer fallen. Hier aber geht es um Menschenleben.

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Drucksache 19 / 12 817 Schriftliche Anfrage

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19. Wahlperiode

Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD)

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vom 08. August 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2022)

und Antwort vom 25. August 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. August 2022)

zum Thema:

Straftatbestand Zwangsverheiratung und Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson (AfD)
über
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen –

A n t w or t
auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/12817
vom 8. August 2022
über Straftatbestand Zwangsverheiratung und Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen_______________________________________________________________________________________

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Grundlage der Schriftlichen Anfrage sind das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschrif- ten vom 23. Juni 2011 und das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017. Letzteres Ge- setz legt für das Mindestheiratsalter 18 Jahre fest – Ausnahmen sind nicht vorgesehen, im Ausland ge- schlossene Ehen von Minderjährigen werden in Deutschland nicht anerkannt, sind somit unwirksam und wer- den annulliert.

Zwangsverheiratungen, soweit sie Deutschland und Berlin betreffen, finden meist in den Sommerferien statt. Gegenüber den Schulen wird dies getan, um die Ferien als Tarnung für die Tat zu nutzen, gegenüber den zum Teil noch schulpflichtigen oder lernwilligen Mädchen wird ein Vorwand, zum Beispiel in Form eines Fa- milienbesuchs oder der Krankheit eines Verwandten, für eine Reise in das Heimatland der Eltern geschaffen. 87 % der Zwangsverheiratungen finden demnach auch nicht in Deutschland statt. Daher rührt die Bezeich- nung Heiratsverschleppung. Zwangsverheiratungen werden inzwischen nicht mehr als Randphänomen1 an- gesehen. Oftmals werden die Mädchen „an einen weitläufigen Verwandten“2 verheiratet. Häufig kehren sie

1 Zwangsverheiratung in Deutschland: Wenn der Stuhl im Klassenzimmer nach den Ferien leer bleibt, Neue Zürcher Zeitung, 10.07.2022,https://www.nzz.ch/international/zwangsheirat-in-den-sommerferien-steigt-die-zahl-rapide-an-ld.1692574 2 Zwangsheirat in Berlin: Wenn sie sich lieben müssen, rbb24, 03.07.2022,

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nicht mehr nach Deutschland zurück. Zur Tarnung von Homosexualität werden auch Jungen zwangsverhei- ratet.
Die Ursachen für Zwangsverheiratungen liegen in religiösem Gehorsam, in „patriarchalischen Millieus“3, in familiärer Prägung (auch wenn die Familien bereits jahrzehntelang in Deutschland leben) und in fehlender Integrationsbereitschaft begründet. An einer mangelnden Attraktivität des westlichen Lebensstils4 liegt es sicherlich nicht. Oft kommt es gegenüber den Mädchen zu Gewalt.

Der Anteil afghanischer, tschetschenischer und syrischer Familien am Phänomen der Zwangsheirat in Berlin wächst, des Weiteren sind Roma-Familien stark vertreten.
Im Jahr 2008 wurden bundesweit 3.440 Fälle von bevorstehender (60 %) oder vollzogener (40 %) Zwangs- heirat erfasst.

Im Jahr 2013 wurden berlinweit 460 Fälle5 gezählt, 2017 waren es 570 Fälle. „Davon hatten 83 Prozent der Fälle muslimischen Hintergrund.“6 „In Berlin gehen [Stand 2022] Beratungsstellen von rund 600 Fällen von Zwangsverheiratung pro Jahr aus.“7
Im Jahr 2022 sind bundesweit 379 Fälle8 belegt, dazu kommen 1.478 Verdachtsfälle. Ein Drittel der Mäd- chen ist minderjährig9 (Frühehe).
Suchen die Mädchen Hilfe, gefährden sie sich sowohl selbst als auch Verwandte und Bekannte, die sich zu ihnen bekennen, sowie Helfer und Organisationen. Ihre Familie wird nach ihnen suchen: „Die Eltern sollte man auf keinen Fall ansprechen, da die Gefahr für das Mädchen unter Umständen dadurch noch größer werde.“10

Die Online-Beratung als erster Schritt trägt zur Sicherheit der Mädchen bei. Die Mädchen werden bei Be- darf in geschützten Wohnungen untergebracht oder müssen „Berlin für immer verlassen“11. Papatya12 be- richtet: „In 30 Jahren haben wir 2.000 Mädchen aufgenommen. Vier davon wurden hinterher umge- bracht.“13

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/07/berlin-zwangsheirat-frauen-maedchen-gewalt.html

3 Zwangsehe – „Es kommt vor, dass 13-Jährige per Skype verheiratet werden“, Cicero, 21.08.2019,

https://www.cicero.de/innenpolitik/zwangsheirat-zwangsehe-maedchen-papatya-berlin-beratung- maedchen
4 Ebd.
5 Hilfe – Trotz Kindereheverbots: Mädchen und auch Jungen zwangsverheiratet KOMMUNAL., 26.07.2022, https://kommunal.de/zwangsverheiratet-maedchen-jungen

6 Wenn sie sich lieben müssen, rbb24.
7 Wenn der Stuhl im Klassenzimmer nach den Ferien leer bleibt, NZZ.
8 Zwangsverheiratungen von SchülerInnen: TDF-Umfrage bei Lehrkräften ergibt 1.478 Verdachtsfälle und 379 gesicherte Fälle // TDF startet mit der Berliner Polizei die „Weiße Woche“ zur Prävention, TERRE DES FEMMES, 27.06.2022, https://www.frauenrechte.de/unsere-arbeit/themen/gewalt-im-namen-der-ehre/ak- tuelles/5114-terre-des-femmes-startet-mit-der-berliner-polizei-die-weisse-woche-zur-aufklaerung-zum- thema-zwangsheirat-bundesweite-tdf-umfrage-unter-lehrkraeften-ergibt-1-847-faelle-inkl-verdachtsfaelle 9 Informationen für die Berliner Schulen und Jugend- und Freizeiteinrichtungen zu Zwangsverheiratungen in den Sommerferien, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, (Pressemitteilung vom) 24.06.2022, https://www.berlin.de/ba-friedrichshain- kreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1220140.php
10 Wenn sie sich lieben müssen, rbb24.
11 Ebd.
12 Papatya (türkisch für „Kamille“) ist eine 1986 in Berlin gegründete anonyme Krisen- und Übergangseinrichtung für junge Migrantinnen bei Problemen mit familiärer Gewalt und Zwangsehe (Wikipedia).
13 Es kommt vor, dass 13-Jährige per Skype verheiratet werden, Cicero.

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„In Berlin verschicken Bezirksämter dann Schreiben an Schulen und Jugendeinrichtungen, um Lehrer zu sen- sibilisieren und die betroffenen Schülerinnen über ihre Rechte aufzuklären … Das Bezirksamt von Neukölln, ein Berliner Stadtbezirk mit mehr als 50 Prozent Migrantenanteil, verschickt vor den Sommerferien ein Auf- klärungsschreiben mit Hilfsangeboten an Schulen und fragt zu Beginn des neuen Schuljahres nach, ob alle Mädchen wieder in den Klassenzimmern aufgetaucht seien.“14

1. Welche gegen Zwangsverheiratungen gerichteten konkreten Instrumente15 hat der von der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg koordinierte Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung (BIG e.V.)16 entwickelt?

Zu 1.:

Der Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung, der von der Frauen- und Gleichstel- lungsbeauftragten des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg koordiniert wird und in dem ver- schiedene Bereiche der Verwaltung – u.a. die für Frauen und Gleichstellung zuständige Senatsverwaltung – sowie Zivilgesellschaft vertreten sind, entwickelt und verbreitet Infor- mationsmaterialien für Betroffene sowie für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, wie z.B. einen Informationsflyer für Betroffene, die mittlerweile in 10. Auflage vorliegende Bro- schüre „Informationen des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung“ sowie Handlungsempfehlungen für die Berliner Jugendämter („Intervention bei Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen in traditionell-patriarchalen Familien“). Darüber hinaus hat sich der Arbeitskreis an der Erstellung von Informationen für Berliner Lehrkräfte beteiligt. Eine seit 2006 existierende Unter-AG „Schulaktionen gegen Gewalt“ hat die Broschüren „Material für die Unterrichtsgestaltung an Schulen – Gleichstellung, Häusliche Gewalt, Zwangsverheiratung und Sexueller Missbrauch“ sowie „Unterrichtseinheiten zu den The- men Zwangsverheiratung, Häusliche und sexualisierte Gewalt“ entwickelt. Einige Mitglie- der des Arbeitskreises stehen auch für die Durchführung von Projekttagen, Workshops, In- foständen und auch für Fortbildungen der Lehrkräfte und Schulsozialarbeit sowie für Bera- tungen von (potentiell) Betroffenen zur Verfügung. Außerdem wirken Mitglieder des Ar- beitskreises an Fachveranstaltungen mit.

2. Wie wurde die von TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. zusammen mit der Polizei Berlin organisierte „Weiße Woche“ vom 27. Juni bis 1. Juli 2022 gestaltet? Welche Fachleute haben jeweils welche Inhalte vorgestellt? Wie sieht die Präventionsarbeit an Schulen genau aus und welche konkreten Hilfsangebote wurden ausgesprochen?

14 Wenn der Stuhl im Klassenzimmer nach den Ferien leer bleibt, NZZ.
15 Informationen für die Berliner Schulen und Jugend- und Freizeiteinrichtungen zu Zwangsverheiratungen in den Sommerferien, Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, (Pressemitteilung vom) 24.06.2022, https://www.berlin.de/ba-friedrichshain- kreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1220140.php
16 https://www.big-berlin.info/medien/zwangsverheiratung: „Dafür hat der Arbeitskreis eine Reihe von Informationen erarbeitet. Dazu zählen Handlungs- und Interventionsmöglichkeiten, zahlreiche Hilfe- und Beratungsangebote, eine Übersicht über Zufluchts- und Kriseneinrichtungen sowie die Handlungsempfehlung für die Berliner Jugendämter „»Intervention bei Gewalt gegen Mädchen und junge Frauen in traditionell- patriarchalen Familien« und einen aktualisierten Flyer gegen Zwangsverheiratung.“

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Zu 2.:

Im Rahmen der sogenannten „Weißen Woche“ wurde das von TERRE DES FEMMES entwi- ckelte und auf drei Jahre ausgelegte Theaterprojekt „Mein Herz gehört mir“ an Berliner Schulen durchgeführt. Dieses ist auf Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren ausgerichtet und dient der Verhinderung von Frühehen und Zwangsverheiratung. Die Polizei Berlin hat im Rahmen der „Weißen Woche“ an insgesamt fünf Schulen das Projekt durch ein präven- tives Modul ergänzt. Dieses beinhaltete die Darstellung der Zwangsverheiratung als Men- schenrechtsverletzung und deren Würdigung im deutschen Strafrecht. Darüber hinaus wurden den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern Hilfsangebote sowie spezialisierte Beratungseinrichtungen in Berlin vorgestellt. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um die Ansprechpersonen des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratung.

Die Inhalte wurden von Polizeimitarbeitenden vermittelt, die durch ihr Tätigkeitsfeld über Fachwissen und interkulturelle Kompetenz verfügen, wie z. B. Opferschutzbeauftragte, Ko- ordinatorinnen und Koordinatoren für Häusliche Gewalt oder Mitarbeitende des Arbeits- gebietes für Integration und Migration der Polizeidirektion 5.

3. „Die Veranstaltungstermine wurden ganz bewusst kurz vor die beginnenden Sommerferien gelegt. Hier besteht erfahrungsgemäß die höchste Wahrscheinlichkeit, dass Zwangsheiraten vorbereitet und innerhalb der Ferienzeit durchgeführt werden. Erreicht wurden insgesamt rund 1000 Schülerinnen und Schüler ab ei- nem Alter von 15 Jahren.“17

Wie viele der genannten Schülerinnen und Schüler müssten idealerweise erreicht werden?

Zu 3.:

Grundsätzlich gilt für Maßnahmen der Prävention, dass sie eine möglichst breite Wirkung entfalten und nicht nur (potentiell) Betroffene, sondern auch deren Umfeld und Multiplika- torinnen und Multiplikatoren erreichen sollen.

4. „In Zukunft soll die »Weiße Woche« vor den Sommerferien als bundesweites Präventionsprojekt etabliert werden und jeweils gemeinsam mit weiteren Kooperationspartnern in unterschiedlichen Bundesländern stattfinden.“18
Was hat die bisherige Auswertung der „Weißen Woche“ in Berlin ergeben?

17 Prävention zum Thema Zwangsheirat und Frühehe an Berliner Schulen, Polizei Berlin, (Polizeimeldung vom) 01.07.2022, https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2022/pressemitteilung.1222231.php
18 Zwangsverheiratungen von SchülerInnen: TDF-Umfrage bei Lehrkräften ergibt 1.478 Verdachtsfälle und 379 gesicherte Fälle // TDF startet mit der Berliner Polizei die „Weiße Woche“ zur Prävention, TERRE DES FEMMES, 27.06.2022, https://www.frauenrechte.de/unsere-arbeit/themen/gewalt-im-namen-der- ehre/aktuelles/5114-terre-des-femmes-startet-mit-der-berliner-polizei-die-weisse-woche-zur-aufklaerung-zum- thema-zwangsheirat-bundesweite-tdf-umfrage-unter-lehrkraeften-ergibt-1-847-faelle-inkl-verdachtsfaelle

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Zu 4.:
Ergebnisse der polizeiinternen Auswertung liegen noch nicht vor.

5. Ist mit einer erneuten „Weißen Woche“ im nächsten Jahr in Berlin zu rechnen? Zu 5.:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurde noch kein Unterstützungsersuchen für eine Fortfüh- rung des Projektes im Jahr 2023 an die Polizei Berlin gerichtet.

Unabhängig vom Projekt „Weiße Woche“ werden die Berliner Schulen seit 2010 vor den Sommerferien für das Thema Zwangsverheiratung sensibilisiert. Die Frauen- und Gleich- stellungsbeauftragte des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg schreibt in Kooperation mit dem Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung jährlich vor den Sommerferien alle Berliner Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen an, um konkrete Handlungsempfehlun- gen für die Lehrkräfte und Schulsozialarbeit zu geben und mit Infomaterialien auf die The- men Verschleppung und Zwangsverheiratung in den Sommerferien hinzuweisen. Auch die Gleichstellungsbeauftragte des Bezirkes Neukölln beteiligt sich an der Aktion vor den Sommerferien.

6. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und der Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheiratung haben die Broschüre „INTERVENTION BEI GEWALT GEGEN MÄDCHEN UND JUNGE FRAUEN IN TRADITIONELL- PATRIARCHALEN FAMILIEN – Handlungsempfehlungen für die Berliner Jugendämter“, 1. Auflage 201719, herausgegeben. In welcher Auflagenhöhe ist die Broschüre gedruckt worden? Wie hoch waren die Kosten?

Zu 6.:

Die Auflagenhöhe der in der Frage Nr. 6 benannten Broschüre betrug 2.500 Exemplare, die Kosten beliefen sich auf 1.079,96 €.

7. TERRE DES FEMMES fordert eine „wissenschaftliche repräsentative Studie zum Vorkommen von Früh- und Zwangsverheiratungen in Deutschland“.
Inwieweit hat der Senat diese Forderung bisher unterstützt?

19 REDAKTION:
Judith Gerling-Tamer, Elişi Evi e.V.
Corinna Ter-Nedden, Papatya
Dorothea Zimmermann, Wildwasser e.V.
Katrin Schwedes, TERRE DES FEMMES, Beratungsstelle LANA Petra Koch-Knöbel, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Koordination des Berliner AK gegen Zwangsverheiratung

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8. Setzt sich der Senat auf Bundesebene dafür ein, die von TERRE DES FEMMES geforderten Erhebungen zur Zwangsverheiratung einzuführen? Wie weit sind die Planungen des Senates, diesbezüglich regelmäßige Erhebungen im Land Berlin durchzuführen?

Zu 7. und 8.:

Auf Initiative des Landes Berlin hat die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministe- rinnen und –minister, -senatorinnen und –senatoren der Länder am 25.6.2020 folgenden Beschluss gefasst: „Die GFMK bittet das BMFSFJ, eine Folgestudie zu der im Jahr 2011 veröffentlichten Untersuchung „Zwangsverheiratung in Deutschland – Anzahl und Analyse von Beratungsfällen“ zu veranlassen, um die Datenlage zu Zwangsverheiratung zu ver- bessern und eine fundierte Grundlage für die qualitative Weiterentwicklung der spezifi- schen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu schaffen.“ (https://www.gleichstellungsministerkonferenz.de/documents/20-07-01-schlussprotokoll- der-sonder-gfmk-25_juni-2020_2_3_1595231802_1624543960.pdf).

Für das Land Berlin ist für Anfang 2023 eine sich auf das Jahr 2022 beziehende Abfrage geplant, die in Kooperation zwischen dem Berliner Arbeitskreis gegen Zwangsverheira- tung, der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg und der für Frauen und Gleichstellung zuständigen Senatsverwaltung durchgeführt wer- den soll. Hierüber wird der Arbeitskreis die Adressatinnen und Adressaten der Abfrage zeitnah informieren. Zuvor sind in den Jahren 2005, 2007, 2013 und 2017 Erhebungen durchgeführt worden.

9. In welcher Form ist Papatya20 bisher vom Senat unterstützt worden?

Zu 9.:

PAPATYA ist Teil des Berliner „Netzwerk Kinderschutz und Frühe Hilfen“ und wird über eine Zuwendung von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gefördert. Prävention und Intervention, die Umsetzung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII und die Umsetzung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung für Mädchen und junge Frauen mit Migrationsgeschichte sind Schwerpunkte der Arbeit der Kriseneinrichtung. Es besteht zu- dem eine enge Zusammenarbeit mit dem Berliner Notdienst Kinderschutz.
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung fördert zu- dem im Rahmen einer Zuwendung die bei PAPATYA angesiedelte online-Beratung SIBEL.

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20 Vertreten durch den Vorstand des Türkisch-Deutschen Frauenvereins e.V.

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10. „Sicherheit und Leben gehen erstmal vor Schulbesuch.“21 Wie beurteilt der Senat diesen Ansatz?

Zu 10.:

Die in Art. 7 GG verankerte Schulpflicht ist selbstverständlich mit anderen verfassungs- rechtlich geschützten Rechtsgütern in Ausgleich zu bringen. Das Schulgesetz bietet Raum für eine Auslegung, die eine Konkordanz ermöglicht.

11. Welche Möglichkeiten haben die Bezirksämter, beim Verdacht auf Zwangsheirat Familien zur Unterlas- sung ihres Vorhabens zu zwingen?

Zu 11.:
Direkter Zwang kann nur durch die dazu befugten Behörden ausgeübt werden.

Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ist im § 8a SGB VIII geregelt und wird durch die Gemeinsamen Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz im Land Berlin (AV Kinderschutz JugGes) Punkt 4.4 – Verfahren zur Ein- schätzung des Gefährdungsrisikos nach § 8a SGB VIII durch das Jugendamt – konkreti- siert. Nach dem rechtsverbindlichen Verfahren hat die Prüfung einer Kindeswohlgefähr- dung immer im 4-Augen-Prinzip durch die fallzuständige Fachkraft und eine zweite Fach- kraft zu erfolgen.

Eine Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII ist dann zulässig und verpflichtend, wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme er- fordert und die Gefährdung nicht durch andere Schutzmaßnahmen abgewendet werden kann.

Ergänzend wird auf die Antwort auf die Anfrage 19/11649, Frage 5, verwiesen.

Berlin, den 25. August 2022

In Vertretung Armaghan Naghipour

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

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21 Wenn sie sich lieben müssen, rbb24.

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