Mark Hauptmann (Bild: Ralf Kothe; siehe Link; CC BY 3.0)
Mark Hauptmann (Bild: Ralf Kothe; siehe Link; CC BY 3.0

Krumme Maskendeals: Ex-CDU-Abgeordneter darf 997.000 Steuergeld-Euros behalten

Der frühere Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann hat sich wie unzählige andere dieses Land zur Beute gemacht und unter dem Coronaterror fast eine Million Euro mit Maskendeals verdient. Das  eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern gegen den ehemaligen CDU-Funktionär wurde nun eingestellt. Das ergaunerte Geld des Steuerzahlers darf Hauptmann behalten.

Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft ermittelt Mitte März 2021 – mitten im initiierten Coronaterror – gegen den ehemaligen Südthüringer CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann. Dieser war wegen Lobbytätigkeiten für Aserbaidschan und weitere ausländischen Staaten zurückgetreten.

Wie die Behörde in Jena laut dem Spiegel damals erklärte, sei im Zusammenhang mit Maskengeschäften ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit von Mandatsträgern gegen den CDU-Funktionär eingeleitet worden. Das Thüringer Landeskriminalamt (LKA) ließ daraufhin die Wohnräume sowie die Büroräume des Ex-Politikers durchsuchen. Hauptmann soll laut der Generalstaatsanwaltschaft von einer Firma, die Corona-Schutzmasken verkaufen wollte, Provisionszahlungen eingefordert haben. Über eine von Hauptmann gegründete Gesellschaft soll der Politiker einen hohen sechsstelligen Eurobetrag als Provision in Rechnung gestellt und von der Firma auch erhalten haben. Gegen die Firma wird wegen des Verdachts der Bestechung von Mandatsträgern ermittelt.

Nachdem jedoch jeder, der es nur halbwegs geschickt anstellt, dieses zum Bananenstaat verkommene Land und seine Bürger ausräubern und ausbeuten kann, wurden die Ermittlungen gegen Hauptmann nun eingestellt. Zwar habe sich der ursprüngliche Verdacht gegen den Ex-CDUler erhärtet, wonach dieser bei der Vermittlung von Schutzmasken an Behörden und Gesundheitseinrichtungen sein Bundestagsmandat ausgenutzt habe, hieß es. Allerdings habe sich die Generalstaatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen an der Anklageerhebung gehindert gesehen. Wahnwitziger Weise wurde auf ähnlich gelagerte Fälle verwiesen, wo sich Politiker ebenfalls an Maskendeals gesund gestoßen und enorme Steuergeld in ihre Taschen gestopft haben. So hatte sowohl das Oberlandesgericht München als auch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Vorwurf der Bestechlichkeit gegen die zwei bayerische Politiker Georg Nüßlein und Alfred Sauter nicht haltbar sei. Die Vermittlung von Geschäften mit Schutzmasken gegen eine Provision sei keine strafbare Bestechlichkeit, hatte der BGH zum Vorteil dieser widerwärtigen Corona-Gewinnler entschieden. (SB)

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