Melanie Müller (Bild: IMAGO / Christian Grube)

Hitlergruß-Hexenjagd: Jetzt ist B-Promi Melanie Müller dran

Den rechten Arm in einem bestimmten Winkel, in einer eng umrissenen graduellen Streckung in der Öffentlichkeit erhoben, kann schneller als man “rechtsradikal” sagen kann, im besten Deutschland das wir je hatten, gegen Personen als Allkampfwaffe eingesetzt werden, um diesen das “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen” zu unterstellen und per Gericht verfolgen zu lassen. Aktuell betroffen, der B-Promi Melanie Müller. Vor kurzem musste die Staatsanwaltschaft nach einer absurde Hitlergruß-Anschuldigungen gegen AfD-Abgeordneten Petr Bystron eine schallende Ohrfeige einstecken.

Der 34-jährigen Sängerin und Ballermannstar Melanie Müller wird vorgeworfen, dass sie während ihres Auftritts auf der Bühne einige Male den rechten Arm in die Höhe habe schnellen lassen. Es geht um den Vorwurf des Zeigen des Hitlergrußes, das nach Paragraf 86a StGB strafbewehrt ist. Auf einem Video des Auftritts seien im Publikum “rechtsradikale” Äußerungen zu hören gewesen. Davon hatte sich Müller am Dienstag distanziert. Sie habe sofort darauf hingewiesen, dass dies zu unterlassen sei, einige Personen seien daraufhin des Festzeltes verwiesen worden. “Als es zu weiteren derartigen Äußerungen kam, habe ich meinen Auftritt sofort abgebrochen und die Veranstaltung verlassen.”

Am Mittwochabend postete die Sängerin bei Instagram eine weitere Stellungnahme: “Ich wiederhole noch einmal: Ich habe mit Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut nichts am Hut. Ich verurteile das aufs Schärfste.”

Nachdem dieses Land aber offensichtlich keinen wichtiger nAuftrag hat, als vermeidliche Hiltergruß-Zeiger mit aller Härte zu verfolgen, während aktuell Illegale in Heeresstärke über Deutschlands Grenzen fluten, gab die Polizei bekannt, ihre Ermittlungen in Bezug auf die B-Promi-Sängerin weiter auszudehnen.

Ein ähnlich absurdes Theater führte vor kurzem die Staatsanwaltschaft München I und die Gruppenleiterin Diplich bei ihrem Versuch auf, dem AfD Bundestagsabgeordneten Petr Bystron einen Hitlerguß anzuhängen und vor Gericht zu zerren. Verbissen bis zuletzt versuchten die eindeutig politisch motivierten Akteure ihr abgeschmacktes Spiel, bis dieses Mitte September durch das Landgericht München I beendet und richterlich festgestellt wurde: Der AfD-Politiker winkte lediglich in die Menge. Einen Hitlergruß gab es nie.

Solche Hitlergruß-Spielchen werden von der chronisch unterbesetzten deutschen Justiz immer wieder gerne auf Steuerzahlerkosten gespielt. Mit besonders abgeschmackten Einlagen: In Baden-Württemberg wird sogar in zwei Verfahren gegen den früheren AfD-Landtagsabgeordneten Dr. Fiechtner wegen eines angeblichen Hitlergrußes ermittelt. Allein: Fiechtner hat von Geburt an keinen rechten Arm, mit dem er salutieren könnte.

 

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(Screenshot:Netzfund/1984)(SB)

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