Die Kostenexplosion trifft nun auch die Schwächsten – die Tiere. Der Bundesrat hat es beschlossen und so wird es ab Oktober für Tierhalter richtig bitter: Dann tritt die neue Gebührenverordnung beim Tierarzt in Kraft. Und die hat es in sich. Eine “allgemeine Untersuchung mit Beratung” wird laut der Gebührenordnung für Hunde um 75 Prozent teurer, für Katzen um ganze 163 Prozent. Offenbar hofft man seitens der Politik auf eine weitere kräftige Einnahmequelle über die Tierkrankenversicherung. Denn jede abgeschlossene Police spült ganze 19 Prozent Versicherungssteuer in die Staatskasse.
Im Juli verabschiedete der Bundesrat die Neufassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Die letzte Anpassung sei 20 Jahre her, seitdem seien die Untersuchungsverfahren moderner geworden, so eine Begründung für den weiteren Preisknaller. Auch hofft man, so dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken und den Tierarztberuf attraktiver zu machen. Die allgemeine Untersuchung kostet dann für Hund und Katz 23,62 Euro – statt vorher 13,47 Euro für Hunde und 8,98 Euro für Katzen. Die Kosten für Impfungen verdoppeln sich sowohl bei Hunden als auch Katzen. Auch Landwirte müssen tiefer in die Tasche greifen: Bei Rindern und bei Zuchtschweinen werden statt bisher rund 12,80 Euro jetzt 20,54 Euro fällig. Kostensteigerungen, die sie kaum aufbringen und auch nicht an den Endverbraucher weiter geben können. Bedanken können sie sich beim – grünen- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, auf dessen Mist die Studie in Auftrag gegeben wurde, die jetzt zur Kostenerhöhung führt.
Darüberhinaus hält pure Willkür Einzug in die Tierarztpraxen. Laut Gebührenordnung (GOT) können Tierärzte im eigenen Ermessen abhängig von “der Schwierigkeit der Leistung, des Zeitaufwandes, des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen, des Wertes des Tieres und der örtlichen Verhältnisse” abrechnen. Demnach könnte die Behandlung eines Rassehundes deutlich teurer ausfallen als die des gewöhnlichen Mischlings und auch die – gute- Lage der Praxis kann Einfluß auf die Rechnung haben. Es gilt: Je schwieriger der Fall, umso teurer kann es werden. Tierärzte können die Gebühren bereits jetzt ein- bis dreifach verrechnen. Wird also der höhere Gebührensatz mehrfach berechnet, könnte die Rechnung 47,24 Euro oder 70,86 Euro betragen – im Notdienst sogar das Vierfache – 94,48 Euro.
Nicht nur Tierhalter sind entsetzt. Tierheime fürchten, daß in naher Zukunft kranke und alte Tiere bei ihnen “entsorgt” werden, weil die Besitzer sich die Behandlung nicht mehr leisten können.
Profiteur sind jetzt die Versicherungsgesellschaften. Experten erwarten ein steigendes Interesse an Tierkrankenversicherungen. Bisher hatten Verbraucherschützer oft vor dem Abschluss einer (teuren) Versicherung gewarnt, da die Kosten für ein krankes Tier sich meistens noch im Rahmen hielten, die Versicherung in vielen Fällen wie üblich dann doch nicht zahlte und der Besitzer auf der Rechnung sitzen blieb. Doch angesichts der nun anfallenden hohen Kosten für den Tierarztbesuch soll sich das ändern. Nun sollten Tierhalter darüber nachdenken, ob sich nicht zumindest ein OP-Schutz lohnen könnte. Kommt es wie gedacht, verdient der Staat kräftig mit – über die Versicherungssteuer.
Wie schlecht auch diese Regierungsentscheidung an der Basis ankommt, zeigt ein Blick in einen kostenlos in Sachsen-Anhalt verteilten verteilten WochenSpiegel. In einer Zeit wo die Inflation und die Energiepreise explodierten und viele Menschen schon am Existenzminimum leben, würde Politikern “die alle weit über 10.000 Euro im Monat verdienen”, nichts besseres einfallen als die Gebührenordnung für Tierärzte drastisch zu erhöhen. Ein “Bundesminister der Grünen, wie nahezu alle (ohne Fachstudium) sorgt für nachmehr Unmut in der Bevölkerung und schadet allen betroffenen Tieren mehr, als es ihnen nützt”, klagt das Blatt.
Dem Bürger ist eine weitere Angst “geschenkt” worden: Nach Corona und steigenden Preisen allerorts, dürfte so mancher Tierhalter noch mehr um die Gesundheit seines Liebling bangen. (MS)