Tattoo (Bild: shutterstock.com/Alones)

Wegen “Loyalität, Ehre, Respekt, Familie”-Tattoo: Rheinland-Pfalz lehnt Polizeibewerber ab

Wie krank dieses Land und seine Behörden sind, zeigt sich aktuell bei der Polizei in Rheinland-Pfalz. Dort wurde ein Polizeibewerber abgelehnt, weil er ein – nicht sichtbares – Tattoo auf dem Rücken trägt. Die Polizei stört sich an der Tattoo-Aussage: “Loyalty, Honor, Respect, Family” auf Deutsch: Loyalität, Ehre, Respekt, Familie.

Wegen eines in der traditionellen “Old English”-Schriftart gestochenen “Loyalty, Honor, Respect, Family”-Tattoos, welches sich über den gesamten Rücken erstreckt, jedoch nicht gesehen werden kann, durfte das Land Rheinland-Pfalz einen Polizeibewerber ablehnen. Der tätowierte Mann hatte sich für den gehobenen Polizeidienst in Rheinland-Pfalz beworben. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Trier entschieden (Beschl. v. 27.09.2022, Az. 7 L 2837/22.TR).

Die nur noch als krank zu bezeichnende Begründung: Aus Sicht des Landes würde der Gesamteindruck eines “Ehrenkodex” vermittelt und sei mit den Werten einer “modernen Bürgerpolizei” nicht vereinbar.

Dem hielt der Mann im Zuge des von ihm begehrten einstweiligen Rechtsschutzes entgegen, die Entscheidung des Landes sei willkürlich erfolgt. Man könne nicht aufgrund einer gar nicht sichtbaren Tätowierung auf seine Nichteignung schließen, so sein Argument.

Die 7. Kammer des VG Trier lehnte den Antrag des Mannes jedoch ab. Das im “Namen des Volkes” gesprochene Urteil:  Aus Sicht der Kammer wurde die Einstellung zu Recht abgelehnt, denn das Land habe entsprechende Zweifel an der charakterlichen Eignung des Mannes plausibel, willkürfrei und ohne sachwidrige Erwägungen dargelegt. Ferner habe der Mann auch keine plausible Erklärung zu den Hintergründen des Tattoos dargebracht. Vielmehr lege die Tätowierung einem unbefangenen Betrachter nahe, dass diese Werte für den Mann eine besonderen Bedeutung hätten und der Mann ein “archaisches und überkommenes Wertesystem vertrete, in welchem der Loyalität zu einer bestimmten Person oder Personengruppe und der Aufrechterhaltung einer wie auch immer gearteten ‘Ehre’ eine übersteigerte Bedeutung zukomme”, so das Gericht.

Der Mann kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz einlegen.

Was für ein Wahnsinn! Während die Polizei seit Jahren von arabischen Clans unterwandert wird, diese kriminellen Großfamilien in großem Stil den strategischen Ansatz verfolgen, bestimmte Familienmitglieder von Straftaten fernzuhalten und in den öffentlichen Dienst einzuschleusen und so bereits deutschlandweit in die Schaltstellen von Justiz und Polizei, aber auch in der Wirtschaft, Politik und andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung einzudringen, wird einem Mann, der für Loyalität, Ehre, Respekt, Familie eintritt, die Aufnahme in die Polizei verwehrt.

Dieses Land hat fertig. (SB)

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