Die Antifa - Frau Lambrechts neue "alte" Freunde und Info-Quelle deutscher Sicherheitsbehörden? (Foto: TheVisualsYouNeed/Shutterstock)

Operation “Sturmhaube”- Jagd auf Bundeswehrsoldaten: Macht der MAD gemeinsame Sache mit der Antifa?

Die Vorwürfe wiegen schwer: Der Militärische Abschirmdienst soll –  rechtswidrig – Feldjäger der Bundeswehr eingesetzt haben, um unter Rechtsextremismus-Verdacht stehende Soldaten unter Druck zu setzen. Als Beleg für die Anschuldigung diente offensichtlich eine Broschüre der Antifa.

Noch immer herrscht Unklarheit über die Rechtmäßigkeit der Operation “Sturmhaube”, bei der Anfang März 25 Militärpolizisten aus den Regimentern in Berlin, Hilden und München in Hannover zu einer angeblichen Übung zusammengezogen wurden. Die Übung entpuppte sich schnell als ein geheim eingestufter Einsatz des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) gegen vermeintlich rechtsextreme Bundeswehrsoldaten. Die beteiligten Feldjäger mussten Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben. Am 8. März durchsuchten MAD-Teams, begleitet von den bewaffneten und mit Sturmhauben vermummten Feldjägern, mehrere Liegenschaften der Bundeswehr mit Schwerpunkt in Niedersachsen und Bremen. Ziel: Die Befragung von Soldaten und zivilen Mitarbeitern. Unfassbar: Offenbar arbeitet der MAD eng mit der Antifa-Szene zusammen. Als “Beweis” für die Anschuldigungen diente dem MAD eine Broschüre der linksextremen und äußerst gewaltbereiten Antifa-Truppe, in der einigen der unter Verdacht geratenen Bundeswehrangehörigen Kontakte zur rechtsextremistischen Gruppierung „Nordbund“ sowie in die gewaltbereite Rocker-Szene vorgeworfen wurden. Diesem Hinweis wollte der MAD mit der Operation “Sturmhaube” nachgehen.

Die Verdächtigen mussten ihre Taschen entleeren, ihnen wurden ihre Mobiltelefone zwecks Auswertung abgenommen, ihre Diensträume durchsucht. Sie selbst wurden über Stunden vom MAD verhört. Toilettengang und Kantinenpause durften nur in Begleitung der maskierten Feldjäger erfolgen – vor den Augen aller anderen Mitarbeiter. Drei Tage dauerten die Befragungen, das Ergebnis bis heute unklar: “Die nachrichtendienstliche Bearbeitung dauert noch an”, heißt es in der Antwort der Regierung an den Bundestag. Eine abschließende Bewertung “derzeit noch nicht möglich”.

Unklar auch: die Rechtsstaatlichkeit der Rechtsextremisten-Jagd. So darf der MAD nur freiwillige Befragungen durchführen. Er ist weder befugt, selbst Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder vergleichbare Zwangsmaßnahmen durchzuführen, noch darf er die Feldjäger über den Weg der Amtshilfe dafür einsetzen.

Das Verteidigungsministerium unter Christiane Lambrecht leidet in dieser Sache unter “Gedächtnisschwund” und will von der Aktion “nichts gewußt haben”. Doch auch hier mehren sich die Zweifel. Laut der Aussage eines Feldjägers vor der Staatsanwaltschaft Hannover, habe der kommandierende Oberst erklärt, die Operation „Sturmhaube“ habe „Führungsrelevanz bis ins BMVg“. Auch die SPD-Staatssekretärin Siemtje Möller soll am vergangenen Mittwoch im Verteidigungsausschuss auf Nachfrage angegeben haben, dass die Leitungsebene von der Aktion wusste.

“Hier gibt es nichts zu sehen, gehen Sie weiter” so das Motto der Regierenden. Alles in Ordnung mit “Operation Sturmhaube”. Die Befragten hätten freiwillig kooperiert und die Feldjäger lediglich “Sicherungsaufgaben” übernommen. Schließlich habe es sich bei einem Teil er Verdächtigen um Personen gehandelt, die “in der Vergangenheit bereits durch Gewaltdelikte in Erscheinung getreten sind, so dass körperliche Übergriffe auf befragende Personen nicht ausgeschlossen werden konnten”, behauptet die Regierung. Gewaltbereite Bundeswehrangehörige, die sich nicht scheuen, am helligten Tag vor den Augen anderer Mitarbeiter MAD-Angehörige körperlich anzugreifen – ein starker Vorwurf. Das für eine derartige Bedrohungslage zuständige Landeskriminalamt Niedersachsen schätzte die Lage wohl etwas anders ein. Denn auf die Bitte des MAD, zur Absicherung der Befragung Kräfte des Mobilen Einsatzkommandos der Polizei zur Verfügung zu stellen, wurden lediglich zwei Streifenwagen in Bereitschaft gehalten.

Das die eigentlich streng geheime Operation überhaupt ans Tageslicht kam, ist das Verdienst eines Feldjägers. Dem Militärpolizisten kam die ganze Aktion im Nachhinein so spanisch vor, daß er sich bei der Staatsanwaltschaft Hannover selbst wegen möglicher Nötigung anzeigte. Auch einige andere beteiligte Feldjäger hätten Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Vermummung mit Sturmhauben und der Notwendigkeit des Mitführens scharfer Waffen geäußert, die seien aber vom Tisch gewischt worden. Der die Operation kommandierende Oberst habe den Einsatz als „Novum in der Feldjägertruppe“ bezeichnet.

Mit dem Einsatz wollte der MAD die angeblich Rechtsextremen „gezielt unter Druck setzen und vor den Bug schießen, um an Informationen zu gelangen”, heißt es. Der MAD habe auch  “robustes und einschüchterndes Auftreten der Feldjäger” verlangt. Einigen Verdächtigen sei vorgeworfen worden, mit mutmaßlich dem „Nordbund“ nahe stehenden Soldaten “herumgehangen” zu haben. Das reicht im “besten Deutschland aller Zeiten” für einen derart martialischen Staatsauftritt, der möglicherweise jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Seitens der Regierung will man sich dann doch für den Fall der Fälle absichern. Es werde noch geprüft, ob MAD und das Kommando der Feldjäger dienstrechtliche Verstöße begangen haben könnten, heißt es im Schreiben der Regierung an den Bundestag, und “einzelne von den Feldjägern vor Ort getroffene Maßnahmen den Grundsätzen der dienstlichen Zweckmäßigkeit oder Verhältnismäßigkeit zuwider erfolgt sein könnten”. Um das zu klären, erwägen einige Feldjäger, vor das Truppendienst- oder das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen, berichtet die Welt. (MS)

 

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