(Symbolfoto: Collage)

Schweiz: Sammelklage wegen Covid-Massnahmen beim Bundesgericht eingereicht

Rund 15.000 Kläger haben sich der Klägergemeinschaft WirMenschen angeschlossen und bei der Staatsanwaltschaft Bern eine Strafanzeige gegen die Direktorin des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit  und weitere Kadermitglieder eingereicht. Sie wendet sich gegen die “verfassungswidrige Corona-Politik der vergangenen zwei Jahre”.

Die Anzeige hält laut der Pressemitteilung von “Wir Menschen” fest, dass das BAG zum Zeitpunkt der jeweiligen «Impfempfehlungen» nachweislich oder zumindest mutmasslich über Informationen zu relevanten Risiken der «Impfstoffe» verfügte, diese jedoch ignoriert und damit die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet hat. Das Ärzte- und Gesundheitsnetzwerk Aletheia unterstützt die Forderung nach einer strafrechtlichen Untersuchung, um festzustellen, in welchem Umfang das BAG zum jeweiligen Zeitpunkt Kenntnis von besorgniserregenden Fakten zu Gesundheitsrisiken hatte und weshalb die «Impfung» trotzdem weiterhin empfohlen wurde.

BAG ignorierte bei Impfempfehlungen nachweislich Sicherheitssignale

Die Strafanzeige zeigt auf, dass das BAG nachweislich über schwerwiegende Fakten zu den Risiken der «Impfstoffe» verfügte, bevor zum Beispiel die Booster-«Impfung» für 12- bis 15-Jährige empfohlen wurde. Auch bei weiteren Impfempfehlungen, wie jene für das Pflegepersonal ab 16 Jahren, für Schwangere, für die über 80-Jährigen und bei den neusten Impfempfehlungen, die am 10. Oktober 2022 in Kraft treten, wird aufgezeigt, dass die Fakten zum Zeitpunkt der Impfempfehlung klar gegen eine solche sprachen.

Eine Untersuchung soll weitere Beweise sichern und feststellen, inwieweit sich Anne Lévy als Direktorin des BAG, Linda Nartey als Direktionsmitglied und verantwortliche Abteilungsleiterin für die Impfempfehlungen, und weitere Tatverdächtige innerhalb aber auch ausserhalb des BAG strafbar gemacht haben. Insbesondere ist auch zu klären, inwiefern sich Christoph Berger als Chef der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF), welche nach offizieller Darstellung die Impfempfehlungen ausarbeitet, strafbar gemacht hat. Seine Begründungen der neusten Impfempfehlungen anlässlich der Medienkonferenz vom 9.9.2022 war nicht nur höchst widersprüchlich, sondern potenziell widerrechtlich.

Anstiftung zur eventualvorsätzlichen bzw. fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung

Anhand eines konkreten Falles wird aufgezeigt, wie die Impfempfehlungen dazu geführt haben, dass Menschen bleibende gesundheitliche Schäden erlitten. Eine junge Pflegerin, die zum Zeitpunkt der «Impfung» noch nicht volljährig war, hat gemäss ärztlichem Gutachten einen schweren Impfschaden erlitten. Sie wurde im Frühjahr 2021 aufgrund der BAG-Impfempfehlung von ihrem Arbeitgeber zur «Impfung» gedrängt. Die wissenschaftlichen Fakten stützten jedoch eine Impfempfehlung für das Gesundheitspersonal zu keinem Zeitpunkt.

Das BAG hat mit seinen Impfempfehlungen, die zum Teil sogar «Off-Label» waren, das heisst ohne entsprechende Zulassung für die Zielgruppe, nachweislich Menschen zur «Impfung» direkt gedrängt oder Ärzte, Gesundheitspersonal, Unternehmen und Organisationen dazu angestiftet, Druck auf Menschen auszuüben, um sich «impfen» zu lassen. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass die Verantwortlichen beim BAG im Wissen um die Risiken die Körperverletzungen und Todesfälle ganz bewusst in Kauf genommen haben.

Schwerer Verstoss gegen medizinische Ethik – zuerst keinen Schaden anrichten

Mittlerweile zeigt eine Analyse der Zulassungsstudien, dass die «Impfstoffe» mehr Schaden anrichten als sie nützen. Die Zulassungsbehörden hätten die «Impfstoffe» im Dezember 2020 aufgrund dieser Daten, die den Zulassungsbehörden schon damals bekannt waren, niemals zulassen dürfen. Wie das BAG im Dokument zu den Impfempfehlungen schreibt, führt es eigene Untersuchungen zur Sicherheit der «Impfstoffe» durch und kann somit die Verantwortung nicht auf die Zulassungsbehörde Swissmedic abschieben. Dass bei dieser Sicherheitsprüfung die vielen Warnsignale nicht berücksichtigt wurden und das BAG sogar «Off-Label» Empfehlungen aussprach, ist mindestens fahrlässig.

WirMenschen und Aletheia haben vorsichtig abgewogen, ob eine Veröffentlichung der Strafanzeige vor einer bestätigten Aufnahme von Ermittlungen nicht kontraproduktiv sein könnte und das Risiko einer Nichtanhandnahme durch die Staatsanwaltschaft erhöht. Da wir den Schutz der Gesundheit der Schweizer Bevölkerung jedoch für wichtiger halten, sehen wir es als unsere Pflicht, die Öffentlichkeit vor den Risiken der ab 10. Oktober 2022 erneut startenden «Impfkampagne» zu warnen.

Wir folgen dabei den ethischen Grundsätzen der Medizin und sehen im aktuellen Vorgehen des BAG einen Verstoss sowohl gegen den hippokratischen Eid, der fordert, zuerst keinen Schaden anzurichten, als auch gegen den Nürnberger Kodex, der nach dem 2. Weltkrieg zur Verhinderung von erneuten Menschenexperimenten ohne freiwillige und informierte Zustimmung der Beteiligten festgelegt wurde.

Über WirMenschen: Der Verein WirMenschen umfasst mehr als 13`900 Kläger. Diese treten als selbstbewusst und kritisch denkende Bürger auf. Sie haben gemeinsam den Mut, mit allen rechtlichen Möglichkeiten den offenen Diskurs der Fachleute aller Meinungsrichtungen einzufordern – das elementarste Grundrecht einer Demokratie! Kontakt: info@wirmenschen.ch

Über ALETHEIA: Das Netzwerk Aletheia umfasst aktuell über 9000 Unterstützer, hiervon über 700 Ärzte und Naturwissenschaftler, 3000 weitere Gesundheitsfachmenschen, viele Unternehmer, Juristen und Vertreter anderer Berufsgruppen. Aletheia hat zu den COVID-«Impfstoffen» zahlreiche kritische Analysen verfasst und regelmässig das BAG über die Risiken informiert. Kontakt: info@aletheiascimed.ch.

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