Während sich die deutsche Bevölkerung mit Energiekrise, drohenden neuen Corona-Beschränkungen, einer nie gesehenen Teuerungslawine und der medialen Dauerwurst Ukraine-Krieg zwangsgeschäftigen muss, nutzt die Politik sang- und klanglos die legalistische Aufrüstung des Linksstaats zur Stummschaltung und Unterdrückung missliebiger oppositioneller Meinungen inner- und außerparlamentarisch… und zwar mit immer raffinierteren Tricks durch die Hintertür.
So hat die Bundesregierung “still und leise”, wie der im August aus der CDU ausgeschlossene Ökonom Max Otte aufmerksam macht, letzten Donnerstag, 20. Oktober 2022 den “Volksverhetzungs”-Paragraphen 130 des Strafgesetzbuchs (StGB) still und leise, sang- und klanglos um einen Absatz 5 erweitert, der unter anderem die “Leugnung von Kriegsverbrechen” unter Strafe stellt – und dies, Achtung, auch bei Versammlungen (!). Damit soll die Einschüchterungs- und Abschreckungslinie gegenüber jedweden kritischen Demonstrationen fortgesetzt werden – und erstreckt sich damit potentiell nun auch auf jene, die etwa in der Ukraine-Politik eine andere Politik fordern.
Vom “Russland-Versteher” zum Volksverhetzer?
Denn hier wird fortan über die Engführung Kritik an der Kriegspolitik – “Russland-Verstehertum” und Leugnung des russischen Angriffskriegs oder russischer Kriegsverbrechen – eine neue Kriminalisierungsoption eröffnet, mit der den Betreffenden der Mund verboten werden könnte. Es drohen hier nämlich Geldstrafen und bis zu drei Jahre Haft. Wörtlich lautet der Paragraph: