Der Staat schafft neue Straftatbestände gegen "Wutbürger” und andere Foto: Paul Klemm

Kriminalisierung von “Leugnern”: Neuer Volksverhetzungs-Paragraph dient der weiteren Einschränkung der Meinungsfreiheit

Während sich die deutsche Bevölkerung mit Energiekrise, drohenden neuen Corona-Beschränkungen, einer nie gesehenen Teuerungslawine und der medialen Dauerwurst Ukraine-Krieg zwangsgeschäftigen muss, nutzt die Politik sang- und klanglos die legalistische Aufrüstung des Linksstaats zur Stummschaltung und Unterdrückung missliebiger oppositioneller Meinungen inner- und außerparlamentarisch… und zwar mit immer raffinierteren Tricks durch die Hintertür.

So hat die Bundesregierung “still und leise”, wie der im August aus der CDU ausgeschlossene Ökonom Max Otte aufmerksam macht, letzten Donnerstag, 20. Oktober 2022 den “Volksverhetzungs”-Paragraphen 130 des Strafgesetzbuchs (StGB) still und leise, sang- und klanglos um einen Absatz 5 erweitert, der unter anderem die “Leugnung von Kriegsverbrechen” unter Strafe stellt – und dies, Achtung, auch bei Versammlungen (!). Damit soll die Einschüchterungs- und Abschreckungslinie gegenüber jedweden kritischen Demonstrationen fortgesetzt werden – und erstreckt sich damit potentiell nun auch auf jene, die etwa in der Ukraine-Politik eine andere Politik fordern.

Vom “Russland-Versteher” zum Volksverhetzer?

Denn hier wird fortan über die Engführung Kritik an der Kriegspolitik – “Russland-Verstehertum” und Leugnung des russischen Angriffskriegs oder russischer Kriegsverbrechen – eine neue Kriminalisierungsoption eröffnet, mit der den Betreffenden der Mund verboten werden könnte. Es drohen hier nämlich Geldstrafen und bis zu drei Jahre Haft. Wörtlich lautet der Paragraph:

“§ 130 Abs. 5 StGB n.F. stellt künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.”
Kein öffentlicher Aufschrei
Mit dieser bewusst schwammig gewählten Formulierung wird der Regierung ein weiteres Instrument in die Hand gegeben, gegen unliebsame Meinungen und  “subversive” Ansichten und sonstige Aussagedelikte anhand veritabler Gummi-Definitionen vorzugehen.
Dass jeder öffentliche Aufschrei hierzu ausbleibt, kann entweder als Ausdruck eines erschreckenden politischen Desinteresse oder einer antrainierten Indifferenz der deutschen Mehrheitsgesellschaft verstanden werden. Beides zeugt von einer alarmierenden Entwicklung. (DM)

 

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