Überwachung von potentiellen "Volksverhetzern" (Symbolbild: shutterstock.com/Von Syda Productions)

Neuer Volksverhetzungsparagraph: Auch Post- und Telekommunikationsgeheimnis bedroht

Vor exakt einer Woche ließ die Ampel-Regierung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion vom Bundestag eine massive Verschärfung des Volksverhetzungsparagraphen 130 des Strafgesetzbuchs beschließen. Ganz bewusst ohne jedes öffentliche Aufsehen wurde damit ein ungeheuerlicher Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit vollzogen – denn wer von nun Kriegsverbrechen leugnet, muss sich auf eine Geldstrafe oder sogar bis zu drei Jahre Haft gefasst machen. Es geht hier nur um die weitere Einschränkung von Grundrechten – vor allem des Rechts auf freie Meinungsäußerung.

Der frühere Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hat nun allerdings auf Twitter auf noch einen weiteren gewichtigen Aspekt  dieser Gesetzesänderung hingewiesen, der bislang kaum erkannt wurde: Denn auch der Paragraph 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6a des “G10-Gesetzes”, in dem es um die Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses geht, verweist auf den § 130 StGB.

Beseitigung von Grundrechten

Konkret bedeutet dies, so Maaßen, dass eine Überwachung der Telekommunikation oder des Postverkehrs durch die Nachrichtendienste bereits dann angeordnet werden kann, wenn auch nur der Verdacht besteht (!), dass jemand eine (angebliche) Volksverhetzung plant.

Der Anwendungsbereich von § 3 G10-Gesetz werde damit „ins Beliebige ausgedehnt.“ Schon die bestehende Regelung sei einer freiheitlichen Demokratie „unwürdig“, weil der bloße ledigliche Verdacht, dass jemand eine Volksverhetzung planen könne, den Nachrichtendiensten die Befugnis zum Abhören verschaffe. Mit der kombinierten Verschärfung des § 130 StGB und der damit einhergehenden Ausweitung von § 3 G10-Gesetz werde „das Post- und Fernmeldegeheimnis zu einer Farce“.

Post- und Fernmeldegeheimnis beliebig suspensibel

Damit verweist nun auch der frühere Chef des deutschen Inlandsgeheimdiensts, der selbst zum Opfer des bereits unter Angela Merkel etablierten Linksstaates wurde, darauf, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland zur Karikatur wird. Jeder, der auch nur Zweifel oder kritische Fragen, etwa zu russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine äußert, läuft Gefahr, ins Visier von Geheimdiensten und Justiz zu geraten. Dadurch sollen Menschen systematisch zum Schweigen gebracht werden.

Es handelt sich um einen reinen Beliebigkeitsparagraphen, der den Begriff der Volksverhetzung, der zum Beispiel einmal für die Leugnung des Holocaust geschaffen wurde, schier ins Unendliche ausdehnt. Im Grunde macht man sich damit schon durch Debatten über die historische Bewertung von Kriegsverbrechen potentiell strafbar. Das Ganze ist ein beispielloser Akt staatlicher Willkür, der den freien Diskurs durch, wohl absichtlich schwammige Formulierungen, gezielt behindert, weil die meisten Menschen lieber gleich ganz schweigen werden, als staatliche Bespitzelung, Strafe und die Verunglimpfung als „Volksverhetzer“ aus völlig nichtigem Anlass zu riskieren. (DM)

 

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