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Nächtliche Gesetzesänderung mit einem Haken

In einer Nacht- und Nebelaktion hat gerade die Mehrheit im Bundestag gegen die Stimmen von AfD und Linkspartei den ohnehin sehr fragwürdigen Volksverhetzungs-Paragraphen 140 im Strafgesetzbuch verschärft.
Von Wolfgang Hübner
Ein neuer Absatz 5 stellt nun auch das „öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen“ von „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafe – „wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“. Die rechtlichen Waffen der Herrschenden gegen das Volk, das es aus grün-linksliberaler Sicht eigentlich schon gar nicht mehr gibt, werden also weiter geschärft, der interpretatorischen Willkür des Gesetzes ist noch mehr Tür und Tor geöffnet.
Doch der neue Straftatbestand hat auch einen sicherlich unbeabsichtigten Haken: Denn wenn nun irgendein „Reichsbürger“ oder revisionistischer Historiker alliierte Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg oder die sehr lange Liste amerikanischer „Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ seit 1945 anprangert, doch dafür in unterschiedlichster Weise sanktioniert wird – machen sich dann also diejenigen, die diese Sanktionierung betreiben und damit den „öffentlichen Frieden“ stören, unter Umständen einer Straftat schuldig? Oder macht sich gar derjenige schon einer Straftat schuldig, der bestreitet, dass diese alliierten bzw. amerikanischen Verbrechen überhaupt als Verbrechen, nicht aber als demokratische Wohltaten zu werten sind? Für Hilfe bei der Beantwortung dieser Fragen wäre ich sehr dankbar.

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