UN (Bild: shutterstock.com/Giorgio Caracciolo)

Bundesregierung verletzt mit Volksverhetzungsparagraph die UN-Menschenrechtskonvention

In einer Nacht-und Nebel-Aktion hat die Ampel – mit Stimmen der Union – vorbei an der Öffentlichkeit – den Paragrafen zur Volksverhetzung erweitert. Damit verstößt der links-grüne Regierungsapparat gegen die UN-Menschenrechtskonvention.

Das Spielchen ist bekannt. Wie bereits bei bei der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes am 24. Juni 2021 bediente sich der Bundestag einer ganz miesen Masche: In einer Nacht-und Nebelaktion – kurz vor 22:30 Uhr – wissend, dass die öf­fentliche Aufmerksamkeit da­für, was diese Genossen da im Parlament so be­schließen, um diese Zeit mehr als gering ist – wurde – versteckt im sogenannten Omibusverfahren – eine weitreichende Änderung des Strafgesetzbuches be­schlos­sen: Der Straftatbestand der Volksverhetzung, geregelt in Paragraph 130 des Strafgesetzbuchs, wurde erweitert.

Künftig wird das öffentliche Billigen, Leugnen und das „gröbliche“ Verharmlosen von Völkermord, Ver­brechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe gestellt. Und das unabhängig davon, ob das “Verbrechen” mit Deutschland in Zusammenhang steht, oder ob ein die internationale Gerichte bereits anerkannt haben, das es sich um ein solches Verbrechen handelt. Wer solche Taten begeht, dem droht künftig eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Diesem Wahnsinn stimmte die Union mit wehenden Fahnen zu. Die AfD und die Linken stimmten in der vergangenen Woche dagegen.

Mit ihrer hinterhältigen Verschärfung des in weiten Teilen wahnhaften Volksverhetzungsparagraphen verstößt die rot-grüne Regierung jedoch gegen einen Beschluss der UN-Menschenrechtskonvention. Bei der 102. Menschenrechtskomitee-Tagung der UNO im Juli 2011 in Genf wurde folgender, u.a. auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz verbindlicher Beschluss gefasst:

„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“

(UN-Menschenrechtskonvention, Absatz 49, CCPR/C/GC/34)

Damit reiht diese Regierung eine weitere undemokratische, die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit vernichtende Perle auf ihre links-grüne Kette auf. (SB)

 

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