Diese Pressemitteilung ist äußerst brisant – hoffentlich auch mal für Deutschland!
Sechs mutmasslich durch mRNA-Impfungen Geschädigte und weitere Personen haben am 14. Juli 2022 Strafanzeige gegen die schweizerische Zulassungsbehörde Swissmedic und impfende Ärzte erstattet. Sie werfen den angezeigten Personen unter anderem schwere und dauerhafte Verletzungen grundlegender heilmittelrechtlicher Sorgfaltspflichten vor. Ein erstes kantonales Strafverfahren gegen impfende Ärzte wurde bereits eröffnet. Die Strafanzeige umfasst rund 300 Seiten und kann mitsamt der wissenschaftlichen Beweisführung (Evidenzreport; rund 300 Seiten; zuzügl. 1‘200 Beweismittel) online eingesehen werden. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. Mit dem Gang an die Öffentlichkeit wollen die Kläger verhindern, dass noch mehr Menschen durch die neuartigen und gesundheitsgefährdenden mRNA-Impfstoffe zu Schaden kommen.
Basierend auf umfangreichen Untersuchungen eines grösseren Teams von Anwälten und Wissenschaftlern steht der Vorwurf im Raum, dass Swissmedic durch besagte Rechtsverletzungen ein Risiko für die öffentliche Gesundheit geschaffen hat, welches jenes von SARS-CoV-2 deutlich übersteigt und dadurch die gesundheitliche Schädigung eines unbestimmt grossen Teils der Schweizer Bevölkerung in Kauf genommen hat. Die angezeigten Personen von Swissmedic tragen die Verantwortung für die folgenden strafrechtlich relevanten Verfehlungen (nicht abschliessend):
- Swissmedic hat die neuartigen Arzneimittel zugelassen, obwohl die vom Gesetz verlangten Mindestvoraussetzungen zu keinem Zeitpunkt erfüllt waren (Art. 7; 9a HMG);
- Swissmedic hat es versäumt, die mit der Zulassung dieser Produkte verbundenen, erheblichen Risiken adäquat zu minimieren und die Gesundheit der Konsumenten wirksam zu schützen (Art. 3 HMG);
- Swissmedic hat durch unvollständige sowie durch explizit unwahre Informationen die Öffentlichkeit über das tatsächliche Nutzen-/Risiko-Verhältnis getäuscht (Art. 1 Abs. 2 lit. a und 3 HMG).
Nachdem die zuständigen Behörden seit Einreichung der Strafanzeige vor genau 4 Monaten weitgehend passiv geblieben sind, haben die verantwortlichen Rechtsanwälte den strafrechtlich relevanten Sachverhalt und die Ergebnisse ihrer umfassenden Untersuchungsar- beiten heute den Medien vorgestellt. In der Strafanzeige begründen sie ihre Vorwürfe im Detail. Sie zeigen auf, dass die verantwortlichen Personen bei Swissmedic ihre heilmittel- rechtlichen Sorgfaltspflichten in schwerer Weise und dauerhaft verletzt haben, mit gravierenden Folgen für die Gesundheit von jungen, gesunden Menschen und der ganzen Bevöl- kerung.
Die entsprechenden Gesetzesverstösse betreffen sowohl Art. 9a des Heilmittelgesetzes (HMG), welcher die befristete Zulassung von Arzneimitteln regelt (und somit auch für die mRNA-Impfstoffe gilt), als auch die in Art. 1a HMG festgehaltene Auflage, Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung zu schützen. Swissmedic ist nach Art. 3 HMG verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, damit die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet wird. Hierfür muss sie regelmässig, systematisch und vorausschauend Gefahren erfassen. Zudem muss Swissmedic gemäss Art. 7 HMG dafür sorgen, dass keine Produkte freigegeben werden, deren Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit nicht nachgewiesen sind. Verstossen
die verantwortlichen Personen bei Swissmedic gegen diese elementaren Sorgfaltspflichten, machen sie sich nach Art. 86 HMG strafbar.
Gesetzliche Mindestvoraussetzungen nie erfüllt (Art. 7; 9a HMG)
Entgegen den öffentlichen Verlautbarungen von Swissmedic waren die vom Gesetz zwingend vorgeschriebenen Anforderungen bezüglich Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit bei den mRNA-«Impfstoffen» zu keinem Zeitpunkt gegeben. Aus den Zulassungsstudien der Hersteller lässt sich weder ableiten, dass die Vakzine eine Übertragung wirksam reduzieren, noch dass sie schwere Krankheitsverläufe oder Todesfälle verhindern können. Die von Swissmedic verbreiteten Aussagen zur angeblichen Reduktion von «schweren Covid-Erkrankungen» stützen sich lediglich auf Daten von anfänglich vier Fällen (BioNTech/Pfizer), resp. 30 Fällen (Moderna), welche sich im Verlauf nur unwesentlich erhöhten. Diese Ergebnisse der Zulassungsstudien liegen offenkundig im Bereich des statistischen Zufalls. Durch Auflösung der Kontrollgruppen haben die Hersteller überdies bereits im Dezember 2020 die Zulassungsstudien ihrer Aussagekraft beraubt. Zudem lagen weder zum Zeitpunkt der Erstzulassung noch bis heute klinische Studien vor, welche als belastbare Nachweise einer mittel- und langfristigen Wirksamkeit und Sicherheit dienen könnten. Im Gegenteil: Erste Tierstudien in den Zulassungsdossiers hatten sogar eindeutige Hinweise auf erhebliche Ri- siken aufgezeigt.
Zulassung für Schwangere trotz klaren Risikohinweisen
Solide Studien, welche die Sicherheit der neuartigen Vakzine bei Schwangeren belegt haben, fehlen bis heute. Untersuchungen, welche die Sicherheit bei dieser vulnerablen Gruppe vermeintlich belegen, sind methodologisch ungenügend. Sogar innerhalb von Swissmedic wurde vom Human Medicines Expert Committee explizit vor möglichen Risiken bei Schwangerschaften gewarnt. Die Impfempfehlung für Schwangere stützt sich bis heute auf Hypothesen und ungenügendes Datenmaterial.
Strafrechtlich relevante Nachlässigkeit bei der Risikoüberwachung
Die Swissmedic hat es bis heute versäumt, die unter Verletzung der gesetzlichen Mindest- standards vorschnell zugelassenen Produkte einer konsequenten und risiko-adäquaten, aktiven Produktüberwachung zu unterziehen (sog. Pharmakovigilanz). Dadurch hat Swiss- medic die für jede sachgerechte Nutzen-/Risikobeurteilung unerlässlichen Beurteilungs- grundlagen der Öffentlichkeit vorenthalten und Fehlentscheidungen von gesunden Men- schen in Kauf genommen.
Drei Impfopfer stellvertretend für viele
Durch die ungerechtfertigte Zulassung von risikobehafteten Arzneimitteln für die gesamte gesunde Bevölkerung haben die angezeigten Personen ein erhöhtes Risiko für die gesunde Population geschaffen, welches noch nie zuvor in der Schweiz von Arzneimitteln ausging. Bedauerlicherweise hat sich dieses Risiko bei vielen Menschen realisiert. Stellvertretend für viele wurden konkrete gesundheitsschädigende Auswirkungen der mRNA-Impfungen von drei Betroffenen geschildert:
Mai T. J. (45-Jahre) musste unmittelbar nach der 3. Impfung hospitalisiert werden. Kurze Zeit später lautete die Diagnose: schwere rheumatoide Arthritis, neben weiteren Beschwer- den. Die gelernte Sachbearbeiterin ist seither auf einen Rollstuhl angewiesen und nur zu 50% arbeitsfähig. Rosanna K. (28 Jahre) erlitt unmittelbar nach ihrer 2. Impfung schwere Fieberschübe, Atemnot und Ohnmacht. Während rund 6 Monaten musste sie sich wegen chronischem Erschöpfungssyndrom, Fieber und diffusen Schmerzen pflegen lassen und konnte ihren Aufgaben als Mutter und als Stewardess nicht mehr nachkommen. Samantha
K. (19) trainierte bis zu ihrer Pfizer-Impfung im Januar 2021 in der höchsten Eishockey- Liga. Unmittelbar nach der zweiten Impfung setzten Kopfschmerzen und Konzentrationsverlust ein. Später verlor sie die Kontrolle über ihren Körper und litt während Monaten unter anhaltenden Zuckungen am ganzen Körper.
mRNA-Impfstoffe: keine Schutzwirkung – keine Impfung
Dr. Michael Palmer verdeutlicht an der Medienkonferenz, dass die Funktionsweise der mRNA-Technologie noch nie an einer grossen Zahl von Menschen erprobt wurde. Bis heute gibt es keinen Nachweis für einen positiven Nutzen dieser neuen Technologie. Die mRNA- Impfung enthält nicht nur gefährliche Komponenten, sie produziert sie auch selber, u.a. das Spikeprotein. Dieses verteilt sich in allen Organen und Blutbahnen des Körpers und kann zu Blutgerinnseln und in der Folge zu Thrombosen, Embolien und Schlaganfällen führen. Die klinischen Studien beim Menschen wurden gestartet, bevor die potentiellen Risiken der mRNA-Impfungen (z.B. für vermehrtes Auftreten von Krebs oder einer DNA-Schädigung) in Tierstudien fundiert untersucht und ausgeräumt worden waren. Bei der neuartigen mRNA-Technologie handelt es sich klarerweise nicht um eine Impfung im eigentlichen Sinn. Dafür fehlt ihr die erforderliche Schutzwirkung.
Keinen Einfluss auf den Pandemieverlauf
Die Studien zu mRNA-Impfstoffen konnten bis heute weder für leichte noch für schwere Verläufe eine relevante Wirksamkeit belegen. Die durch Swissmedic immer wieder behaup- tete hohe Wirksamkeit basiert auf der Betrachtung gemäss der sogenannten Relativen Ri- sikoreduktion (RRR), welche unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Absoluten Ri- siko Reduktion völlig entkräftet wird.
Eine in der Präsentation von Prof. Sönnichsen referenzierte ausführliche Analyse vom Au- gust 2022 zeigt im Detail auf, dass die mRNA-Impfungen weder den Pandemieverlauf po- sitiv beeinflusst, noch Todesfälle verhindert haben. Im Gegenteil: Weltweit nimmt die be- lastbare Evidenz zu, wonach die Höhe der Impfrate einher geht mit einer Zunahme von COVID-Todesfällen und einer erhöhten Sterblichkeit.
Immer mehr Daten zu folgenschweren Impfschäden
Noch nie zuvor wurde eine Zulassung erteilt für ein Arzneimittel, das mit so vielen schweren Nebenwirkungen verbunden war, wie die mRNA-Impfstoffe. Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch führt aus, dass bei mRNA-Impfstoffen auf 1 Mio. verabreichte Impfdosen 40-mal mehr Todesfälle auftreten als bei Grippeimpfstoffen. Laut Zahlen aus der Datenbank des US-Militärs führen die mRNA-Impfstoffe zu einer drastischen Zunahme von Herzinfarkten, Krebs und Nervenerkrankungen. Daten der grössten US-Lebensversicherer zeigen, dass die Über- sterblichkeit bei ihren Versicherten im 3. Quartal 2021 einen Höhepunkt erreicht hat, der sogar die Übersterblichkeit im «Pandemiejahr 2020» übertroffen hat. Herzmuskelentzündungen im ausschliesslichen Zusammenhang mit einer COVID-Erkrankung sind deutlich seltener als nach einer Impfung.
Alarmierende Sterbedaten und Geburtenrückgänge in der Schweiz:
Prof. Dr. Konstantin Beck zeigt auf, dass seit Einführung der mRNA-Impfungen die vom Bun- desamt für Statistik (BfS) publizierten Daten zur Übersterblichkeit ab 2021 dauerhaft über dem Erwartungsmaximum des BfS lagen, und dies deutlicher als im Pandemiejahr 2020. Insbesondere die jüngeren Altersgruppen liegen seit 2021 deutlich über den BfS-Erwar- tungsprognosen. In der Schweiz ist zudem seit April 2022 ein signifikanter und anhaltender Rückgang von Lebendgeburten zu beobachten. Dieser ist präzedenzlos in der Schweizer Geschichte. Das Ausmass des Geburtenrückgangs korreliert sehr deutlich mit dem
Einsetzen der Impfaktivität in den jüngeren Altersgruppen der Bevölkerung. Eine Korrela- tion mit dem COVID-Geschehen oder den gesellschaftlichen Einschränkungen während der Pandemie ist dagegen nicht feststellbar. Die Beobachtungen decken sich mit denjenigen in der EU und sprechen dafür, dass die mRNA-Impfungen ursächlich für den Geburtenrückgang verantwortlich sind.
Schweizer Ärzte melden Impfschäden zu zögerlich
Bei der Produktüberwachung der Nebenwirkungen landete die Schweiz in einem europäischen Vergleich der Melderaten auf Rang 17. Sie liegt damit am unteren Ende im innereu- ropäischen Vergleich, was auf eine alarmierende Untererfassung hinweist. Die fehlenden Anreize der Ärzte, Impfschäden zu melden, verfälschen das Bild und tragen dazu bei, dass die Problematik der Nebenwirkungen von der Öffentlichkeit bis dato kaum wahrgenommen wurde.
Erstes kantonales Strafverfahren gegen einen Arzt eröffnet
Die angerufene kantonale Staatsanwaltschaft hat aufgrund des strafrechtlich relevanten Sachverhalts bereits ein Verfahren gegen impfende Ärzte eröffnet. Im Sinne von Art. 26 HMG hat jeder ärztlichen Impfhandlung eine ordnungsgemässe und vollständige Aufklä- rung über den Eingriff sowie dessen Nutzen und die möglichen Risiken vorauszugehen. Hinzu kommen besondere Aufklärungspflichten bei befristet zugelassenen Therapien, zu denen die mRNA-Impfstoffe zählen. Im Weiteren ist der Patient darauf hinzuweisen, wenn bei den neuartigen Therapien nicht alle Risiken und Nebenwirkungen bekannt sind, weil dazu die Langzeitstudien fehlen. Die klagenden Betroffenen machen geltend, dass sie nicht ordnungsgemäss aufgeklärt wurden.
Kumulation von ignorierten Risiken
Die minimalen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung dieser neuartigen mRNA- Impfstoffe waren zu keinem Zeitpunkt gegeben. Aus strafrechtlicher Sicht besonders gra- vierend ist der Umstand, dass Swissmedic die Zulassungen trotz laufend hinzukommenden
Warnsignalen auf immer weitere Bevölkerungsgruppen ausdehnte:
Trotz dieser Gesamtheit an risiko-erhöhenden Faktoren hat Swissmedic nichts unternommen, um adäquate Massnahmen zur Reduktion der Gesundheitsrisiken zu treffen: keine Verbesserung der Pharmakovigilanz; keine Verbesserung der Aufklärung der Öffentlichkeit; keine hinreichenden Auflagen gegenüber Herstellern; keine Einschränkung bisher erteilter Zulassungen etc. Dadurch und durch den mit jeder Zulassungserweiterung vergrösserten Kreis der möglichen Opfer von Impfnebenwirkungen haben die verantwortlichen Personen bei Swissmedic die bereits zuvor begangenen Pflichtverletzungen bestätigt und das Ausmass ihrer strafrechtlich relevanten Schuld fortlaufend erhöht.
Unhaltbare Verfahrensverschleppung mit schwerwiegenden Folgen
Die befristete Zulassung der mRNA-Impfstoffe weist sämtliche Charaktermerkmale eines Experimentes am Menschen auf – allerdings mit der Besonderheit, dass die Teilnehmer über den Versuchscharakter bis heute nicht korrekt informiert wurden. Die öffentliche Gesundheit ist hierdurch akut bedroht. Von der Bedrohung betroffen ist eine gesunde Bevölkerung, welche vom Erreger SARS-CoV-2 mehrheitlich nicht in lebensbe- drohender Weise gefährdet ist. Jeder Aspekt der strafrechtlich relevanten schweren Vor- würfe müsste bereits für sich allein zu einer strafrechtlichen Untersuchung und zu einer Sistierung der Zulassung führen. Trotzdem schreiten die Behörden nicht ein. Diese Verzögerung führt zu weiteren Schäden bei Individuen und für die gesamte Gesellschaft.
Aus diesem Grund sehen sich die unterzeichnenden Anwälte veranlasst, ihre Strafanzeige vom 14. Juli 2022 mit sämtlichen Untersuchungsergebnissen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu publizieren, verbunden mit folgenden Forderungen:
- umgehende Eröffnung des Strafverfahrens gegen die verantwortlichen Personen bei Swissmedic;
- sofortige Sistierung der Zulassung sämtlicher mRNA-Impfstoffe;
- umgehende und wahrheitsgetreue Information der Öffentlichkeit über alle entschei-
dungsrelevanten Fakten zur Beurteilung des Nutzen-/Risiko-Verhältnisses von mRNA-
Impfstoffen.
- Durchsetzung eines wirksamen Systems zur Erfassung der Impfnebenwirkungen.
MLaw Philipp Kruse, Rechtsanwalt, LL.M.: |
Schäden der Opfer.» |
Medienkontakt für Fragen zur Strafanzeige und der Beweisführung
info@kruse-law.ch
Strafanzeige und die ausführliche Beweisführung («Evidenzreport») sind publiziert unter: