Seniorin (Symbolbild: shutterstock.com/Dapetrus)

Pervers: Amt will 11-Jährigen Taschengeld klauen, um Uroma die Pflege zu finanzieren

Um die Unterbringung einer Seniorin in einem sächsischen Pflegeheim zu gewähren, fordert das Amt vom 11-jährigen Urenkel das von Oma erhaltene Taschengeld zurück. Zeitgleich werden Hunderttausende Migranten durch Hartz-IV-Leistungen rundumversorgt. 

Der 11-jährige Urenkel Karl wird vom Sozialamt im sächsischen Wurzen zur Kasse gebeten. Der Grund: er erhielt über die Jahre von seiner Uroma Taschengeld. Und das möchte das Amt nun von dem Jungen wiederhaben, um die fehlenden 440 Euro, welche die 81-jährige Seniorin für die Kosten ihres Pflegeheimplatzes aufwenden muss, aber nicht kann, zu stopfen. Ansonsten droht der an Parkinson erkrankten Seniorin der Rauswurf aus dem Pflegeheim.

Die Tochter der Seniorin stellte für ihre Mutter einen Antrag zur Kostenübernahme der fehlende 440 Euro beim zuständigen Sozialamt im sächsischen Wurzen . Das umtriebige Amt stellte bei der Durchsicht der Kontobewegungen der alten Dame fest, dass sie ihrem heute 11-jährigen Urenkel über 10 Jahre lang 50 Euro Taschengeld überwies. Eifrig zusammengerechnet ergibt sich eine Summe von 5750 Euro.

Im Ablehnungsschreiben heißt es: “Verschenkt oder übergibt ein Hilfesuchender ganz oder teilweise sein Vermögen, dann liegt eine Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Sozialhilfegesetzes nicht vor”. Die Forderung: Der Urenkel  soll seiner Ur-Oma das Taschengeld zurückzahlen. Erst wenn die 5750 Euro für den Pflegeheim-Platz aufgebraucht sind, soll die Seniorin dann Sozialhilfe bekommen.

Um dem Amt darzulegen, dass das Taschengeld bereits ausgegeben ist, müsste die Familie Belege – die es natürlich nicht gibt – für alle Ausgaben vorweisen.

Während sich die betagte Damen aktuell um ihre Bleibe im Pflegeheim sorgen muss, werden im besten Deutschland, Hunderttausende Migranten, die niemals in das hiesige Sozialsystem einbezahlt haben, rundumversorgt. Wie die AfD-Fraktion bemerkt, leben 900.000 der Migranten, die Angela Merkel in das deutsche Sozialsystem eingeladen hatte, leben noch heute von Hartz IV. Nur 460.000 der seit 2015 ins Land gekommenen Syrer, Afghanen, Somalis oder Iraker haben aktuell eine Arbeit, und das zumeist auch nur in unterqualifizierten, nicht sozialversicherungspflichtigen Jobs. Hinzu kommen rund 1 Million Ukrainer, die ab dem 1. Juni sofort in den Hartz-IV-Bezug gekommen sind.

Den aktuell geschilderten Fall – mit Sicherheit kein “Einzelfall” – thematisierte das öffentlich-rechtliche Magazin Voss&Team. Das Amt hatte sich mit Verweis, es handele sich um ein laufendes Verfahren, nicht geäußert. Deshalb wandte sich das MDR-Team an die nächsthöhere Instanz, das Sozialministerium in Dresden. Hier soll der Fall noch einmal geprüft werden. Für die alte Dame indes läuft die Zeit, da das Pflegeheim bereits in finanzielle Vorleistung gegangen ist, um ihr ihren Platz in der Einrichtung noch zu ermöglichen. (SB)

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