Foto: Screenshot/Youtube

Björn Höcke: Aller bösen Dinge in Deutschland sind drei

Erster Fall:

Es ist nun offiziell. In Deutschland — insbesondere in dem rot-grün-roten Experimentierfeld Berlin — ist man nicht mehr willens und in der Lage, demokratische Wahlen durchzuführen. Diesem Eingeständnis ging ein zähes Ringen voraus, das gegen den öffentlichen Druck der großen Medien geführt werden mußte. Die selbsternannte »vierte Gewalt«, die eigentlich eine kritische Kontrolle der Regierung sein sollte, versagte — gemessen an diesem Anspruch — völlig. Längst schon ist an die Stelle des investigativen Journalismus billige Hofberichterstattung getreten … gäbe es da nicht inzwischen alternative Medien, wie »Tichys Einblick«. Es ist der Beharrlichkeit dieses unabhängigen Mediums zu verdanken, die die Klage des ehemaligen Abgeordneten Marcel Luthe mit Recherchen begleitete und medial unterstützte, daß die unfaßbaren Zustände nicht länger zugedeckt werden konnten [1] und die etablierten Medien dann doch berichten mußten.

Am Mittwoch fällte das Landesverfassungsgericht sein Urteil: Die Mängel bei der Durchführung der Wahl des Abgeordnetenhauses und der Bezirke sind so gravierend, daß die Wahl komplett wiederholt werden muß.

Doch das ist nicht einmal die halbe Geschichte. Gleichzeitig fand in Berlin in denselben Wahllokalen zu denselben Bedingungen auch die Bundestagswahl statt. Über deren Zulässigkeit entschied kein unabhängiges Gericht, sondern ein Wahlprüfungsausschuß des Bundestages. Also jene Abgeordneten, die von den Auswirkungen einer Wahlwiederholung auf die Zusammensetzung selbst betroffen wären. Sie erkannten zwar die massiven Mängel an, entschieden aber, daß die Wahl in nur 431 Wahlbezirken wiederholt werden solle. Diese »Zurückhaltung« bei ihrer Pflicht, das Vertrauen in die Demokratie wieder herzustellen und damit ihre geliehene Macht zu legitimieren, hat Gründe. Denn die Folgen einer Wahlwiederholung in Berlin könnten schwerwiegend sein. Die Partei »Die Linke« verfehlte bei der letzten Bundestagswahl die 5 %-Hürde und ist nur durch die Regelung im Bundestag vertreten, daß die Partei drei Direktmandate erringen konnten – zwei davon in Berlin. Verlöre diese Partei auch nur eines dieser Mandate, würde das 39 Abgeordneten der Linken das Bundestagsmandat kosten.

So etwas hat es in der Bundesrepublik noch nie gegeben: Wie ist mit den — in diesem Fall ja unrechtmäßigen — Bezügen und Gehältern zu verfahren? Welchen Einfluß hat das auf die Legitimation vergangener Abstimmungen, an denen diese Abgeordneten Anteil hatten …?

Zweiter Fall:

Es mag eine einfache persönliche Einschätzung im Rahmen eines Interviews gewesen sein, und damit eine Petitesse. Aber der Gesprächspartner war ein Behördenleiter, nämlich der Chef des sogenannten »Verfassungsschutzes«, Thomas Haldenwang. Er ist der Ansicht, daß es nicht »extremistisch« sei, wenn Anhänger der Klimaterroristen der »Letzten Generation« Straftaten begehen und damit die innere Sicherheit gefährden.

Mit einer hanebüchenen Begründung versucht er in deren Aktionen sogar ein Bekenntnis zu unserer verfassungsmäßigen Ordnung herauszulesen, da sie sich ja mit ihren Forderungen an die Regierung wenden. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Petitionen, sondern um den Versuch, ihre Agenda durch fortwährende Nötigung zu erzwingen. Daß sie sich damit über Mehrheiten hinwegsetzen, scheint für das Demokratieverständnis eines Herrn Haldenwang kein Problem zu sein. Dafür erfindet seine Behörde neue Extremismus-Definitionen, die sich gegen friedliche bürgerliche Spaziergänger richtet. Thomas Haldenwang steht bereits seit seiner Amtseinführung in der Kritik, die Bundesbehörde politisch einseitig als Kampfinstrument gegen die bürgerliche Opposition zu mißbrauchen. Wenn es noch eines weiteren Beweises bedurft hätte, Haldenwang hat mit seiner Einschätzung in der vergangenen Woche für alle deutlich gemacht, daß mit zweierlei Maß gemessen wird. Von dieser Institution ist keine objektive Einschätzung auf Grundlage rechtsstaatlicher Prinzipien mehr zu erwarten.

Dritter Fall: 

Auch die dritte wichtige Säule der Demokratie, die Judikative, hat unter dem Merkel-Günstlings Stephan Harbarth schweren Schaden genommen. Ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, als eine Klage gegen Angela Merkel vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig war, nahmen die Bundesrichter an einem informellen Abendessen mit der damaligen Bundeskanzlerin. Als deswegen Zweifel an der Neutralität der Richter aufkamen, störte das Harbarth wenig: Nichts wurde unternommen, um Schaden von dieser Institution abzuwenden. Die Grundrechtsverletzungen durch die Exekutive während der Corona-Maßnahmen waren schließlich die große Nagelprobe für das Funktionieren unserer Demokratie.

Doch auch hier war jede Hoffnung auf eine kritische Kontrolle von Seiten des Bundesverfassungsgerichts vergeblich. Die Regierungspolitik wurde einfach so durchgewunken. Ein klein wenig kritischer war das Landesverfassungsgericht in Weimar, das wegen der Klage der Thüringer AfD-Fraktion über Corona-Einschränkungen zu befinden hatte, für die es zum Zeitpunkt ihrer Umsetzung keine Rechtsgrundlage gab. Diese wichtige Frage gab das Landesverfassungsgericht an das Bundesverfassungsgericht weiter. Sie ahnen es vielleicht: Auch in dieser grundsätzlichen Frage hat das oberste Gericht vor einem eindeutigen Urteil, das die Regierungspolitik infrage gestellt hätte, gekniffen.

Solche Mängel häufen sich inzwischen so sehr, daß wir von einem systemischen Versagen ausgehen müssen. Auffällig ist, wie wenig sich die Verantwortlichen bemühen, gravierende Kritik an der demokratischen Legitimation ihres Handelns und der Neutralität der Institutionen, denen sie vorstehen, zu entkräften. Niemand übernimmt persönlich Verantwortung, heute tritt niemand mehr zurück. Die Medien schützen fragwürdiges Verhalten und stattdessen kriminalisieren sie die Opposition. Es gibt deswegen leider nur eine Sprache, die das Establishment versteht: Das Kreuz bei der AfD und die Abwahl der Parteien, die sich diesen Staat zur Beute gemacht haben.